Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Teileinkünfteverfahren ist u.a. anzuwenden auf Gewinne aus der VeräuÃerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der Kapitalanleger innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. [124] Die laufenden Erträge werden hingegen auch bei wesentlicher Beteiligung mit Abgeltungsteuer belastet.
Das Teileinkünfteverfahren findet auch Anwendung im Bereich der Kapitaleinkünfte derjenigen Kapitalanleger, die die Beteiligung aus unternehmerischem Interesse heraus halten.
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Ist der Kapitalanleger bei der Kapitalgesellschaft zu mindestens 25 % beteiligt bzw. â bei Erwerbstätigkeit für diese Gesellschaft â zu mindestens einem Prozent beteiligt, wird angenommen, dass die Beteiligung aus unternehmerischen Interessen heraus gehalten wird. Kapitalanleger, die Kapitalanteile aus unternehmerischen Interessen heraus halten, können für die Steuerveranlagung und das Teileinkünfteverfahren optieren. [125] Ist der Antrag durch, lassen sich auÃerdem 60 % der Werbungskosten abziehen.
Hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit spielt es keine Rolle, ob es sich bei der beruflichen Tätigkeit um eine gewerbliche, freiberufliche oder um eine andere unter die Gewinneinkünfte fallende Tätigkeit handelt. Nicht ausreichend ist lediglich eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung. Und was die Beteiligungsquote angeht, so ist es ausreichend, dass eine mindestens 25 %ige (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung zu irgendeinem Zeitpunkt in dem Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, vorgelegen hat. [126]
Der Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der erstmaligen Abgabe der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen. Der Antrag gilt für fünf Jahre. Dabei ist unerheblich, ob die Voraussetzungen dafür während der gesamten fünf Jahre vorliegen.
Bei erstmaligem Widerruf kann kein neuer Antrag gestellt werden. Jedoch kann erneut für das Teileinkünfteverfahren optiert werden nach vollständiger VeräuÃerung der Anteile und einem erneuten Anteilserwerb in der genannten Höhe zu einem späteren Zeitpunkt.
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Der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren ist auch in einem Jahr ohne Gewinnausschüttung möglich.
Die Zuordnung von Kapitalerträgen in den Bereich des betrieblichen Vermögens lohnt bei solchen aus Aktien und/oder sonstigen Anteilen dann, wenn der durchschnittliche Einkommensteuersatz des Anteilsinhabers 41,67 % beträgt. Dies ergibt sich aus der Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für im Betriebsvermögen gehaltene Dividendenerträge und VeräuÃerungsgewinne, wie folgende Vergleichsrechnung zeigt:
Dividenden/VeräuÃerungsgewinne im Privatvermögen
Dividenden/VeräuÃerungsgewinne im Betriebsvermögen
Ertrag:
100 â¬
Ertrag:
100 â¬
Davon steuerpflichtig:
100 â¬
Davon steuerpflichtig (nach Teileinkünfteverfahren)
60 â¬
./. Abgeltungsteuer
25 â¬
Steuer 41,67Â % =
25 â¬
Auszahlbetrag
75 â¬
Auszahlbetrag
75 â¬
Das Teileinkünfteverfahren lässt sich insbesondere mit der gewerblich geprägten thesaurierenden Personengesellschaft optimal nutzen. Näheres hierzu sowie zu den Vorzügen der Sparschwein GmbH im nachfolgenden Teil 7.
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Die Optierung zum Teileinkünfteverfahren muss genau geprüft werden. Denn die im Teileinkünfteverfahren zu versteuernden Kapitalerträge erhöhen im Gegenzug die Progression für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Vor Antragstellung prüft der Kapitalanleger, ob sich die Einbeziehung der Erträge (Gewinnausschüttungen usw.) in die Gesamteinkünfte negativ auf den für die Besteuerung der Gesamteinkünfte (Kapitaleinkünfte und alle Einkünfte aus den anderen Steuerarten) maÃgeblichen Einkommensteuertarif auswirkt. Die mit der Abgeltungsteuer besteuerten Kapitaleinkünfte beeinflussen hingegen die tarifliche Progression nicht.
Die Option für das Teileinkünfteverfahren lohnt im Regelfall, wenn ein Kapitalanleger, der GmbH-Anteilseigner ist, (fast) keine Gewinnausschüttungen erhält, er jedoch durch die Fremdfinanzierung der GmbH-Anteile
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