Stimmt's?
Kirche – also glaubten sie dran. In neuerer Zeit haben Feministinnen sich der Päpstinnen-Legende bemächtigt, weil sie so schön ins Konzept passt, zuletzt verhalf Donna W. Cross der Legende mit ihrem Historienroman «Die Päpstin» zu neuer Popularität.
Johanna von Ingelheim soll angeblich ab 855 als Nachfolgerin von Leo IV. gut zwei Jahre unerkannt das Oberhaupt der christlichen Kirche gewesen sein. Der Schwindel sei aufgeflogen, als die Päpstin bei einer Prozession zu Pferde ein Kind gebar. Sie wurde auf der Stelle gesteinigt, und die Kirche säuberte Geschichtsbücher – sagt die Legende.
Auf das wichtigste Argument gegen die Existenz der Päpstin weistdie Theologin Ines Gora von der Universität Tübingen hin: Es gibt keinerlei schriftliche Überlieferungen aus der Zeit selbst. Die ersten Geschichten über Johanna kamen im 13. Jahrhundert auf, fast gleichzeitig mit dem Erscheinen einer Chronik, die auf den Dominikanermönch Martinus Polonus zurückgeht.
Aber was ist mit dem berühmten Stuhl? Bis ins 16. Jahrhundert hinein mussten neu gewählte Päpste auf dem berüchtigten
sella stercoraria
Platz nehmen – einem Stuhl, der in der Mitte ein Loch hatte, ähnlich wie eine Toilette. Die Verfechter der Päpstinnen-Legende sagen: Mit diesem Stuhl wurde der angehende Papst auf seine männliche Vollständigkeit überprüft, weil die Kirche sich eine derartige «Fehlbesetzung» wie mit Johanna nicht ein zweites Mal leisten wollte. Von der katholischen Kirche wurde das stets abgestritten. Sie behauptet lapidar, der Stuhl sei einfach schön, das Loch habe keine besondere Bedeutung. Auch wenn diese Erklärung nicht sehr befriedigend ist, wage ich an dieser Stelle das vorläufige Urteil «stimmt nicht». Ein Zweifel bleibt, das bestätigt auch Ines Gora.
Man muss seinen Personalausweis immer dabeihaben
Stimmt nicht. Auch wenn für alle Bundesbürger ab 16 Jahren die sogenannte Ausweispflicht gilt. Das heißt aber nur, dass sie einen Personalausweis besitzen müssen, ersatzweise reicht ein Reisepass. Eine gesetzliche «Mitführungspflicht» gibt es nicht. Im Land Brandenburg steht das sogar im Gesetz. Eine Ausnahme: Sie tragen bestimmte Waffen mit sich, wovon wir jetzt einmal nicht ausgehen wollen.
Trotzdem ist es manchmal ratsam, seinen Ausweis dabeizuhaben. Die Polizei ist nämlich in gewissen Situationen berechtigt, die Personalien festzustellen, zum Beispiel bei politischen Demonstrationen oder im Rotlichtmilieu. Wer sich da nicht ausweisen kann, der wirddann schon mal mit auf die Wache genommen, zur «Feststellung der Personalien», auch wenn er sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Wer also keinen Wert darauf legt, eine Nacht in einer Zelle zu verbringen, der sollte zumindest in solchen Situationen ein Ausweispapier dabeihaben.
Wie sieht es bei Auslandsreisen aus? Überall, wo es Passkontrollen gibt, wird der Ausweis oder Pass ohnehin kontrolliert. Mit dem Schengener Abkommen sind zwar die Grenzkontrollen zwischen vielen europäischen Ländern abgeschafft worden, trotzdem sollte man auch bei Reisen in diese Länder den Personalausweis in der Tasche haben (Österreicher sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet). Man muss sich auch im Ausland grundsätzlich ausweisen können, und in diesen Situationen kann man eben nicht mal schnell nach Hause gehen und das Dokument holen. Außerdem sind die Bestimmungen in den Schengen-Ländern unterschiedlich, in den Niederlanden zum Beispiel ist die Mitführung des Personalausweises Pflicht. Deshalb: Nie ohne Ausweis ins befreundete Ausland!
Die letzte Ziffer des Personalausweises gibt an, wie viele Bundesbürger denselben Vor- und Nachnamen haben wie man selbst
Stimmt nicht. Die maschinenlesbaren letzten zwei Zeilen des Personalausweises enthalten keine Informationen, die nicht auch im Klartext draufstehen – also auch nicht die Zahl der Menschen mit Ihrem Namen. Darauf haben Datenschützer bei der Einführung der neuen Identitätspapiere großen Wert gelegt.
Die Zeichenkombination entspricht einem Standard, den die internationale zivile Luftfahrtorganisation ICAO aufgestellt hat. Im Einzelnen enthält sie folgende Informationen (jetzt holen bitte alleihren Ausweis hervor): ID (für Personalausweis), D (für Deutschland), dann den Zu- und Vornamen des Inhabers, die Nummer des Ausweises (noch einmal mit dem D), das Geburtsdatum und den Tag, an dem der Ausweis abläuft. Dazwischen stehen ein paar Häkchen als Leerzeichen. Hinter den beiden
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