So schreibe ich mein Testament
muss nicht bezahlt werden.
Ein ausgeliehenes Auto muss nicht zurückgegeben werden.
Voraus
Der Voraus ist ein Sonderrecht des überlebenden Ehegatten. Nach der Scheidung erhält man also keinen Voraus mehr. Der Voraus ist auf die gemeinsamen Haushaltsgegenstände der Ehegatten gerichtet. Er soll dem überlebenden Ehegatten ermöglichen, den Haushalt wie bisher weiterzuführen. Mehr zum Voraus erfahren Sie in Kapitel 1 âDie gesetzliche Erbfolgeâ. Wie Sie den Voraus erhalten, lesen Sie auf S. 77.
DreiÃigster
Den DreiÃigsten erhalten Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Erbfalls im Haushalt des Erblassers wohnten und von ihm Unterhalt bezogen.
Familienangehörige in diesem Sinn können auch Pflegekinder sein. Ob auch nichteheliche Lebensgefährten dazugehören, ist unsicher. Dies wird von einigen Gerichten angenommen und von anderen Gerichten abgelehnt.
Ob der Unterhalt freiwillig oder aufgrund eines rechtlichen Anspruchs geleistet wurde, ist gleichgültig. Zum Unterhalt gehört auch der sogenannte âNaturalunterhaltâ, also âKost und Logisâ.
Die Höhe des DreiÃigsten ist gleich dem vor dem Tod gewährten Unterhalt. Die Einzelheiten dazu finden Sie in Kapitel 1 âDie gesetzliche Erbfolgeâ.
Vorausvermächtnis
Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das dem Erben selbst zugewandt wird. Zweck des Vorausvermächtnisses ist es, dem Erben einen Gegenstand zukommen zu lassen, ohne dass dieser auf seinen Erbteil angerechnet wird. Die Erbquoten werden also ohne den vorab vermachten Gegenstand errechnet. Der Erbe erhält das Vorausvermächtnis auch, wenn er die Erbschaft ausschlägt.
Achtung: Stellen Sie in Ihrem Testament eindeutig klar, dass Sie ein Vorausvermächtnis wünschen. Andernfalls wird Ihre Anordnung als sogenannte Teilungsanordnung verstanden. Dies hat die Folge, dass der Erbe zwar den Gegenstand erhält, aber dieser auf seinen Erbteil angerechnet wird.
Nachvermächtnis
Wie bei der Vor- und Nacherbschaft können Sie auch bestimmen, dass das Vermächtnis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen Nachvermächtnisnehmer übergehen soll.
Bestimmung durch Dritte
Sie können auch mehrere Personen oder einen bestimmten Personenkreis als Vermächtnisnehmer einsetzen. Dabei können Sie anordnen, dass der Beschwerte oder ein anderer Dritter aus diesem Personenkreis denjenigen bestimmt, der das Vermächtnis erhalten soll. Ohne Ihre Bestimmung ist der Beschwerte berechtigt, den Vermächtnisnehmer zu bestimmen.
Der Personenkreis muss bestimmbar sein. Daher sollten Sie die Personen möglichst genau bezeichnen. Ausreichend ist auch die Bestimmung der Mitglieder eines bestimmten Vereins oder die Mitarbeiter Ihrer Firma.
Sie können und sollten anordnen, nach welchen Kriterien der Vermächtnisnehmer ausgesucht werden soll.
Muster für ein drittbestimmtes Vermächtnis
Mein letzter Wille
Ich, Marlene Reich, geboren am â¦, setze meinen Mann Martin, geboren am â¦, derzeit wohnhaft in â¦, zum Alleinerben meines ganzen Vermögens ein.
Als Vermächtnis erhält einer meiner beiden Söhne meine Firma XY. Wer von den beiden die Firma erhalten soll, entscheidet derGeschäftsführer der Firma, Ludwig Treu, danach, wer für die Weiterführung der Firma besser geeignet ist.
Das Vermächtnis wird nicht auf den Erbteil angerechnet.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
Frist bei aufgeschobenem Vermächtnis
Haben Sie das Vermächtnis mit einer aufschiebenden Bedingung versehen oder eine Nacherbschaft angeordnet, muss die Bedingung bzw. der angeordnete Zeitpunkt innerhalb von 30 Jahren nach Ihrem Tod eintreten â sonst wird das Vermächtnis unwirksam.
Das Vermächtnis ist auch nach der 30-Jahres-Frist wirksam, wenn
das Vermächtnis von einem Ereignis abhängt, das in der Person des Bedachten oder des Beschwerten liegt. Derjenige muss im Zeitpunkt des Erbfalls schon geboren sein und noch leben.
das Vermächtnis für den Fall angeordnet ist, dass dem Erben oder Vermächtnisnehmer ein Geschwister geboren wird und dieses nun Vermächtnisnehmer werden soll.
Wie erhält der Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis?
Der Vermächtnisnehmer muss sich an den Beschwerten wenden und von diesem die Erfüllung der Vermächtnisanordnung verlangen. Weigert sich der Beschwerte, bleibt dem Vermächtnisnehmer nur der
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