Schwarzbuch Wachtturmgesellschaft - der verborgene Januskopf (Will Cook und die Wachtturmgesellschaft) (German Edition)
Tatsächlich wurde ihre Wichtigkeit dagegen im damaligen Sprachgebrauch eher heruntergespielt, indem man sie schlicht und einfach nur „die Druckerei“ nannte.
Erst im Jahr 1898, also vierzehn Jahre nach Registrierung der eigentlichen Wachtturm Aktiengesellschaft, übertrug Russell das gesamte Geschäft und Vermögen der Tower Publishing Company auf die Muttergesellschaft.
Ein Schritt, der allerdings wohl doch nicht ganz so freiwillig und uneigennützig war, wie es zunächst den Anschein haben könnte. Offensichtlich vollzog Russell diese Eigentumsübertragung vor dem Hintergrund der zu dieser Zeit eingereichten Scheidung und des Unterhaltsbegehrens seiner Frau, das er vermutlich auf diese Weise ins Leere laufen lassen wollte.
Somit konnte Russell zunächst unangefochten mehrere von seiner Frau angestrengte Unterhaltsforderungen vor Gericht erfolgreich abwehren, indem er behauptete, dass er praktisch mittellos sei. Er habe sein gesamtes Hab und Gut der Wachtturmgesellschaft vermacht, einschließlich des Vermögens und der Anteile an den lukrativen Firmen und sei daher nicht in der Lage, seiner Frau mehr, als die von ihm zugesagten 40 Dollar im Monat, an Unterhalt zu zahlen. 145
Alles für den Herrn und den guten Zweck, geistige Nahrung kostenlos für Arme bereitzustellen?
Die Praxis der Zusammenarbeit zwischen Wachtturmgesellschaft und der Tower Publishing Company lässt Zweifel an dieser Aussage aufkommen. Die so häufig gehörte und publizierte Darlegung der Organisation, dass Russell Wachtturmliteratur kostenlos an Arme abgab, erscheint bei näherer Betrachtung in einem ganz anderen Licht. Sicherlich ist die Feststellung zutreffend, dass die Wachtturmgesellschaft seinerzeit kein Geld von den solchermaßen Beschenkten erhielt.
Aber zutreffend ist auch, dass die Wachtturmgesellschaft gegenüber der „Druckerei“ Tower Publishing Company für die Kosten der verschenkten Exemplare aufkommen und dabei selbstredend auf ihre Spendeneinnahmen, ihre sonstigen Zuwendungen sowie Schenkungen zurückgreifen musste.
Die WTG wurde von dieser Firma mit den entstandenen finanziellen Aufwendungen der Publikationen belastet und war damit dazu gezwungen, die Kosten der von Russell so großzügig kostenlos abgegebenen Exemplare zu erstatten.
Die Tower Publishing Company berechnete in ihrer Eigenschaft als Auftragnehmerin der WTG dieser offenbar regelmäßig die finanziellen Aufwendungen für alle ihr zur Verfügung gestellten und in ihrem Namen gedruckten Bücher, Schriften und Publikationen. Dies nicht zuletzt aus dem Grund, weil sie als kommerziell tätiges Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht auch so zu handeln gezwungen war.
Zudem fielen bei der Tower Publishing Company Vertriebskosten für die Druck-Erzeugnisse bei den eingesetzten Kolporteuren an. Dieses Vertriebspersonal war hauptberuflich für die Company tätig und musste auf Provisionsbasis entlohnt werden. Die Kolporteure erhielten die Erzeugnisse als Kommissionsware, die sie bezahlen mussten, und gaben diese an Interessierte gegen einen Endpreis ab.
Von dieser Einnahme, die den ihnen zugestandenen Provisionsaufschlag enthielt, mussten sie letztendlich ihre Lebenshaltungskosten bestreiten.
Nach heutiger Auffassung waren sie Handelsvertreter im freien Mitarbeiterverhältnis. Sie rechneten ihren Umsatz korrekterweise direkt mit ihrem Auftraggeber der Tower Publishing Company ab. Das lief naturgemäß nicht immer reibungslos ab. So ist es vorgekommen, dass Kolporteure der Firma den Unterschiedsbetrag zwischen der verkauften Literatur und dem noch in ihrem Besitz befindlichen Teil, den sie noch nicht verkaufen konnten, zunächst schuldig bleiben mussten.
Wenn ein solcher Fall eintrat und der Wachtturmgesellschaft in diesem Zeitraum eine erhebliche Spende zufloss, wartete Russell nicht ab, bis die entsprechenden Kolporteure wieder zahlungsfähig waren. Er nahm vielmehr eine Zwischenfinanzierung durch eine Vorauszahlung der Wachtturmgesellschaft vor, indem er die der Tower Publishing Company entstandenen Forderungen an die WTG weiterreichte. Diese wurden mit den Spendeneinnahmen der Wachtturmgesellschaft ausgeglichen. 146
Ob er bei späterer Begleichung der Verbindlichkeiten durch den Kolporteur eine entsprechende Rückerstattung bei der Tower Publishing Company oder Gutschrift zugunsten der Wachtturmgesellschaft vornahm, ist nicht bekannt und erscheint vor dem Hintergrund dieser Geschäftspraxis auch zweifelhaft.
US-amerikanischen Quellen zufolge ging
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