TS 58: Das Raumschiff der Verbannten, Teil 1
sind:
Mord an dem Dritten Offizier, Halligan O. Godfroy,
Mutwillige Zerstörung schiffseigenen Materials,
Nötigung.
Kommodore Leinster wird beschuldigt, diese Vergehen begangen zu haben, weil er sich persönlichen Vorteil, insbesondere Vollmachten, die über den Rahmen seiner Rechte als Kommandant hinausgehen, verschaffen wollte.
Die Unterzeichneten schlagen als Termin für den Beginn der Untersuchung den 23. Juli 3125, 8:00 Uhr, und als Ort die Offiziersmesse vor. Zustimmende sind aufgefordert, ihre Unterschriften in die ausliegende Liste zu geben. Nach § 23, 1, a muß das Verfahren stattfinden, wenn drei Viertel aller in einem Verfahren gegen Offiziere Stimmberechtigten ihre Zustimmung gegeben haben.
Gez. J. E. Helmer, B. H. Schapygin E. E. Winterthur“
Leinsters erste Reaktion war ein brüllendes Gelächter. Manche Offiziere im Kommandostand, die den Zettel früher als er in der Hand gehabt und ihn darum eher zu Ende gelesen hatten, machten ein betretenes Gesicht. Als Leinster zu lachen begann, schieden sich die Geister. Die Intercosmic-Leute stimmten in das Lachen ein, die Neutralen lächelten, zeigten sich verlegen oder blieben ernst – je nach Laune und Neigung – während die Stellar-Trade-Männer von vornherein ein verbissenes Gesicht gemacht hatten und es auch beibehielten. Die Unterschrift der meisten von ihnen stand ohnehin unter dem Zettel, den Leinster in der Hand hielt.
„Die Würfel sind gefallen, meine Herren!“ sagte Leinster hart, nachdem er zu Ende gelacht hatte. „Wir sehen deutlich, was für eine Heimtücke hier geplant wird. Ich nehme die Erklärung des Polizeirechtes zurück und erkläre das Schiff als unter Kriegsrecht befindlich.“
4.
Helmer hatte also einen Teil seiner Maske fallenlassen.
Die Rechtsordnung für die interstellare Raumschiffahrt schützte den Kommandanten eines im Raum befindlichen Schiffes fast bis zu dem Grad der völligen Immunität. Lediglich der Paragraph 15 – oder vielmehr einer seiner Unterabschnitte – behielt der Besatzung die Möglichkeit vor, im Falle eines schwerwiegenden, durch die Voruntersuchung gerechtfertigten Verdachtes auch gegen den Kommandanten vorzugehen.
Drei Viertel des Offizierskorps mußten dem Verfahren zustimmen. Wie konnte Helmer hoffen, jemals eine Dreiviertelmehrheit zustandezubringen?
Leinster wußte es nicht.
Von vorne nach hinten geblickt, hatte er über Helmers Absichten niemals besonders viel gewußt. Er war sich vom ersten Tag an darüber im klaren gewesen, daß Helmer quertreiben und sein Gegner sein würde. Da er selbst es aber für unter seiner Würde hielt, etwas gegen Helmer zu unternehmen, war er im großen und ganzen der Getriebene gewesen – ohne eigene Initiative und Helmers Plänen nahezu wehrlos ausgeliefert.
Jetzt hatte sich die Lage mit einem Schlag geändert. Die GLORIOUS stand unter Kriegsrecht. Leinster war sicher, daß der größte Teil der Mannschaft auf seiner Seite stehen würde.
Wenn Helmer seine Pläne weiterverfolgen wollte, dann mußte er es auf eine Meuterei ankommen lassen.
Vandervelt meldete aus dem Kanonensektor, daß der Attentäter keine Spur hinterlassen habe. Die Befragung der Doppelposten an den Kanonen-Schleusen ergab, daß seit Aufstellung der Posten niemand den Sektor betreten habe. Rigellian bestätigte, daß er – solange er den Kommandanten vertrat – kein einziges Mal um Erlaubnis zum Betreten des Sektors gebeten worden war.
Die Aussage der Doppelposten verlor indes an Wert, als Leinster ihre Stammrollen nachprüfen ließ und feststellte, daß sie ohne Ausnahme Stellar-Trade-Leute waren. Helmer hatte den Befehl, die Schleusen bewachen zu lassen, in dem ihm günstigsten Sinne ausgeführt.
Leinsters erster Gegenschlag bestand darin, daß er die Posten allesamt verhaften ließ und ihnen ein Verhör unter Verizidin-Einfluß androhte, falls der Posten, der den Attentäter hindurchgelassen hatte, nicht innerhalb der nächsten achtundvierzig Stunden seine Aussage machte.
Die Anwendung der Wahrheitsdroge Verizidin war nur im Notfall – zum Beispiel unter Kriegsrecht – erlaubt, und auch dann nur, wenn dem zu Befragenden vorher ausreichend Zeit gelassen worden war, seine Aussage freiwillig zu machen.
Leinster gedachte, sich an die Vorschriften zu halten, solange es möglich war.
Die GLORIOUS setzte ihren Flug fort.
Die übriggebliebenen neunundvierzig Aggregate arbeiteten auch unter höherer Belastung einwandfrei. Leinster hatte die Schleusen neu besetzen
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