Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Verlust in den Verlustverrechnungstopf einzustellen. Erzielt ein Kapitalanleger aber zunächst einen Verlust und anschlieÃend einen abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalertrag, würde sofort eine Verrechnung über den Verlustverrechnungstopf erfolgen, so dass insoweit keine Kapitalertragsteuer anfällt.
Das interne Steuerverrechnungskonto ermöglicht es hier, einem Kapitalanleger im ersten Fall (zuerst abgeltungsteuerpflichtiger Ertrag, dann Verlust) eine Steuergutschrift aus einer nachträglichen Verrechnung mit dem Verlusttopf zu erteilen. Hierzu nehmen die Kreditinstitute unterjährig (zu bestimmten Stichtagen oder auch täglich bzw. mit jedem neuen Geschäftsvorfall) einen Abgleich vor und erstatten ihrem Kunden einen etwaigen sich ergebenden positiven Steuersaldo.
Schritt 2: Ãbertrag ins nächste Kalenderjahr
Lassen sich die Verluste im Verlustverrechnungstopf mangels ausreichender Erträge in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) nicht ausgleichen, kann der Kapitalanleger die Verluste in das nächste Kalenderjahr vortragen lassen. Dies geschieht automatisch von Gesetzes wegen, d.h. die depotführende Bank erledigt das für den Kapitalanleger. [91]
Schritt 3: Alternativ â Verlustbescheinigung
Alternativ zum gesetzlich vorgesehenen âautomatischen Verlustvortragâ besteht die Möglichkeit, nicht ausgeglichene Verluste von der depotführenden Bank (der auszahlenden Stelle) auf amtlichem Muster bescheinigen zu lassen.
Steuerstrategie 51
Kapitalanleger mit mehreren Wertpapierkonten/Depots bei inländischen Banken prüfen spätestens bis Anfang Dezember ihre Depots auf Gewinne und Verluste. Bleibt bei einem Depot ein Verlust übrig (d.h. in dem für das Wertpapierdepot maÃgeblichen Verlustverrechnungstopf befinden sich nicht mit Gewinnen verrechenbare Verluste, weil die Verluste überwogen haben), beantragt der Kapitalanleger für dieses Verlustdepot bis zum 15.12. eines jeden Jahres eine Verlustbescheinigung. [92] Mit dieser rechnet der Kapitalanleger im Steuerveranlagungsverfahren Gewinne aus den anderen Wertpapierdepots mit den bescheinigten Verlusten auf. Zuviel bezahlte Abgeltungsteuer wird so zurückgeholt!
Wurde ein Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt, enthält die Jahressteuerbescheinigung der Bank die Positionen âHöhe des nicht ausgeglichenen Verlustesâ jeweils getrennt nach âVerluste ohne Verlust aus der VeräuÃerung von Aktienâ (âSonstigeâ) und âVerluste aus der VeräuÃerung von Aktienâ (âAktienâ). Damit kann eine Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen aus Depots bei anderen Kreditinstituten vorgenommen werden, im Rahmen des Zulässigen (âAktienverlusteâ mit âAktiengewinneâ und die âSonstigenâ mit sonstigen Erträgen).
Die Verlustbescheinigung führt dazu, dass die (bescheinigten) Verluste ihre Bindungswirkung an die bei dem ausstellenden Kreditinstitut unterhaltenen Kapitalanlagen verlieren. Ein Verlustübertrag ins nächste Kalenderjahr durch das bescheinigende Kreditinstitut entfällt in diesem Fall.
Eine Verlustbescheinigung ist allerdings nicht möglich, wenn der Kapitalanleger sein Wertpapierdepot auf ein anderes Kreditinstitut überträgt und dieses der neuen depotführenden Stelle auf Verlangen des Kunden den nicht ausgeglichenen Verlust mitteilt. [93]
Steuerstrategie 52
Kapitalanleger, die die Formalitäten der Beantragung einer Verlustbescheinigung mit dem anschlieÃend notwendigen Steuerveranlagungsverfahren für die Kapitaleinkünfte scheuen, sollten alternativ alle Wertpapieranlagen auf ein Kreditinstitut zusammenfassen.
Bei Tod eines Kontoinhabers erfolgt eine SchlieÃung der Verlustverrechnungstöpfe durch das Kreditinstitut. Für diesen Fall stellt das Kreditinstitut eine Verlustbescheinigung aus. Ein an sich erforderlicher Antrag auf Ausstellung einer solchen (siehe oben) gilt in diesem Fall ausgestellt. Analog wie beim Tod des Kontoinhabers hat das Kreditinstitut bei der KontoschlieÃung zu verfahren, sofern kein Antrag auf Verlustmitteilung an das neue Kreditinstitut gestellt wird. [94]
Was bei einem Depotwechsel zu beachten ist
Lässt ein Kapitalanleger sein Wertpapierdepot auf ein anderes inländisches Kreditinstitut übertragen, ist das abgebende Kreditinstitut verpflichtet, der neuen übernehmenden Depotbank einen nicht ausgeglichenen Verlust mitzuteilen.
Weitere Kostenlose Bücher