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So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament

Titel: So schreibe ich mein Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler , Sascha Petzold
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Anwendung.
    Â§Â 2191 Nachvermächtnisnehmer
    (1) Hat der Erblasser den vermachten Gegenstand von einem nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einem Dritten zugewendet, so gilt der erste Vermächtnisnehmer als beschwert.
    (2) Auf das Vermächtnis finden die für die Einsetzung eines Nacherben geltenden Vorschriften des § 2102, des § 2106 Abs. 1, des § 2107 und des § 2110 Abs. 1 entsprechende Anwendung.

Wie wird das Testament aufbewahrt?
    Besondere amtliche Verwahrung
Eintragung im Zentralen Testamentsregister
    Es gibt keine vorgeschriebene Form der Aufbewahrung . Sie können Ihr Testament also beliebig aufbewahren.
    Praxis-Tipp:
    Sie sollten dafür sorgen, dass Ihr Testament im Falle Ihres Todes gefunden und beim Nachlassgericht vorgelegt wird. Beachten Sie auch, dass Ihr Testament leicht von einem benachteiligten Erben vernichtet oder zurückbehalten werden kann.
    Besondere amtliche Verwahrung
    Die besondere amtliche Verwahrung soll sicherstellen, dass das Testament gefunden wird. Zudem soll sie vor Fälschung schützen und davor, dass jemand das Testament vernichtet oder zurückbehält.
    Sie können Ihr Testament bei jedem Amtsgericht zur Verwahrung geben. Am besten wählen Sie aber das Amtsgericht in Ihrer Nähe. Sie können das Testament selbst oder durch einen Boten hinterlegen. Das Amtsgericht stellt Ihnen einen Hinterlegungsschein aus.
    Den Hinterlegungsschein sollten Sie sorgfältig aufheben. Aber selbst wenn der Hinterlegungsschein im Erbfall nicht gefunden wird, wird Ihr Testament im Erbfall berücksichtigt. Das Amtsgericht informiert nämlich das Standesamt Ihres Geburtsortes von der Hinterlegung. Bei Ihrem Tode informiert dann das Standesamt das Amtsgericht. So kann das Amtsgericht dafür sorgen, dass Ihr Testament bekannt wird.
    Für die Hinterlegung entstehen Kosten nach der Kostenordnung (KostO). Die Höhe bestimmt sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 100 000 Euro kostet die Hinterlegung einmalig 51,75 Euro.
    Eintragung im Zentralen Testamentsregister
    Ab 1.1.2012 ist es möglich, Testamente in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. Damit soll gewährleistet werden, dass das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und richtig entscheiden kann.
    Folgende Angaben werden verwahrt:
Daten des Erblassers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtstag und -ort, Geburtsstandesamt sowie Geburtenbuch- und -registernummer)
Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle
Art und Datum des erbfolgerelevanten Vorgangs
Verwahrkennzeichen (Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer, Urkundenrollennummer oder Aktenzeichen des Verfahrens)
bei notariellen Urkunden Name und Amtssitz des Notars
    Praxis-Tipp:
    Nähere Informationen zur Registrierung im Zentralen Testamentsregister erhalten Sie bei einem Notar, dem Amtsgericht oder über die offizielle Homepage: www.testamentsregister.de

Wie kann das Testament geändert werden?
    Widerruf
Widerruf durch Vernichten
Widerruf durch Veränderung
Widerruf durch neues Testament
Widerruf des Widerrufs
Änderungen
    Sie können Ihr eigenhändiges Testament jederzeit ändern , ergänzen oder widerrufen . Sie müssen nur testierfähig sein. Machen Sie davon auch Gebrauch. Die Umstände, aufgrund derer Sie Ihr Testament errichtet haben, können sich im Laufe der Zeit erheblich ändern. Vielleicht hatten Sie Ihren lieben Enkel besonders bedacht und jetzt stellt sich heraus, dass er sich zunehmend zu einem faulen Tunichtgut entwickelt.
    Achtung: Auch das Ehegattentestament ist ein eigenhändiges Testament. Sinn des Ehegattentestaments ist aber meist, eine gewisse Verbindlichkeit gegenüber dem Ehegatten einzugehen. Darum können Sie ein Ehegattentestament nur in Teilen alleine ändern.
    Lesen Sie dazu das Kapitel 9 „Das Ehegattentestament“ oder lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.
    Widerruf
    Wenn Sie Ihr Testament widerrufen, wird es ungültig. Wenn Sie keine andere testamentarische Regelung treffen, gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.
    Widerruf durch Vernichten
    Am leichtesten widerrufen Sie Ihr Testament, indem Sie es vernichten. Sie können es z. B. mehrfach zerreißen.
    Haben Sie Ihr Testament aus Versehen vernichtet oder wollen Sie später doch wieder, dass das alte Testament gilt, dann reicht es nicht aus, wenn

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