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Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Titel: Steuerstrategien fuer Kapitalanleger Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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regelmäßig im Fadenkreuz der Finanzverwaltung und auch der Steuerfahnder. Besonders im Fokus befinden sich Familien mit minderjährigen Kindern und hohem Einkommen der Eltern. Erfolgen Vermögensübertragungen nur zum Schein, weil das Kapitalvermögen und die Erträge „familienintern“ wieder an die Eltern zurückfließen, macht das Finanzamt nicht mit.
    Steuerstrategie 39
    Um bei Vermögensverlagerungen auf Kinder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Grundsätze in der Verwaltungsanweisung der Oberfinanzdirektion Magdeburg (Az S 2252-90-St 214) zu befolgen.
    Nach der Verwaltungsanweisung der Oberfinanzdirektion Magdeburg müssen die Finanzämter spätestens dann nachfragen, wenn von den Eltern plötzlich im Vergleich zum Vorjahr verminderte Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden. Verdächtig macht sich auch, wer (gleichzeitig) wie aufgezeigt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung für (minderjährige) Kinder beantragt.
    Vermögensübertragungen auf Kinder sind steuerlich nur dann unproblematisch, wenn dieser Schritt endgültig ist. Für die Steuer genügt es nicht, dass die Kinder zivilrechtlich Inhaber des übertragenen und im Namen der Eltern angelegten Geldvermögens geworden sind und diesen die Ansprüche gegen die Bank zustehen.
    Steuerstrategie 40
    Das Steuerrecht knüpft den Bezug von Einnahmen aus Kapitalvermögen an das Rechtsverhältnis, auf dem die Überlassung von Kapital beruht. Das heißt, es muss der endgültige Übergang der Ansprüche gegen die Bank in das Vermögen des Kindes feststehen.
    Eine steuerlich anzuerkennende Vermögensübertragung auf Kinder ist nur dann vollzogen, wenn der Elternteil bei Abschluss des Vertrages über die Einrichtung eines Sparkontos für das Kind und bei der Einzahlung der Einlagen den Willen hatte, die Guthabenforderung Ihrem(n) Kind(ern) sofort zuzuwenden. Dies muss auch gegenüber der Bank erkennbar sein, beispielsweise dadurch, dass eine ausdrückliche Regelung zur Begünstigung und Gläubigerstellung des Kindes (der Kinder) getroffen wird. Jeder Hinweis, dass die Elternteile die Vermögensübertragung wieder rückgängig machen könnten, gefährdet den Steuervorteil. Daher sollte die Gläubigerschaft der Kinder an entsprechenden Bankeinlagen nicht nur z.B. in den Sparbüchern vermerkt werden. Besser ist es, durch entsprechende Eintragungen in den Kontoeröffnungsanträgen die begünstigten Kinder ausdrücklich als Gläubiger bezeichnen zu lassen. In diesem Fall ist es nach der Rechtsprechung auch unschädlich, dass die Eltern und nicht das Kind das Sparbuch bzw. die Bank-/Sparurkunden usw. aufbewahren. [71]
    Schließlich müssen für die steuerrechtliche Zurechnung der Kapitalerträge auf Kinder auch alle sonstigen Folgerungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung wie unter Dritten ergeben würden. Dies setzt voraus, dass die Eltern das an ihre Kinder übertragene Vermögen und die daraus erzielten Einkünfte nur noch im Rahmen der familienrechtlichen Bestimmungen der elterlichen Vermögenssorge entsprechend verwalten. Andernfalls wird die Finanzverwaltung davon ausgehen, dass Vermögen an Kinder mit der Einschränkung übertragen worden ist, dass die Kinder zwar zivilrechtlich Inhaber des Vermögens werden sollten, der Elternteil aber im Verhältnis zu den Kindern das Vermögen weiterhin als eigenes Vermögen nutzt. Folge ist, dass das übertragene Vermögen und die Einkünfte daraus steuerrechtlich weiterhin den Eltern zuzurechnen sind.
    Steuerstrategie 41
    Einen vollumfänglichen Vermögensverlust müssen die Eltern nicht hinnehmen, wenn sie dem Kind (den Kindern) auferlegen, dass sie ihr Studium ganz oder teilweise aus dem übertragenen Vermögen finanzieren müssen.
    Nachfolgende Checkliste stellt die wichtigsten Kriterien für eine steuerlich anzuerkennende Vermögensübertragung auf Kinder dar.

Kontoeröffnung
•Kontoeröffnung nur auf Namen des Kindes. Kind ist wirtschaftlich berechtigt
•Keine Vollmacht für Eltern, die über die familienrechtlichen Bestimmungen der elterlichen Vermögenssorge hinausgehen
Vermögensübertragung
•Schenkung ohne Rückübertragungsrechte
•Tatsächliche Vermögensübertragung
Praktische Umsetzung wie im

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