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Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Titel: Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walhalla-Fachredaktion
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Geschäftsverbindung bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten wünscht (BGH, Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03).
    Informationen darf Ihr Kreditinstitut nur weitergeben, wenn:
es eine spezielle gesetzliche Regelung hierfür gibt,
Sie als Kunde einwilligen oder
aus anderen Gründen zur Auskunft befugt sind.
    Das ändert sich erst, wenn der Kunde sich ausdrücklich einverstanden erklärt, dass bestimmte Einzelheiten an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde entscheidet somit, was die Bank offenbaren darf.
    Wichtig: Das Bankgeheimnis gilt auch gegenüber dem Ehegatten, soweit nicht beispielsweise ein Gemeinschaftskonto vorliegt. Die Bank ist deshalb nicht berechtigt, dem Ehegatten Auskünfte zu geben. Hat der Kontoinhaber eine Vollmacht erteilt, ist der Umfang der Auskunftspflicht zweifelhaft. Ausnahmen bestätigen die Regel. Deshalb ist es gut zu wissen, wann das Bankgeheimnis gelüftet werden darf bzw. muss.
    Wenn Ihre Steuerehrlichkeit angezweifelt wird
    Seit April 2005 können die Finanzbehörden Informationen über den Bankkunden bei der BaFin erfragen (§§ 93 , 93b AO).
    Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit haben Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden seit 2005 die Möglichkeit, Konten bei den Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
    Das ist nur anlassbezogen und zielgerichtet im Hinblick auf ganz bestimmte Personen gestattet, wobei greifbare Anhaltspunkte für eine unrichtige Steuererklärung vorliegen müssen.
    Abgefragt werden können die Kontostammdaten des Bankkunden, das heißt Name, Geburtsdatum, Nummer des Kontos oder des Depots, nicht aber der Kontostand oder die Kontobewegungen. Die Kontoabfrage gibt also nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten Sie Konten oder Depots unterhalten. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht abgesegnet (BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007, 1 BvR 1550/03).
    Nach Durchführung eines Kontenabrufs ist der Betroffene vom Ersuchenden über den Abruf zu benachrichtigen. Gibt es weitere Verdachtsmomente, dürfen weitere Daten abgefragt werden.
    Auch andere Behörden dürfen Kontodaten über das Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Dazu zählen Behörden, die zuständig sind für Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Sozialversicherung, Ausbildungsförderung, Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Wohngeld, Erziehungsgeld und Unterhaltssicherung.
    Beispiel:
    Sind mehrere Konten vorhanden, wurde aber nie Kapitalertragsteuer gezahlt, dürfen weitere Daten abgefragt werden.
    Im Todesfall ist die Bank verpflichtet, den Finanzbehörden alle Vermögenswerte, die der Verstorbene bei ihr hielt, zu melden. Maßgeblich ist der jeweilige Kontostand am Todestag. Beträge unter 2.500 Euro werden aber nicht gemeldet.
    Die Bankauskunft gibt Auskunft über Ihre Bonität
    In engem Rahmen darf die Bank Informationen und Meinungsäußerungen zur Bonität ihrer Geschäftskunden geben, sofern ihr Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei Privatkunden ist das nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Dafür gibt es bei der Bank spezielle Vordrucke.
    Inzwischen ist es unter Vermietern sehr beliebt, eine Bankauskunft von Mietinteressenten zu verlangen. Deshalb ist es gut zu wissen, was die eine Auskunft verrät. Der Auszug, den Ihr Vertragspartner dann erhält, wird dann so oder so ähnlich aussehen:
    Geschäftsbeziehung
    10*

Die angefragte Person/Firma ist Kunde bei uns
12

Das Konto wird absprachegemäß geführt
14

Die Geschäftsbeziehung besteht seit … Jahren
    Kontoführung
    25

Informationen zu weiteren Konten liegen uns nicht vor
32

In der Vergangenheit lag keine oder nur eine geringe Verschuldung vor
33

Es ist keine Neuverschuldung zu erwarten
    Grundbesitz
    54

Der Kunde ist im Besitz eines Grundstücks
55

Das Grundstück ist mit einer Grundschuld belastet
57

Das Grundstück wird überwiegend privat genutzt
    * Die Zahlen stehen für als Code für den damit verbundenen Status.
    Ob Sie so weitreichende Auskünfte wirklich erteilen wollen, ist Ihre Sache. Wer eine bestimmte Wohnung nur gegen Bankauskunft vermietet bekommt, wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
    Eine unberechtigt erteilte Auskunft über einen Geschäftskunden kann die Bank schadensersatzpflichtig machen. Die Verpflichtung der Bank, im Zweifel zu schweigen, ist weitreichend, wie sich aus einem spektakulären und bis heute nicht abgeschlossenen Verfahren zwischen

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