Schwarzbuch Wachtturmgesellschaft - der verborgene Januskopf (Will Cook und die Wachtturmgesellschaft) (German Edition)
wurden.
Während das erste Gesicht des Januskopfes alle Zeugen Jehovas regelmäßig ermahnt, ihren finanziellen Obliegenheiten nachzukommen und Steuern getreulich an den Cäsar zu entrichten, muss es wohl das zweite Gesicht des gleichen Kopfes gewesen sein, das sich weigerte, dieser Verpflichtung nachzukommen und stattdessen gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde einlegte.
Mit Beschluss 1BvR 498/62 vom 4. Oktober 1965 verwarf der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde jedoch; das Urteil des Bundesfinanzhofs wurde für wirksam erklärt und wurde rechtskräftig.
Eigentlich sollte man annehmen können, dass eine in ihren eigenen Augen moralisch hochstehender Institution wie die WTG, bibelgerecht die Rechte des Cäsars respektiert und sich an das Urteil hält und nunmehr gesetzestreu die rechtmäßig geforderte Umsatzsteuer auch abführen würde.
Nicht so die Wachtturmgesellschaft. Sie dachte nicht daran, dieser höchstrichterlichen Forderung nachzukommen, sondern verzichtete ab diesem Zeitpunkt lieber auf die Bereitstellung von Mahlzeiten bei Kongressen, wenn auch mit einer anderen Begründung. Vielmehr sollte den beim Küchendienst tätigen Brüdern und Schwestern nach offizieller, den Versammlungen mitgeteilter Lesart, Gelegenheit gegeben werden, am Programm teilzunehmen und geistig aufgebaut zu werden. Welch erhabenes Motiv für diesen Schritt, so könnte der unbedarfte Beobachter meinen.
Aber war diese Tatsache der Gesellschaft in den Vorjahren entgangen, als sie mit den von Brüdern gespendeten und für bares Geld zu ihren Nutzen veräußerten Lebensmitteln ein gutes Geschäft machen konnte? War ihr der geistige Nachteil der in der Küche beschäftigten Brüder und Schwestern je eine Überlegung wert gewesen?
Um in späteren Jahren die Zahlung von Gewerbe- und Mehrwertsteuer für den Verkauf ihrer Druck-Erzeugnisse zu vermeiden, musste die Gesellschaft Anfang der 90er Jahre zunächst in den USA, später in anderen Ländern, von der seit Russell eingeführten Praxis des Verkaufs gegen einen festen Abgabepreis abgehen.
Das war auch in der Bundesrepublik Deutschland der Fall. 197 Die Publikationen werden ungefähr seit Anfang der neunziger Jahre nicht mehr verkauft, sondern ohne direkte Geldforderung an die interessierte Person abgegeben. Allerdings nicht ohne die Bemerkung, dass eine Spende willkommen sei, um die Herstellungskosten abzudecken. Schließlich wäre es doch schön, wenn auch für den nächsten Interessenten ein Exemplar gedruckt werden könnte. Und welcher Abnehmer wollte das nicht?
Ich habe selbst bei meinen Einsätzen im Straßendienst eine derart suggestive Argumentation erfolgreich angewandt. Fast jeder Passant, der Interesse zeigt und eine Zeitschrift annimmt, hat auch das Gefühl, dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Er greift zum Portmonee und spendet oft sogar einen höheren Betrag, als man von ihm früher mit dem regulären Preis abverlangt hätte.
Aus meiner Tätigkeit als Literaturdiener, so wird der Dienstamtgehilfe genannt, der für die Ausgabe der Druck-Erzeugnisse zuständig ist, weiß ich, dass es eine Erwartungshaltung der WTG gibt, derzufolge von den Brüdern und Schwestern, die ihre Literatur abholen, im Regelfall eine angemessene Spende erwartet wird. Diese sollte dem Gegenwert der erhaltenen Schriften entsprechen. Kommen dann die bei der Weitergabe erzielten Spenden hinzu, werden durch beide Einnahmen für das gleiche Erzeugnis die früheren Verkaufserlöse bei Weitem übertroffen.
Zur Erreichung ihrer finanziellen Ziele sind der Wachtturmgesellschaft heute auch im fiskalischen Bereich Mittel und Wege recht, die sie früher abgelehnt und bei anderen Kirchen kritisiert hat.
„Die Kirchen haben von der Kanzel herab und in den Wandelgängen der Parlamentsgebäude laut beteuert, sie könnten nicht mehr so viele gute Werke tun, würden sie besteuert. ... 1929, unterzeichnete der Vatikan ein Konkordat mit dem faschistischen Diktator Mussolini ... Das Konkordat gewährte dem Vatikan Steuerbefreiung, und Mussolini anerkannte, dass sich diese Befreiung auch auf geschäftliche Unternehmungen des Vatikans beziehe. ... Wie könnten doch die Steuerlasten erleichtert werden, wenn diese Steuern bezahlt würden. ...“ 198
Und wie verhält sich die WTG in dieser Hinsicht? Es muss wohl wiederum das zweite Gesicht ihres Januskopfes sein, mit dem sie die gleichen Ziele und die gleichen Begründungen verwendet, wie die von ihr deswegen
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