Tapas zum Abendbrot
Rechtslage: Generell hat niemand das Recht, die Wohnung zu betreten, wenn er dafür keinen richterlichen Beschluss hat â auch eine Behörde nicht.
»Aber macht man sich nicht verdächtig, wenn man einen Beamten abweist?«
»Man kann den Beamten natürlich hereinlassen«, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari. »Aber man darf dann nicht vergessen, dass er nicht der nette Mann von nebenan ist, sondern einen Auftrag hat.« Manches Paar, so ihre Erfahrung, rede sich schnell um Kopf und Kragen. Da erwähnt etwa die Frau, dass die Wohnung ja schon ein wenig klein sei. Aber das sei kein Problem, sie gehe einfach nach der Arbeit oft zu Freundinnen oder zur Verwandtschaft. Und plötzlich steht dann in der Akte, dass die Frau nicht sehr bestrebt sei, mit ihrem Mann zusammenzuwohnen.
Ist die Behörde einmal alarmiert, dann wird die Sache langwierig. Die Beamten können das Landeskriminalamt einschalten, den Nachbarn interviewen oder den Postboten und das Paar getrennt voneinander befragen. All das dauert â und Zeit, auf die Behörden zu warten, die hat niemand, der in Deutschland Fuà fassen will. Denn erst wenn die Zweifel ausgeräumt sind, bekommt der Drittstaater die Aufenthaltserlaubnis. Und wer die nicht hat, der hat auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Chance.
Schon Dutzende verzweifelte Paare haben vor Hiltrud Stöcker-Zafari gesessen, weil die Behörden sie der Scheinehe verdächtigten. Sie hat daher einen Tipp: »Man kann dem Beamten sagen: âºIch habe jetzt keine Zeit, ich muss gleich weg. Aber ich komme gerne zu Ihnen in die Behörde, um Fragen zu beantworten, die Sie offensichtlich haben.â¹Â« Auf der Behörde ist man dann vorbereiteter, bedächtiger als auf der Wohnzimmercouch.
Mona muss sich über so etwas noch nicht den Kopf zerbrechen. Sie muss erst einmal dafür sorgen, dass Khaled überhaupt nach Deutschland kommen kann. Und sie hat Angst, dass das nicht klappen könnte. Denn: Das Gesetz garantiert deutschen Staatsbürgern zwar, dass sie mit dem Partner ihrer Wahl in der Bundesrepublik leben dürfen. Aber es hat eine Tücke: Wer sich nämlich im Land des angeheirateten Ausländers gut auskennt, dort zum Beispiel schon einmal gearbeitet hat und die Sprache spricht, dem kann es laut deutschem Recht zugemutet werden, auch dort zu leben. Für Mona könnte diese Regelung zum Problem werden.
Dass sie nicht nur in Ãgypten gearbeitet hat, sondern mittlerweile auch recht gut Arabisch kann, würde sie daher vor den Beamten nie sagen. Anfangs hat sie sich oft verunsichern lassen, mittlerweile ist Mona aber ein Profi im Umgang mit Behörden, von der Ausländerbehörde bis zum deutschen Konsulat in Kairo hat sie alle Telefonnummern in ihrem Handy gespeichert. Und sogar was das ägyptische Familienrecht betrifft, macht ihr niemand mehr etwas vor.
»In Ãgypten setzt man normalerweise einen Ehevertrag auf, wenn man heiratet«, erzählt sie. »Darin steht zum Beispiel standardmäÃig, dass der Mann für eine Wohnung sorgen muss, sonst kann sich die Frau scheiden lassen.« Davon abgesehen, gibt es allerdings nicht viele Paragraphen, die der Frau Rechte verschaffen. Mona und Khaled haben daher ein paar zusätzliche Absätze eingefügt â etwa, dass Mona jederzeit ausreisen kann, genauso wie ihre zukünftigen Kinder. Normalerweise braucht eine in Ãgypten verheiratete Frau dafür nämlich die Unterschrift ihres Mannes. »Ich hätte gerne, dass ich alleine entscheiden kann, wann und wo ich hinfliege«, sagt Mona.
Sie hat auch geregelt, dass sie das Recht hat, zu arbeiten, und dass sie sich in bestimmten Fällen scheiden lassen kann. Ãgyptens Familienrecht stammt aus der islamischen Tradition. Dass man sich nicht mehr liebt, ist dort kein Scheidungsgrund. Aber dass man sich trennen kann, wenn der Mann sich eine zweite Frau nimmt, das lässt sich in einen Ehevertrag aufnehmen.
Wie jede frisch verheiratete Frau will Mona natürlich nicht an Scheidung denken. Aber wenn es doch so weit kommen sollte, dann wird sie nicht zwangsläufig in dem Land geschieden, in dem sie geheiratet hat. Es gilt nämlich das Scheidungsrecht des Landes, wo das Paar seinen Lebensmittelpunkt hat. Würden Mona und Khaled in Ãgypten leben, so würde ägyptisches Recht angewendet, lebten sind in Deutschland, dann deutsches. Und zögen beide in die USA, dann würde amerikanisches
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