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bei einigen wenigen ausgewählten Sparkassen im Einsatz ist.
Empfehlung zum Einsatz:
Kontrollieren Sie unbedingt die in der pushTAN-App angezeigten Empfängerdaten. Stimmen diese nicht, dann brechen Sie den Onlinebanking-Vorgang sofort ab und rufen Sie die Onlinebanking-Hotline Ihrer Bank an!
Halten Sie die Software auf Ihrem Smartphone immer aktuell und installieren Sie umgehend jedes Update. Verwenden Sie niemals ein iPhone mit Jailbreak oder ein gerootetes Android-Handy zum Onlinebanking.
Thema Geldwäsche
Werden Sie nicht unabsichtlich zum kriminellen Geldwäscher! Wie Sie in den beiden Fallgeschichten am Anfang des Kapitels gelesen haben, gibt es neben dem Opfer im Onlinebank-Betrug, dem Geld gestohlen wird, meistens noch ein weiteres Opfer, den unfreiwilligen Finanzagenten.
Geldwäsche-Organisationen können gestohlene Gelder nicht direkt auf eigene Konten überweisen lassen. Würden sie das tun, dann hätte die Polizei kein Problem, die Kriminellen zu identifizieren.
Also gehen sie anders vor. Beispielsweise suchen Geldwäscher per E-Mail, Zeitungsanzeige und in Jobbörsen nach Mitarbeitern. Diesen wird vorgegaukelt, es würde sich um einen einfachen, legalen und vor allem lukrativen Job handeln.
Über das Bankkonto des „neuen Mitarbeiters“, den ich im Folgenden als Finanzagenten bezeichne, sollen Zahlungen des Arbeitgebers abgewickelt werden, da dieser beispielsweise noch keine Niederlassung in Deutschland hat. Der Finanzagent stellt also seinem Arbeitgeber sein eigenes Girokonto zur Verfügung. Auf das Girokonto werden dann Überweisungen eingehen. Die einzige Aufgabe des Finanzagenten besteht darin, die Überweisungen beispielsweise in bar abzuheben und zu einem Geldtransferservice wie Western Union Money Transfer zu bringen und dort das Geld bar einzubezahlen.
Manchmal soll der Finanzagent auch Internetguthabenkarten erwerben oder er händigt das Geld in bar einem Mittelsmann aus. Der Finanzagent erhält in der Regel eine Provision für seine Tätigkeit.
Beachten Sie unbedingt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Auch wenn der Finanzagent nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Vielleicht hat er die Stelle sogar in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit gefunden. Trotzdem kann er zivil- und strafrechtlich belangt werden.
Der Finanzagent betreibt in diesem Fall ein gewerbsmäßiges Finanztransfergeschäft und das erfordert eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Des Weiteren kommt eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche und unter Umständen wegen Beihilfe zum Computerbetrug in Betracht. Ebenfalls problematisch können die zivilrechtlichen Konsequenzen für den Finanzagenten werden. Häufig kann der Finanzagent für den entstandenen Schaden in Haftung genommenwerden und muss dann entsprechend die überwiesenen Gelder an das ursprüngliche Betrugsopfer zurückzahlen.
Kriminelle Geldwäscher werden dabei immer dreister. In einigen Fällen werden die Gelder auf Konten von ahnungslosen Bankkunden überwiesen, die vorher keinen Kontakt zu den Geldwäschern hatten. Dann rufen die Geldwäscher den ahnungslosen Bankkunden an. Die Geldwäscher geben sich am Telefon beispielsweise als Unternehmer aus. Während des Telefonats erzählen sie dem Bankkunden, dass sie leider eine „Fehlüberweisung“ auf das Konto des Bankkunden getätigt haben und bitten dringend um Rücküberweisung, allerdings auf ein anderes Bankkonto. Häufig wird dem Bankkunden als Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten eine kleinere Summe quasi als Entschädigung angeboten.
Unverschämt, aber es funktioniert.
Um sich gegen derartige Machenschaften zu schützen , verwenden Sie niemals Ihr Bankkonto für die Abwicklungen von Zahlungen für dritte Personen, auch wenn es sich um ein lukratives Angebot handelt. Seien Sie besonders vorsichtig bei Urlaubs- oder anderen neuen Bekanntschaften. Die Dreistigkeit der Kriminellen kennt definitiv keine Grenzen. Kaum zu glauben ist die folgende, leider auch wahre Geschichte:
Im Jahr 2007 lernte ein Polizist der Bundespolizei in einem Internetcafé in Freiburg im Breisgau einen Mann namens Mirko kennen. Dieser gab sich als Automobilhändler aus und bat den Polizisten nach einigen Wochen, sein Konto für einige Geldtransfers nutzen zu dürfen. Der Polizist stimmte zu. Am 29.
Januar 2007 traf sich der Bundespolizist mit dem vermeintlichen Autohändler Mirko. Dieser schickte den Polizisten mehrfach in verschiedene Filialen von dessen
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