So schreibe ich mein Testament
Regelung ist z. B. dann sinnvoll, wenn die Erbmasse für den Nacherben erhalten werden soll.
Wichtig: Sie sollten genau anordnen, ob der überlebende Ehegatte befreiter oder nicht befreiter Vorerbe werden soll.
Muster für ein Ehegattentestament mit Trennungslösung
Unser letzter Wille
Wir, Marlene Reich, geboren am â¦, und Martin Reich, geboren am â¦, beide derzeit wohnhaft in â¦, setzen uns gegenseitig als alleinige Vorerben unseres gesamten Vermögens ein. Der überlebende Ehegatte ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies möglich und zulässig ist.
Nacherben werden unsere Kinder David, geboren am â¦, derzeit wohnhaft in â¦, und Daniel, geboren am â¦, derzeit wohnhaftin â¦, zu gleichen Teilen. Die Nacherbschaft tritt mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten ein. Die Nacherben werden gleichzeitig Vollerben.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
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München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
Praxis-Tipp:
Das Ehegattentestament mit Trennungslösung ist steuerrechtlich ungünstig. Die Erbschaftsteuer fällt nämlich sowohl beim Anfall der Vorerbschaft als auch beim Anfall der Nacherbschaft an.
Die Trennungslösung ist auch dem Familienfrieden oftmals abträglich. Wegen den Verfügungsbeschränkungen des Vorerbens kann es leicht zu Streitigkeiten mit dem Nacherben kommen. Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie wirklich die Trennungslösung wählen wollen.
Wiederverheiratungsklausel
Beim Ehegattentestament dient die Wiederverheiratungsklausel regelmäÃig dem Schutz der Schluss- bzw. Nacherben. Dessen Erbschaft soll nicht dadurch verringert werden, dass weitere pflichtteilsberechtigte Ehegatten hinzukommen. Eine sinnvolle Regelung ist es, dem überlebenden Ehegatten ein Vermächtnis für den Fall einer erneuten Heirat aufzubürden. Als Vermächtnisnehmer werden die Nach- bzw. Schlusserben eingesetzt. Die Höhe des Vermächtnisses kann z. B. nach dem Betrag bestimmt werden, der dem Nachlasswert abzüglich des Pflichtteils bzw. des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten entspricht. Es ist anzuordnen, wann das Vermächtnis fällig sein soll.
Achtung: In der Wiederverheiratungsklausel soll u. a. geregelt werden, ob die Bindung der wechselbezüglichen Verfügungen auch im Fall der Wiederverheiratung gelten soll. Ist dies nicht geregelt, gilt im Zweifel keine Bindungswirkung.
Pflichtteilsklausel
Pflichtteilsklausel beim Berliner Testament
Pflichtteilsklausel beim Ehegattentestament mit Trennungslösung
Durch die Pflichtteilsklausel soll verhindert werden, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil vom überlebenden Ehegatten verlangt.
Pflichtteilsklausel beim Berliner Testament
Beim Berliner Testament wird der überlebende Ehegatte alleiniger Vollerbe. Die Kinder sind damit für den ersten Erbfall enterbt. Als Enterbte können sie ihren Pflichtteil verlangen. Um dem vorzubeugen, können Sie für diesen Fall im Testament Folgendes anordnen:
Derjenige, der seinen Pflichtteil für den ersten Erbfall verlangt, wird auch für den zweiten Erbfall enterbt.
Der überlebende Ehegatte wird von der Bindungswirkung der wechselbezüglichen Verfügungen insoweit befreit, als die Verfügung den pflichtteilsverlangenden Abkömmling betrifft.
Für den Fall der Enterbung hinsichtlich des zweiten Erbfalls kann eine zusätzliche Strafklausel angeordnet werden.
Muster für eine Pflichtteilsklausel mit Strafklausel
Unser letzter Wille
Wir, Marlene Reich, geboren am â¦, und Martin Reich, geboren am â¦, beide derzeit wohnhaft in â¦, setzen uns gegenseitig als alleinige Vollerben unseres gesamten Vermögens ein.
Schlusserben des länger Lebenden von uns werden unsere Kinder David, geboren am â¦, derzeit wohnhaft in â¦, und Daniel, geboren am â¦, derzeit wohnhaft in â¦, zu gleichen Teilen.
Für den Fall, dass für den ersten Erbfall ein Pflichtteil geltend gemacht und auch ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Derjenige, der seinen Pflichtteil gefordert hat, wird für den zweiten Erbfall enterbt. Derjenige, der seinen Pflichtteil nicht geltend macht, erhält dafür, dass er unseren letzten Willen beachtet hat, beim zweiten Erbfall ein Vorausvermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs aus dem ersten Erbfall.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
Â
München, den 18. Januar 2012
Martin
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