Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)
Mörder.
2.3.Oh Gott, wie ich ihn hasse.
4 . 3.Hat sich das Schwein etwa umgebracht? Ich wünschte es wäre so.
6.3.Er muss aus dem Verkehr gezogen werden.
10.3. …er ist doch nicht tot. Schade.
14.3. …jetzt wünsche ich mir, er wäre tot.
16.3.Die gerechte Strafe (für ihn) wäre der Tod.
20.3.Wenn er doch nur tot wäre.«
Und ihr Therapeut, der formidable Professor Seidler aus Heidelberg, machte in seinen Notizen zu Dinkel am 1. Juni 2010 den folgenden Eintrag:
»Sie [Dinkel] berichtet von einem Traum, der sehr berührend ist. Sie habe geträumt, dass sie ihn (Kachelmann) umbrächte. Und zwar mit dem Tatmesser. Sie habe es genommen und es ihm in den Bauch gestoßen. Er habe sie dankbar angesehen und Danke gesagt und sei dann in sich zusammengebrochen.«
Auf die Frage vor Gericht, was sie täte, falls sie eine Waffe hätte, antwortete sie, sie wolle mich weiterhin umbringen.
Bis heute hat es Dinkel nicht geschafft, ihr Ansinnen umzusetzen, aber zusammen mit ihren in den Medien aufgetretenen Kameradinnen ist sie ein Sicherheitsrisiko, weil sie ja ihren zwar nicht wahnsinnigen, aber für die Mannheimer ausreichend ausgeklügelten Plan nicht umsetzen konnte – das Einzige, was ihr einigermaßen zufriedenstellend gelang, ist, dass ich in der ARD nicht mehr moderieren darf.
Es sollte der einzige Erfolg bleiben mit Ausnahme der anhaltend unangenehmen Begleitung durch die Journaille, die sich an jedem scheinbar noch so kleinen Scheitern und Anstrengen so vortrefflich delektierte. Dank Johann Schwenn und Andrea Combé haben am Ende die Verleumderinnen und das Pack in den Medienhäusern (ich bedanke mich abermals bei Herrn Johann Schwenn für die zutref fende Vokabel) nicht recht bekommen. Mit Schwenn wurden die Sit zungen wieder öffentlicher, und nach dem Schock des Verteidigerwechsels war auch das kollektive Aufatmen der Unterstützerblogs zu spüren, als Schwenn zu Werke ging. Nicht nur mir war klar geworden, wie irrational und unbeirrbar die Kammer des Landgerichts auf Verurteilungskurs war.
Zürcher Waterloo
Mit Schwenn und Combé an der Seite ließ sich auch der Höhepunkt der Absurdität der Mannheimer Gerichtsbarkeit aushalten, als im Februar 2011 der Gerichtstross zur bereits erwähnten Pressefotografin nach Zürich reiste. Sie arbeitete für den Blick im Schweizer Ringier Verlag. Nachdem all die Vorgängerinnen damit gescheitert waren, mir etwas anzuhängen, war es zumindest seltsam, dass nun auch noch diese Verzweiflungszeugin sich an etwas erinnerte, was wie immer in keiner Form stattgefunden hatte. Nach ihrer ersten durch Oberstaats anwalt Gattner protokollierten telefonischen Aussage sollten ihr furchtbare Dinge passiert sein, die angeblich zu einer mehrwöchigen Arbeitsunfähigkeit geführt hatten. Gattner hielt diesen Anruf gesetzeswidrig wochenlang zurück, um ihn im taktisch richtigen Moment einzusetzen, als sich noch beim Letzten im Saal mühsam die Erkenntnis Bahn brach, dass irgendwie ja gar nichts war. Da kam die Promi-Fotografin des Schweizer Blick gerade recht: drei Wochen arbeitsunfähig, hurra, ein neues Kachelmann-Opfer, wenn das mal nichts ist! Und obendrein noch kurze Zeit vor der angeblichen Tatnacht!
Frohlocken in fast allen Medien. Als Erstes brachte Focus die Räuberpistole, angeblich einen Vermerk von Oberstaatsanwalt Gattner zitierend. Die Internetblogs und -foren (nicht die normalen Journalisten, die zum großen Teil bis zum Ende des Verfahrens keine neuen Erkenntnisse gewannen) fanden durch einfaches Googeln schnell heraus, dass die Pressefotografin nach dem angeblichen Geschehen fröhlich weitergearbeitet hatte. Die Zeugin muss auch sehr unsicher gewesen sein, ob es eine gute Idee war, vor einem deutschen Gericht die Unwahrheit zu sagen. Das Gericht hatte nämlich in großer Vorfreude sogleich Termine mit schon lange geladenen Zeugen verschoben, um die famose Frau Toini L. schnellstmöglich zu hören, aber kaum war der Termin anberaumt, wollte sie dann lieber doch keine Märchenstunde in Deutschland abhalten. Weil die Fotografin aber die letzte Hoffnung von Seidlingbockbültmann war, dem Oberlandesgericht zu beweisen, wie man es anstellt, an überführungsrelevante »An knüpfungstatsachen« zu gelangen, kam es zur legendären Reise in die Schweiz, mit der sich die Mannheimer Gerichtsbarkeit definitiv lächerlich machte.
Der Fotografin kam es zunächst zupass, dass sie sofort von nahezu allen deutschen Medien als Exgeliebte bezeichnet wurde, obwohl es dafür keine
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