Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament

Titel: So schreibe ich mein Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler , Sascha Petzold
Vom Netzwerk:
zulässig und führt zur Unwirksamkeit des Testaments. Ohne Testament gibt es freilich auch keine Bindungswirkung.
    Abänderungsklausel
    Die Ehegatten können auch gemeinsam die Bindungswirkung beschränken oder ausschließen. Eine solche Verfügung muss testamentarisch angeordnet sein. Zweckmäßigerweise verfügen Sie dies im Ehegattentestament. Es ist auch zulässig, wenn ein Ehegatte den anderen Ehegatten durch einseitiges Testament von dessen Bindung befreit.
    Muster für eine umfassende Abänderungsklausel
    Unser letzter Wille
    Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, setzen …
    Der Überlebende von uns ist auch nach dem Tod des Erstversterbenden berechtigt, die wechselbezüglichen Verfügungen zu ändern oder aufzuheben.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
 
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
    Es kann auch geregelt werden, dass nur der eine Ehegatte von der Bindung befreit werden soll, der andere hingegen nicht. Eine solche Regelung bietet sich an, wenn die Vermögen der Ehegatten extrem unterschiedlich sind. Für den vermögenden Ehegatten wäre es nachvollziehbar wichtig, dass sein letzter Wille auch dann zur Geltung kommt, wenn er zuerst verstirbt. Der vermögenslose Ehegatte hat zunächst sowieso nichts zu vererben, sodass er auch weniger Interesse an der Bindungswirkung bezüglich seiner Verfügung hat.
    Muster für eine einseitige Abänderungsklausel
    Unser letzter Wille
    Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, setzen …
    Für den Fall, dass Marlene Martin überlebt, kann sie auch nach dessen Tod die hier getroffenen Verfügungen, einschließlich die wechselseitigen Verfügungen, nach ihrem Belieben ändern.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
 
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
    Eine andere Möglichkeit besteht noch darin, die Bindung auf das Vermögen beim Erbfall zu beschränken. Über später erworbenes Vermögen soll der überlebende Ehegatte frei verfügen können.
    Muster für eine beschränkte Befreiung von der Bindungswirkung
    Unser letzter Wille
    Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, setzen …
    Die Bindung an die wechselbezüglichen Verfügungen wird ausdrücklich auf dasjenige Vermögen beschränkt, das zum Zeitpunkt des ersten Erbfalls besteht. Der Überlebende von uns kann frei über sein nach dem Erbfall hinzugewonnenes Vermögen testamentarisch verfügen. Zur besseren Übersicht und um die Erbengemeinschaft nicht zu groß werden zu lassen, kann er über sein neues Vermögen aber nur im Wege des Vermächtnisses verfügen.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
 
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich

Das Berliner Testament
    Berliner Testament wird das Ehegattentestament mit der sogenannten Einheitslösung genannt. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Erbschaft als Vollerbe erhält. Sein bisheriges Vermögen wird mit dem ererbten Vermögen zu einem neuen Vermögen (daher Einheitslösung).
    Das Gesetz geht davon aus, dass dies dem typischen Willen der Ehegatten entspricht. Das gemeinsam aufgebaute Vermögen soll zunächst dem überlebenden Ehegatten und dessen Alterssicherung dienen. Die Schlusserben (meistens die Kinder) sollen nur erben, was nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten als Vermögen übrig bleibt. Zur Klarstellung sollten Sie die Voll- und Schlusserbefolge aber ausdrücklich im Testament festlegen.
    Muster für ein Berliner Testament
    Unser letzter Wille
    Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, setzen uns gegenseitig als alleinige Vollerben unseres gesamten Vermögens ein.
    Schlusserben des länger Lebenden von uns werden unsere Kinder David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, und Daniel, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zu gleichen Teilen.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
 
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich

Ehegattentestament mit Trennungslösung
    Weniger üblich, aber genauso möglich ist ein Ehegattentestament mit Vor- und Nacherbschaft. Dabei bleibt das Eigenvermögen des überlebenden Ehegatten vom geerbten Vermögen getrennt (daher Trennungslösung ). Eine solche

Weitere Kostenlose Bücher