Schwangerschaft und Geburt
(Anti-D-Immunglobulin) gespritzt, um die Entstehung von Antikörpern zu verhindern. Nach der Geburt des Babys wird aus der Nabelschnur kindliches Blut entnommen und getestet, ob ihr Kind Rh-positiv oder -negativ ist. Eine weitere »Impfung« würde innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt durchgeführt in dem Fall, dass das Blut des Babys Rh-positiv ist. Ist das Baby Rh-negativ, ist keine weitere Behandlung notwendig. Das Anti-D-Immunglobulin wird auch nach einer Fehlgeburt, einer Bauchhöhlenschwangerschaft, einem Abbruch, einer Chorionzottenbiopsie, einer Amniozentese, Scheidenblutung oder einer Verletzung während der Schwangerschaft verabreicht. Dadurch werden Probleme in späteren Schwangerschaften vermieden.
Wurde einer Rh-negativen Frau in ihrer ersten Schwangerschaft kein Anti-D-Immunglobulin gespritzt, und es stellt sich heraus, dass sie Rhesus-Antikörper entwickelt hat, die ein Rh-positives Baby angreifen könnten, kann mithilfe der Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) das Blut des Babys bestimmt werden. Ist dieses ebenfalls Rh-negativ, ist das Blut von Mutter und Kind kompatibel, und es besteht kein Grund zur Sorge oder zur Behandlung. Ist es Rh-positiv, also mit dem Blut der Mutter nicht kompatibel, wird der Antikörperspiegel der Mutter regelmäßig gemessen. Steigt dieser gefährlich an, wird der Gesundheitszustand des Babys unter Ultraschall überwacht. Ist die Sicherheit des Fötus zu irgendeinem Zeitpunkt bedroht, weil eine hämolytische Anämie oder eine Rhesus-Erkrankung entstanden ist, wird dem Baby unter Umständen eine Bluttransfusion mit Rh-negativ verabreicht.
Der Einsatz von Anti-D-Immunglobulin hat die Notwendigkeit einer Bluttransfusion bei Schwangeren mit einer Rhesusunverträglichkeit auf ein Prozent reduziert. In Zukunft wird diese lebensrettende Maßnahme vielleicht als ein Wunder der Vergangenheit betrachtet werden.
Ähnlich, aber seltener als eine Rhesusunverträglichkeit ist der Kell-Faktor. Besitzt der Vater das Kell-Antigen, die Mutter aber nicht, kann es Probleme geben. Standardmäßig wird das Blut der Mutter heute auf Antikörper untersucht. Werden in diesem Test Kell-Antikörper nachgewiesen, wird untersucht, ob der Vater des Babys Kell-positiv ist. In diesem Fall wird genauso vorgegangen wie bei einer Rhesusunverträglichkeit.
Ihre Krankengeschichte
Röteln-Antikörpertiter
»Als Kind wurde ich gegen Röteln geimpft. Nun hat mein Arzt aber bei der ersten Vorsorgeuntersuchung festgestellt, dass mein Röteln-Antikörpertiter sehr niedrig ist. Muss ich mir Sorgen machen?«
H eutzutage erkranken zum Glück immer weniger Schwangere an Röteln. Allerdings kann die Krankheit für das Ungeborene sehr schädlich sein (vor allem im ersten Schwangerschaftsdrittel, siehe auch Kapitel 20). Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts Berlin kann man aber nicht davon sprechen, dass Röteln in Deutschland vollständig ausgerottet sind. Über 90 Prozent der Erwachsenen sind heute geimpft und besitzen Antikörper gegen das Virus. Doch von den 18-bis 30-jährigen Frauen sind zu viele nicht durch Antikörper geschützt. Deswegen kommt es immer noch zu Rötelnerkrankungen in der Schwangerschaft. Ist eine schwangere Frau an Röteln erkrankt, kann das Virus die Plazenta infizieren und sich im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab. Besonders schwere Schädigungen treten bei einer Ansteckung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten auf.
Schutzimpfungen in der Schwangerschaft
I nfektionen während der Schwangerschaft können zu Problemen führen, deshalb ist es ratsam, vor der Empfängnis alle notwendigen Schutzimpfungen vornehmen zu lassen. Die meisten Impfungen, die mit Lebendviren arbeiten, sind während der Schwangerschaft nicht zu empfehlen, also auch die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder auch die Windpockenimpfung (Varizella). Bei anderen Impfungen sollte im Einzelfall entschieden werden, ob sie notwendig sind. Dazu gehören Impfungen gegen Hepatitis A und Pneumokokken. Sie können sich auch bedenkenlos gegen Tetanus und Diphtherie sowie Hepatitis B impfen lassen, da hier Totimpfstoffe verwendet werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfiehlt zudem, dass sich alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel gegen Grippe impfen lassen sollten. Die Grippeimpfung wird gewöhnlich zwischen
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