Starthilfe für Freiberufler
den Punkt gebracht
Zu Beginn verkaufen sich viele Freiberufler unter Wert. Das kann fatale Folgen haben. Für die Berechnung des richtigen Stundensatzes müssen Sie das gewünschte Einkommen zuzüglich Steuer, Ihre Betriebsausgaben sowie die tatsächliche Arbeitszeit ins Verhältnis setzen.
Da liegt ein Brief vom Finanzamt
Das âböse Finanzamtâ wird in den Medien immer wieder aufgegriffen. Kein Wunder, dass viele Existenzgründer beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt ein leichtes Unwohlsein überkommt. Die Behörde will in der Regel Geld sehen, und das ist im Anfangsjahr eher rar.
Fakt ist: Das deutsche Steuerrecht gilt aufgrund seiner unzähligen Sonder- und Spezialregelungen als eines der kompliziertesten und umfangreichsten überhaupt. Umso wichtiger ist es für Sie, die grundsätzlichen Anforderungen in puncto âUmgang mit dem Finanzamtâ zu kennen, damit Sie kein unnötiges Lehrgeld zahlen. Dies beginnt bereits bei der richtigen Rechnungstellung und bei der gewissenhaften Prüfung der eingehenden Rechnungen. Ein weiterer Punkt, der auf Sie zukommen wird, sofern Sie auf die Kleinunternehmerregelung (siehe Seite 20) verzichtet haben, ist die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Und überhaupt, wie geht das mit der Buchführung? Sollte man das selbst machen oder doch lieber einen Steuerberater beauftragen? Welche Ausgaben können Sie steuerlich geltend machen und wo sagt das Finanzamt Nein? Was müssen Sie bei Steuererklärung beachten und was ist eine EÃR? Und schlieÃlich: Wie lange müssen Sie die Unterlagen aufheben? Auf alle diese Fragen finden Sie auf den kommenden Seiten die richtige Antwort.
Wichtige Aufgabe: Rechnungen stellen
Eine freiberufliche Tätigkeit wird in den meisten Fällen in erster Linie ausgeübt, um damit Geld zu verdienen. Um Ihr Honorar dann auch tatsächlich zu bekommen, müssen Sie Ihren Auftraggebern eine Rechnung schicken.
Achtung
Rechnungen schreiben gehört zum Job! Setzen Sie sich daher regelmäÃig einen Termin, zu dem Sie sich dieser Aufgabe widmen. In puncto RegelmäÃigkeit kommt es natürlich darauf an, ob Sie viele kleinere Rechnungsbeträge an eine Vielzahl von Kunden stellen oder ob Sie gröÃere Projekte über einen längeren Zeitraum abrechnen. Nutzen Sie den Termin auch gleich, um den Zahlungseingang zu überprüfen.
Welche Formalien sind zu beachten?
Damit das Finanzamt ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
Ihr Name und Ihre Anschrift
Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
Termin der Leistung
Rechnungsdatum
eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
Bezeichnung von Art und Umfang der Dienstleistung
Ihre Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (erhältlich beim Bundeszentralamt für Steuern)
Netto-Betrag (evtl. nach Steuersätzen aufgeschlüsselt)
die (jeweils) darauf entfallende Umsatzsteuer (sieben oder 19 Prozent)
Bruttobetrag
Kleinunternehmer, die umsatzsteuerbefreit sind (siehe Seite 37), dürfen in ihren Rechnungen natürlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie sind hingegen verpflichtet, den Rechnungsempfänger darauf hinzuweisen.
Muster: Hinweis auf Kleinunternehmerreglung
Der Leistungserbringer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und damit umsatzsteuerbefreit.
Die Bezeichnung âRechnungâ also solche ist entbehrlich. Das Gleiche gilt im Ãbrigen auch für die eigenhändige Unterschrift (Ausnahme: Rechtsanwälte und Steuerberater), da die Gefahr besteht, dass jemand den Vermerk âBetrag in bar erhaltenâ darüber setzen kann.
Praxistipp
Die persönliche Ansprache des Kunden und ein âDanke für den erteilten Auftragâ gibt der Rechnung noch eine persönliche Note. Wichtig: Vergessen Sie Ihre Kontodaten nicht!
Muster: Rechnung
Grafikbüro Sauber
Landshuter Allee 39
80637 München
Topi Kindermode GmbH
Landsberger StraÃe 360
81241 München
Steuernummer: 148/183/00124
Rechnungsdatum: 1. März 2010
Rechnungsnummer: LG 2010038
Rechnung
Wir erlauben uns, Ihnen für unsere Leistungen im Februar 2010 folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
1. Entwicklung Wortbildmarke
Pauschale 500,00 â¬
2. Entwicklung CD Basiselemente
Pauschale 500,00 â¬
Gesamt:
1.000,00 â¬
Umsatzsteuer (19 %):
190,00 â¬
Rechnungssumme:
1.190, 00 â¬
Wir danken Ihnen für den Auftrag. Bitte
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