Selbstverständlich gleichberechtigt: Eine autobiographische Zeitgeschichte (German Edition)
bezahlt, bestimmt.« Solche Denkweisen sind fest im Menschen verankert. Und es gibt kaum eine entwürdigendere Situation als die, in der ein Partner den anderen um Geld bitten muss, weil seine Winterstiefel aufgetragen sind.
Jede Partnerschaft beinhaltet Risiken. Ich rate jedem Paar, die Risiken zu minimieren, indem es die Karten auf den Tisch legt und festhält: Wer hat welche Wünsche? Wer kann und möchte was leisten in der Partnerschaft, der Familie? Noch weiter lässt sich das Risiko senken, indem man sich juristisch beraten lässt. Das alles ist scheinbar unromantisch, trägt aber zur Vermeidung längerer unromantischer Konfliktphasen in der Zukunft bei.
Viele Paare – und vor allem Frauen – verlassen sich bei der Planung der Familienwirtschaft auf die Institution der Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine der vielen Fallen in unserer Sozialwelt. Das Elterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des Einkommens im vorangegangenen Jahr. Da Männer ein durchschnittlich höheres Einkommen haben als Frauen, würden die meistens Familien mehr staatliche Unterstützung erhalten, wenn die Männer lange Zeit bei den Kindern zu Hause blieben und die Frauen währenddessen ihrer Erwerbstätigkeit nachgingen. Die Realität sieht anders aus: Die Frauen bleiben zu Hause und ersparen dem Staat damit viel Geld. Nach der Elternzeit kehren viele Frauen nur halbtags in den Beruf zurück. Bekommen sie dann, etwa ein oder zwei Jahre später, ein weiteres Kind, sinkt das Elterngeld auf einen sehr geringen Betrag.
Deshalb ist das Elterngeld für viele Familien kein Existenzersatz. Wenn Frauen trotzdem Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, rate ich ihnen, diese auf sechs bis maximal neun Monate zu beschränken und danach in den Beruf zurückzukehren – was bedeutet, dass spätestens während der Elternzeit Vereinbarungen darüber zu treffen sind, wie es nach der Elternzeit weitergehen soll. Wer holt das Kind an welchen Tagen aus der Krippe ab? Wer kümmert sich um die Einkäufe, wer um die mit Kindern deutlich aufwendigere Arbeit im Haushalt? Wie organisieren wir den Alltag, wenn das Kind in die Schule kommt? Wer bringt es zum Sport, wer holt es von Freunden ab? Wer bleibt zu Hause bei dem Kind, wenn es krank ist?
Auch rate ich Paaren dazu, im Ehevertrag eine Unterhaltsregelung für den Fall zu schaffen, dass die Ehe scheitert. Das mag unangenehm erscheinen, ist aber in vielen Fällen quasi überlebensnotwendig. Denn seit dem 1. Januar 2008 heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 1569, Titel: »Grundsatz der Eigenverantwortung«: Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Zu den »folgenden Vorschriften« gehört diejenige, nach der ein Ehepartner dem anderen »wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt« zu zahlen hat. Doch was ist nach dem dritten Geburtstag des Kindes? Was, wenn eine Mutter dann keine Arbeit findet? Oder nur eine Teilzeitstelle hat, sodass sie mit ihrem Einkommen gerade eben die Wohnungsmiete bestreiten kann? Die »Sicherheitsvorkehrungen«, die der Gesetzgeber zum Schutze Erziehender und anderer Nicht-Erwerbstätiger geschaffen hat, sind so gering, dass jede und jeder sich im Klaren sein muss: Falls die Ehe scheitert, muss ich nach dem Gesetz allein für mich sorgen ; was im Umkehrschluss bedeutet: Kein Ehepartner darf während der Ehe auf eine Erwerbstätigkeit verzichten.
Wem diese gesetzlichen Bestimmungen nicht gefallen, der kann einen Ehevertrag schließen, in dem zum Beispiel geregelt sein kann: Die Frau soll während der Ehe nur geringfügig erwerbstätig sein, damit sie sich parallel um die Familienarbeit kümmern kann. Deshalb verpflichtet sich der Mann, im Falle des Scheiterns der Ehe der Frau einen Unterhalt in Höhe von monatlich xy unbegrenzt zu zahlen ; oder fünfzehn Jahre lang zu zahlen. Innerhalb von fünfzehn Jahren kann die Frau sich wahrscheinlich eine eigene Existenz aufbauen. Alternativ können die Eheleute vereinbaren, dass sie sich die Familienarbeit teilen, dass sie beide ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder Hilfskräfte hinzuziehen. Das oberste Ziel muss sein, dass sich ein junger Mensch – meistens: die Frau – nicht in die Gefahr begibt, eines Tages ohne Existenzgrundlage dazustehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das
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