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Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Steuerstrategien fuer Kapitalanleger

Titel: Steuerstrategien fuer Kapitalanleger Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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02 wird der Zwischengewinn auf 5 € abgesenkt. Die Anteile befinden sich noch im Depotbestand des A.
    Der zu hohe Einkaufszwischengewinn wird durch eine Einbuchung eines laufenden Ertrags von 5 € korrigiert.
    Abwandlung:
    Die Fondsanteile werden im Jahr 02 mit einem Gewinn von 100 € veräußert.
    Der zu hohe Einkaufszwischengewinn wird durch die Einbuchung eines laufenden Ertrags von 5 € korrigiert. Da das Veräußerungsergebnis im Sinne des § 8 Absatz 5 InvStG um 5 € zu hoch ist, erfolgt die Korrektur durch Einbuchung eines allgemeinen Verlustes von 5 €.
    4. A veräußert im Jahr 01 Wertpapiere mit einem Verlust von 200 €. Die Bank behandelt die Verluste als Aktienveräußerungsverluste. Im Jahr 02 stellt sich heraus, dass es sich um Verluste aus der Veräußerung von Finanzinnovationen handelt. Der Verlusttopf ist noch nicht verbraucht. Die Bank korrigiert die steuerrechtliche Einstufung im Jahr 02.
    Steuerstrategie 69
    Will der Kapitalanleger, dass sich die Steuerkorrekturen noch in dem Veranlagungszeitraum auswirken, zu dem sie zu korrigieren gewesen wären (Beispiel: der Kapitalanleger erwartet eine Abgeltungsteuerrückzahlung und möchte diese auch möglichst schnell erstattet haben), kann er sich von seiner Bank eine Bescheinigung ausstellen lassen, aus der hervorgeht, dass die Bank die Korrektur nicht vorgenommen hat und auch nicht vornehmen wird. In diesem Fall erklärt der Kapitalanleger seine Einkünfte richtig und erhält im Veranlagungswege zuviel gezahlte Abgeltungsteuer zurück. Die notwendigen Korrekturvorschriften sind die bereits in den vorangehenden Abschnitten erläuterten § 32d Absatz 4 oder § 32d Absatz 6 EStG.

    [108] § 32 d Abs. 3 Satz 1 EStG.
    [109] BMF v. 11.10.2007, Besteuerung bei den verschiedenen Möglichkeiten zur Vermögens-, vornehmlich Kapitalanlage nach dem Einkommensteuerrecht bis 2008 und ab 2009 unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer, Tz. 7.
    [110] Vgl. hierzu Ausführungen oben Steueroptimale Berücksichtigung der Altverluste aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.
    [111] Wurde jeweils bis zum 15.12. eines Jahres ein Antrag auf Erteilung einer Verlustbescheinigung gestellt, beinhaltet die Jahressteuerbescheinigung auch die bescheinigten Verluste.
    [112] § 32d Abs. 4 EStG.
    [113] § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG.
    [114] Weitere Ausführungen zur Verrechnung ausländischer Quellensteuern vgl. unten Teil 12.
    [115] § 32d Abs. 6 EStG.
    [116] Von 1.944 € bzw. 972 €.
    [117] Beispiel gerechnet ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Quelle: BMF-Online vom 7.10.2011, http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53530/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/071011__Anlage__KAP.html?__nnn=true .
    [118] Beispiel in Anlehnung an BMF v. 22.12.2009 IV C 1 S 2252/08/10004 BStBl 2010 I S. 94.
    [119] § 20 Abs. 3a EStG.
    [120] BMF v. 16.11.2010 - IV C 1 S 2252/10/10010.
    [121] Vgl. hierzu oben Teil 2 Steuerfreie Dividendenausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto.

Teil 6: Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % der Kapitalerträge versteuern!
    Die Option für das Teileinkünfteverfahren verbindet den Vorteil einer Versteuerung der Kapitalerträge mit nur 60 % und der Möglichkeit des Abzugs aller Aufwendungen als Werbungskosten in gleicher Höhe.

Kapitaleinkünfte, die nicht in den Bereich privater Kapitaleinkünfte fallen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer (Subsidiaritätsprinzip). Sind Kapitaleinkünfte dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und handelt es sich dabei um:
Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividenden)
oder um Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
    erfolgt eine Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind alle nach dem 31.12.2008 zufließenden Einkünfte im o.g. Sinne nur zu 60 % steuerpflichtig. [122] Die Besteuerung erfolgt im Steuerveranlagungsverfahren mit dem progressiven Steuersatz. Im Gegenzug dürfen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende steuermindernde Beträge (Betriebsausgaben) zu 60 % abgezogen werden. [123]
    Das Teileinkünfteverfahren versteht sich als „reduzierte Variante“ des mit Einführung der Abgeltungsteuer abgeschafften Halbeinkünfteverfahrens. Das

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