Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
als weiteren Punkt für die Anwendung der Wahlveranlagung die Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage. Eine Wahlveranlagung lohnt, wenn die tatsächliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer (der tatsächlich erzielte Gewinn) niedriger ist als die Ersatzbemessungsgrundlage. Näheres zur Ersatzbemessungsgrundlage vgl. Teil 2, Abschnitt: Steuerstrategien für Investments in ausländische Währungen
Wahlveranlagung zum tariflichen Einkommensteuersatz und Günstigerprüfung
Dieses Steuerveranlagungsverfahren (die maÃgebliche Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 6 EStG) ist für all jene Kapitalanleger von Vorteil, deren tariflicher Einkommensteuersatz niedriger ist als der Abgeltungsteuersatz.
Des Weiteren führt die Finanzverwaltung auf Antrag des Kapitalanlegers eine Günstigerprüfung durch. Hierbei werden die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte den steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet und nicht dem Abgeltungsteuersatz, sondern der tariflichen Einkommensteuer des Kapitalanlegers unterworfen. [115] Die Günstigerprüfung soll Kapitalanlegern eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer ermöglichen, soweit diese zu einer niedrigeren Einkommensteuer führen würde.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 wird bei der Günstigerprüfung nicht mehr nur auf die Einkommensteuer abgestellt, sondern auf die gesamte Steuerbelastung, also einschlieÃlich Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer. Dadurch wird vermieden, dass z.B. aufgrund des Ãberschreitens der Freigrenze für den Solidariätszuschlag [116] plötzlich ein hoher Solizuschlag zu zahlen ist und die Steuerbelastung dann insgesamt ansteigt.
Steuerstrategie 66
Kapitalanleger profitieren von der Wahlveranlagung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von bis unter 15.721 ⬠und 31.442 ⬠bei zusammenveranlagten Ehegatten. Denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen in diesen GröÃen wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.
Beispiel: [117]
Eine steuerpflichtige Person erzielt (nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags) 5.000 ⬠Kapitalerträge und 15.000 ⬠Einkünfte aus den übrigen Einkunftsarten. Würde eine Veranlagung mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 20.000 ⬠durchgeführt, wären bei Anwendung des derzeit geltenden allgemeinen Einkommensteuertarifs 2.701 ⬠Einkommensteuer zu zahlen. Bei Anwendung der Tarifbesteuerung auf ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000 ⬠fallen 1.410 ⬠Steuer in der Veranlagung und 1.250 ⬠Abgeltungsteuer, also zusammen 2.660 â¬, an. Die Abgeltungsteuer führt zu 41 ⬠weniger Einkommensteuer.
Die Wahlveranlagung mit Günstigerprüfung ermöglicht darüber hinaus die sofortige Verrechnung positiver Einkünfte aus Kapitalvermögen mit negativen Einkünften einer anderen Einkunftsart. Liegt der Saldo aller Einkünfte (positive Kapitaleinkünfte abzüglich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit usw.) unter dem Grundfreibetrag von aktuell 8.004 â¬, beträgt die festzusetzende tarifliche Einkommensteuer null â¬. Der Kapitalanleger erhält die gesamte Abgeltungsteuer rückerstattet, zzgl. aller Zuschlagsteuern.
Beispiel: [118]
A (ledig) erzielt folgende Einkünfte:
Verluste aus Gewerbebetrieb:
20.000 â¬
Einkünfte aus Kapitalvermögen
bei seinem inländischen Kreditinstitut:
25.000 â¬
Lösung:
Die Summe der Einkünfte beträgt +5000 â¬, liegt also unter dem Grundfreibetrag. Beantragt der Kapitalanleger die Günstigerprüfung, beträgt die festzusetzende tarifliche Einkommensteuer 0 â¬. Die einbehaltene Abgeltungsteuer (zzgl. Zuschlagsteuern) wird im Rahmen der Veranlagung erstattet.
Steuerstrategie 67
Das âschnelleâ Geld, hier also die Rückerstattung der Abgeltungsteuer, ist aber über eine Mehrjahresbetrachtung gesehen nicht immer die steuergünstigste Lösung. Alternativ können die Kapitaleinkünfte mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Zuschlagsteuern versteuert werden. In diesem Fall beträgt der negative Gesamtbetrag der Einkünfte 20.000 â¬, welcher nach den Regelungen über den Verlustvortrag des § 10d EStG zu berücksichtigen ist. Der Verlustvortrag kann in späteren Jahren mit höher besteuerten Gewinnen aus
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