Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Titel: Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walhalla-Fachredaktion
Vom Netzwerk:
gesetzlich neu geregelt
Wann Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzen können
    Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
    Jeder, der steuerpflichtige Einkünfte erzielt, muss klären, ob er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist (Pflichtveranlagung) oder ob er eine solche freiwillig abgeben sollte (Antragsveranlagung). Kommt er seiner Abgabepflicht nicht nach, kann Steuerhinterziehung drohen. Versäumt er die Frist für eine Antragsveranlagung, ist eine mögliche Steuererstattung verloren. Prüfen Sie deshalb, ob bei Ihnen eine Pflichtveranlagung vorliegt.
    Für Pensionäre gelten die gleichen Vorschriften, wann eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, wie für aktive Arbeitnehmer. Zwar ist mit dem Lohnsteuerabzug auf die Pension in der Regel die Steuerschuld abgegolten. Doch besteht in bestimmten Fällen gemäß § 46 Abs. 2 EStG eine Abgabepflicht, weil hier das Finanzamt mit einer Steuernachzahlung rechnet. Dann ist die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Das kann insbesondere in den folgenden Fällen erforderlich sein:
Sie und Ihr Ehegatte haben beide lohnsteuerpflichtige Einkünfte erhalten und wurden entweder nach der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor besteuert. Hier kann der Lohnsteuerabzug zu niedrig gewesen sein.
Sie haben neben Ihrer Pension noch weitere Arbeitnehmereinkünfte bezogen. Hier kann es zu einem überhöhten Versorgungsfreibetrag gekommen sein, da jeder Arbeitgeber diesen berücksichtigen muss.
Sie haben nicht lohnsteuerpflichtige Nebeneinkünfte erzielt, die höher als 410 Euro waren und von denen noch keine Steuer einbehalten wurde. Das kann zum Beispiel bei Kapitalerträgen auf ausländischen Konten der Fall sein, für die keine Abgeltungsteuer anfällt. Da Nebeneinkünfte von Arbeitnehmern und Ruheständlern nur bis 410 Euro steuerfrei sind, kann sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung ergeben.
Sie oder Ihr Ehegatte hatten sich auf Ihrer Lohnsteuerkarte einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Hier muss der Lohnsteuerabzug überprüft werden, ausgenommen bei Eintragung eines Behinderten-Pauschbetrages.
Sie haben vor Ihrer Pensionierung einen Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit erhalten. Da dieser dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.
    Sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, so können Sie das freiwillig tun (Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Dafür haben Sie vier Jahre Zeit, für das Jahr 2011 also bis zum 31.12.2015. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen, wenn Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen. Das kann insbesondere in den folgenden Fällen eintreten:
Sie können hohe Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente oder Kosten einer Heimunterbringung.
Sie hatten hohe Vorsorgeaufwendungen, also Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, zu zahlen. Dann kann die Günstigerprüfung durch das Finanzamt dazu führen, dass mehr Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind, als beim Lohnsteuerabzug auf Ihre Pension berücksichtigt wurden.
Sie hatten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für die Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG erhalten können. Dazu zählen insbesondere Handwerkerarbeiten in Ihrem Haushalt oder die Kosten einer Haushaltshilfe oder eines Gärtners. Auch private Umzüge sind steuerbegünstigt.
Sie haben geheiratet und können sich daher nach dem günstigen Splittingtarif für Ehegatten besteuern lassen.
Von Ihren Kapitalerträgen hat Ihre Bank zu viel Abgeltungsteuer einbehalten, weil Sie zum Beispiel keinen Freistellungsauftrag erteilt oder damit den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) nicht voll ausgeschöpft haben.
    Führt die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung nicht zu einer Erstattung, sondern wider Erwarten zu einer Steuernachzahlung, nehmen Sie am besten innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheides schriftlich beim Finanzamt Ihren Antrag auf Steuerveranlagung zurück.
    Was hat sich 2011 steuerlich im Vergleich zum Vorjahr 2010 geändert?
    Amtsärztliches Attest für bestimmte Krankheitskosten erforderlich
    Der Bundesfinanzhof hatte 2010 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass für den Abzug von krankheitsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastung das Finanzamt kein

Weitere Kostenlose Bücher