Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Geschäftsführer der GmbH tätig ist. Bei der GmbH Co KG mit der voll haftenden Komplementär-GmbH als alleinige Geschäftsführerin, ist der zur Führung der Geschäfte der GmbH berufene Kommanditist nicht wegen dieser Tätigkeit auch als Geschäftsführer der KG anzusehen.
Die GmbH & Co. KG kann auf verschiedene Weise errichtet werden:
Erweiterung der GmbH auf eine GmbH & Co. KG, durch Abschluss des Gesellschaftsvertrags der KG, wobei die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der KG bei Vertragsabschluss bereits rechtlich entstanden, also bereits im Handelsregister eingetragen und handlungsfähig sein muss.
Auch ein einziger Kapitalanleger kann die Personengesellschaft errichten, in Form einer Ein-Mann-GmbH & Co KG. In allen Fällen bedarf es der Ausfertigung von zwei Gesellschaftsverträgen.
Steuerstrategie 73
Sollen Teile des Kapitalvermögens im Familienverbund an Familienangehörige übertragen werden (in Form von Kommanditanteilen), sollten aus steuerlichen Gründen sowie um Schwierigkeiten bei einer ggf. gewollten einheitlichen Willensbildung von vornherein auszuschlieÃen, mit Ãbertragung der Kommanditanteile auch Anteile an der Komplementär-GmbH quotengleich mit den KG-Anteilen übertragen werden (identisches Beteiligungsverhältnis). Die Kinder erhalten so unentgeltlich eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an dem durch die Kapitaleinlage entstandenen Gesamthandvermögen. Aus ertragsteuerlichen Gründen muss den Familienmitgliedern Mitunternehmerstellung zukommen und der zugewendete Anteil muss ein Mitunternehmeranteil sein. Mitunternehmerstellung ist gegeben, wenn die Familienmitglieder ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können.
Die Ausstattung der GmbH & Co. KG mit dem Kapitalvermögen erfolgt im Regelfall in Gestalt einer Sacheinlage, die der Kapitalanleger leistet. Die Einlageleistung erfolgt schuldrechtlich durch die Verpflichtung zur Ãbertragung des Eigentums am Kapitalvermögen auf die GmbH & Co. KG durch Einbringungsvertrag. Die GmbH ist am Vermögen nicht beteiligt. Eigentümer des Kapitalvermögens ist die KG.
Die Einbringung des Kapitals in die gewerblich geprägte thesaurierende Personengesellschaft kann entweder als offene Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder als verdeckte Einlage ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten gestaltet werden. Wird das Vermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingelegt, stellt dieser Vorgang nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einen âtauschähnlichen Vorgangâ mit der Konsequenz dar, dass die Einlage des Immobilienvermögens in den Pool ertragsteuerlich mit dem so genannten gemeinen Wert (dem Verkehrswert) erfolgen muss und die Einbringung des Vermögens in das betriebliche Gesamtvermögen des Pools entweder ein steuerpflichtiges privates VeräuÃerungsgeschäft alten Rechts darstellt (bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden) oder aber ein abgeltungsteuerpflichtiges VeräuÃerungsgeschäft darstellt (gilt für Wertpapiere, die nach dem 1.1.2009 angeschafft worden sind). Steuerpflichtig ist der Differenzbetrag zwischen dem Einlagewert (dem gemeinen Wert bzw. Verkehrswert) und den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Eine Einlage ohne Gegenleistung (Gewährung von Gesellschaftsrechten) liegt vor, wenn der Ãbertragungsvorgang über ein gesamthänderisch gebundenes Kapitalrücklagekonto abgewickelt wird. Die bloÃe Einlage von Wertpapiervermögen in das Betriebsvermögen der KG stellt hier kein steuerpflichtiges VeräuÃerungsgeschäft dar und löst daher keinen einkommensteuerpflichtigen Tatbestand aus. Auch soweit übrige Familienmitglieder als weitere Gesellschafter unentgeltlich beteiligt werden, kommt es mangels Gegenleistung nicht zu einem VeräuÃerungsgeschäft des Kapitalanlegers (Einlegers). Die Gewährung von Gesellschaftsrechten an übrige Familienmitglieder, welche keine Einlage leisten, stellt vielmehr eine Schenkung dar und unterliegt der Schenkungsteuer; die Depotbank erstattet in solchen Fällen Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt.
Besteuerung der Kapitalerträge innerhalb der gewerblich geprägten thesaurierenden Personengesellschaft
Werden dem Grunde nach abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte innerhalb einer gewerblich thesaurierenden Personengesellschaft
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