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Späte Sühne - Island-Krimi

Späte Sühne - Island-Krimi

Titel: Späte Sühne - Island-Krimi Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Bastei Lübbe
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wenn ich was im Magen hab«, erklärte Gunnar.
    Er bestellte eine doppelte Portion Gulaschsuppe und Brot dazu, Fischer ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee. Arngrímur zeichnete die Rechnung gegen und verschwand mit Sandwiches, Wasser und Cola.
    »Island, da muss ich irgendwann einmal hin, um die Berge, die Gletscher und die heißen Quellen zu sehen«, sagte Fischer, nachdem sie an einem Tisch in einer Ecke Platz genommen hatten.
    »Klar«, entgegnete Gunnar grinsend. »Die nächste Besprechung findet in Reykjavík statt.«
    Fischer hatte die Mordwaffe dabei, sie war in eine durchsichtige Plastiktüte gewickelt und lag in einer Pappschachtel. Er öffnete die Schachtel und reichte sie Gunnar. Der betrachtete das Objekt durch die Hülle, ein großes, blutverschmiertes Jagdmesser mit Ledergriff.
    »Das ist das Messer, das der Mörder verwendet hat«, erklärte Fischer. »Amerikanisches Erzeugnis. Das Blatt ist 19 Zentimeter lang, die Gesamtlänge beträgt 27,3 Zentimeter. Ein sogenanntes SOG Super Bowie. Laut Listenpreis des Herstellers kostet es zweihundertzweiundsechzig Dollar. Hier in Deutschland ist es nicht im Handel, soweit wir feststellen konnten. Leider ist Blut über den Griff geflossen, nachdem der Mörder es losgelassen hat. Da ist keine einzige freie Stelle, wo man nach Finger- oder Handflächenabdrücken suchen könnte. Die Schneide ist völlig intakt und so superscharf, wie ein solches Messer nur sein kann. Mit so einer Waffe kann man die dickste Rindshaut aufschlitzen.«
    Fischer holte einen DIN-A4-Umschlag aus seiner Aktentasche, öffnete ihn und zog große Farbbilder heraus. Das oberste zeigte einen massigen Mann, der vornübergebeugt auf einem ausladenden Schreibtischstuhl saß. Er trug einen dunkelgrauen Anzug und ein weißes Hemd, das am Hals offen stand. Im Bauch des Mannes befand sich eine große, klaffende Wunde, in der das Messer steckte. Der Schnitt war durch das Hemd erfolgt, und der Druck von innen hatte die Wunde weit geöffnet, an der breitesten Stelle fünfzehn Zentimeter.
    »Der Täter hat die Waffe tief in den Bauch des Opfers gestoßen«, erklärte Fischer, »mitten zwischen Brustbein und Nabel. Wahrscheinlich mit der rechten Hand, denn der Schnitt geht ein wenig nach links. Dann hat er das Messer mit einigem Kraftaufwand nach unten gezogen und den Bauch bis zum Schambein aufgeschlitzt. Als er das Messer losließ, sind Blut, Eingeweide und Mageninhalt aus der Öffnung gequollen und über den Griff geflossen. Sehr wahrscheinlich auch über die Hand und den Arm des Mörders. Das Opfer hat aufgrund von Schock und Blutverlust innerhalb weniger Sekunden das Bewusstsein verloren, und dann war es wohl ziemlich schnell vorbei.«
    »Ist es nicht wahrscheinlich, dass er um Hilfe gerufen oder bei dem Angriff laut aufgeschrien hat?«, fragte Gunnar.
    »Ganz bestimmt. Aber das war wohl kaum zwei Stockwerke tiefer zu hören, wo diese Party stattgefunden hat. Wenn ihr möchtet, können wir euch dabei helfen, das zu testen. Denkbar ist aber auch, dass der Mörder ihm mit der freien Hand den Mund zugehalten hat. Hinweise darauf stellen sich eventuell bei der Obduktion heraus.«
    »Wie weit seid ihr mit euren Ermittlungen?«, fragte Gunnar.
    Fischer zog ein Notizbuch heraus. »Bei uns ging gestern Morgen um 10:27 Uhr die Anweisung vom Auswärtigen Amt ein, uns zum Tatort zu begeben und die üblichen Untersuchungen an einer Leiche vorzunehmen. Wir hatten auch für die Entfernung der Leiche und den Transport zum gerichtsmedizinischen Institut zu sorgen. Beim Eintreffen am Tatort machten wir zahlreiche Fotos und auch eine ärztliche Untersuchung mit Temperaturmessung und Probenentnahme. Anschließend haben wir eine Spezialfirma bestellt, die sich um den Abtransport der Leiche und die Beseitigung von dem, was auf dem Boden lag, gekümmert hat. Das Auswärtige Amt legte besonderen Wert darauf, dass wir uns an die Anweisungen der Verantwortlichen in der isländischen Botschaft zu halten hätten. Und die lauteten so, dass wir nach der Entfernung der Leiche die Ermittlungen einstellen sollten. Unser Erkennungsdienst hat sich also nicht mit dem Tatort befassen können, und wir haben auch keine Vernehmungen vorgenommen. Das Auswärtige Amt hat betont, dass die Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich der isländischen Behörden liegen. Wir sollten nur die gewünschte Unterstützung leisten, denn die Botschaft ist exterritoriales Gebiet.«
    »Diese verdammten Paragraphenreiter. Damit hat sich die Ermittlung um

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