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Stahlfront 3: Der zweite Buergerkrieg

Titel: Stahlfront 3: Der zweite Buergerkrieg Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Torn Chaines
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machen.
    Kommen wir nun zur letzten hier zu klärenden Frage: War der Abwurf der Neutronenwaffen auf Schanghai und Peking ein legitimes Mittel der Kriegführung? Angesichts der 15- bis 20fachen Übermacht der chinesischen Truppen muß diese Frage uneingeschränkt mit Ja beantwortet werden. Legitim ist alles, was einer kriegführenden Partei zum Sieg verhilft. In einem Krieg muß man die wirkungsvollsten Waffen einsetzen, die man besitzt. Das Ziel eines Kriegs ist der Sieg über den Feind bei gleichzeitiger Schonung der eigenen Kräfte.
    Schon 1346 ließ der Tartarenführer Khan Djam Bek Pestleichen über die Mauern der damals zu Genua gehörenden Stadt Kaffa am Schwarzen Meer werfen. Es handelte sich um den ersten historisch verbürgten Fall biologischer Kriegführung - für einen zartfühlenden Menschen sicher ein Verbrechen, für den Tartaren allerdings nur der Einsatz der bestmöglichen Waffe zur Erreichung seines Kriegsziels.
    Der Einsatz der erfolgversprechendsten Waffensysteme darf niemals als Kriegsverbrechen geahndet werden, Herr Vorsitzender. Wäre dem so, sollten Sie und ich und alle Berufssoldaten weltweit uns möglichst rasch einen neuen Beruf suchen.
    Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, daß der Verzicht auf den Einsatz der effektivsten Waffen ein Kriegsverbrechen darstellt. So hätte die amerikanische Regierung ihre Verluste in Vietnam durch den Einsatz von Atomwaffen dramatisch reduzieren und den Krieg gewinnen können .«
    Oberst von Galen sah, wie der vorsitzende Richter die Augenbrauen mißbilligend zusammenzog und setzte daher hinzu: »Ich weiß, daß das Reich Thule derartige Waffen strikt ablehnt. Aber das ist unsere Entscheidung, und als Kämpfer für die menschliche Zivilisation müssen wir anderen Nationen das Recht zugestehen, anders zu handeln als wir. Wenn wir die Handlungen der anderen nicht akzeptieren wollen, haben wir selbst das Recht zu kriegerischen Maßnahmen, wie wir es beispielsweise mit dem Abschuß der amerikanischen und chinesischen Atomraketen im vergangenen Jahr genutzt haben, verloren.
    Aber wir dürfen uns niemals anmaßen, kriegerische Handlungen per se zu Verbrechen umzudeuten. Das wäre nicht nur ein Bruch mit allen Traditionen der Menschheitsgeschichte, sondern auch eine völlige Verkennung der im Grunde kriegerischen Natur des Menschen - und somit ein Akt geistiger Vergewaltigung.
    Ein altes deutsches Sprichwort sagt: >Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt .< In diesen Worten schwingt viel Weisheit mit, der wir uns nicht verschließen sollten. Daher beantrage ich den Freispruch meines Mandanten wegen erwiesener Unschuld !«
    Wieder wurde es laut im Saal, aber der Lärm erstarb sofort, als sich die Muskelpakete in Uniform zu regen begannen.
    »Hilfsweise möchte ich noch darauf hinweisen, daß dieses Gericht nicht für Kriegsverbrechen der Soldaten anderer Nationen zuständig ist«, fügte von Galen noch hinzu. »Ich habe ausführlich dargelegt, was für einen Zivilisationsbruch es darstellt, wenn Fremde sich ein Urteil über die Kämpfer einer anderen Nation anmaßen. Wir sollten - nein, wir müssen! - uns vor derartigen Versuchungen hüten. Zum Zeitpunkt des hier in Frage stehenden Bombenabwurfs stand mein Mandant noch in Diensten der Streitkräfte der USA. Daher ist das Reichskriegsgericht nicht zuständig und hat die Klage abzuweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit .«
    *
    Der Ankläger wurde natürlich auch noch gehört und beantragte die Todesstrafe für McBain. Von Galen hätte noch das Recht zu einer Erwiderung gehabt, verzichtete aber darauf.
    Die fünf Richter brauchten mehr als eine Stunde für die Beratung ihres Urteilsspruchs.
    Mike war mehr als nur nervös, als die Generäle den Saal wieder betraten und alle Anwesenden sich zur Verkündung des Urteils zu erheben hatten.
    »Im Namen des Volkes von Thule ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte Michael McBain wird vom Vorwurf, mit seinem Angriff auf die Stadt Schanghai ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, freigesprochen. Zwar wurde besagte Handlung noch begangen, als er Oberleutnant in der Luftwaffe der USA war, doch mit seinem Eintritt in die Thule-Truppen hat sich der Hauptmann freiwillig unserer Gemeinschaft angeschlossen und sich somit auch unseren Regeln unterworfen. Ein Kriegsverbrechen der behaupteten Schwere wäre nicht verjährt und darf somit vor diesem Gericht verhandelt werden.
    Wir konnten allerdings keinen Verstoß gegen bestehende Gesetze oder Dienstvorschriften feststellen.

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