Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod
Beamten unter Zuhilfenahme einer Landkarte mit, wo sich die Leiche von Jakob von Metzler befinden würde. Herr M. kam bald daraufhin hinzu. Ihm wurde von den Beamten der Aufenthaltsort der Leiche mitgeteilt. Herr M. wollte zunächst, dass ich mit ihm per Hubschrauber dorthin fliegen würde. Die beiden Beamten, die mich morgens befragt hatten, verließen ungefähr zu diesem Zeitpunkt den Raum. Ich war mit Herrn M. anschließend alleine. Ich teilte ihm mit, dass ich vor dem Beamten, der mich zuvor alleine verhört hatte, Angst hätte. Ich sagte Herrn M., dass ich deswegen nicht zum Fundort fliegen würde, wenn er nicht mitkäme. Der Beamte, der mir gedroht hatte, war ein älterer Beamter, schätzungsweise um die 50 Jahre alt. Er war zivil gekleidet. Er hatte einen Glatzenansatz. Die Haarfarbe könnte bräunlich/grau gewesen sein. Er hatte keinen Bart, keine Brille. Er war von kräftiger, untersetzter Statur. Er war kleiner als ich. Ich würde ihn wiedererkennen. Entweder morgens, als Herr M. erschien, oder aber zu dem Zeitpunkt, als wir vom Fundort der Leiche wieder zurück ins Polizeipräsidium kamen, kam der Beamte, der mir wie beschrieben gedroht hatte, nochmals in den Raum von Herrn M., in dem zu diesem Zeitpunkt nur Herr M. und ich saßen. Er nahm M. mit vor die Tür und fragte ihn, ob er mich nochmals allein sprechen dürfte. Nach einer längeren, zum Teil lautstarken Diskussion, die ich durch die dünnen Türen mithören konnte, bei der Herr M. anfänglich ein alleiniges Zusammensein mit mir zu verhindern versuchte, betrat dann der Beamte schließlich doch alleine das Zimmer von Herrn M. und flüsterte mir (ich saß noch auf dem Stuhl), indem er den Arm um meine Schultern legte, ins Ohr: »Das hast du jetzt davon, der wird dich finden« (sinngemäß). Anschließend gab es kein Gespräch mehr mit diesem Beamten. In der Folgezeit nach diesem Vorfall gab es keinerlei Drohungen mehr von ermittelnden Beamten oder von anderer behördlicher Seite.
Schon diese Angaben Gäfgens verdeutlichen, dass er nur noch ungenaue Erinnerungen an die Befragung hatte. Ich habe ihn nie aus einer Zelle abgeholt, und mein zweites Gespräch mit ihm hat vor seinem Transport zum Fundort der Leiche stattgefunden. Die Beschreibung unseres Gespräches entspricht nicht den Tatsachen.
Danach wurde Gäfgen zu dem Inhalt des Kassibers befragt und er gab zu, dass er alles erfunden hatte:
Ich wurde zu dem Geständnis im Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Jakob von Metzler nicht gezwungen. Es war für mich unerträglich zu denken, dass meine Freundin das, was ich im Gefängnis gesagt habe, glauben könnte. Das, was im Geständnis gesagt wurde, ist weder erpresst worden noch falsch. Den Brief habe ich geschrieben, weil Marianne [Name geändert] die große Liebe meines Lebens ist. Mir ist bewusst, dass das Ganze nicht erlaubt war. Ich ging das Risiko, nochmals Ärger zu bekommen, deswegen ein, um Marianne [Name geändert] nicht zu verlieren. Es gibt daher auch nicht – wie im Brief angedeutet – eine Gefahr irgendeiner Art für mich, meine Familie oder meine Freundin. Ich habe für dieses Mädchen alles getan, der Gedanke, sie zu verlieren, ist mir unerträglich. Auch der Satz, es gäbe Leute, die Angst vor der Wahrheit hätten, ist erfunden. Die im Brief angedeutete Tätigkeit bei einem Anwalt ist erfunden. Diese Geschichte war Teil meiner Maske, die ich mir vor der Tat zugelegt hatte.
Die Niederschrift der Vernehmung lässt erkennen, dass die Befragung durch Staatsanwalt Sedlmeier aus kriminalistischer Sicht unzureichend durchgeführt wurde: Es gab offenbar keine kritischen Fragen zu der Tatsache, dass Gäfgen seine fantasierei chen Beschuldigungen erstmals nach dreieinhalb Monaten – und nach ausführlicher Besprechung mit seinem Verteidiger – erhoben hatte. Kein Vorhalt aus den bis dahin durchgeführten Vernehmungen, noch nicht einmal die Frage, wann er erstmals von dem Vermerk des Polizeivizepräsidenten Kenntnis erlangt hatte. Warum hatte Gäfgen in Mohns Dienstzimmer nicht um Hilfe gerufen, wenn er doch so fürchterlich bedroht wurde? Warum hatte er seiner Mutter, seinem Verteidiger und dem vom Gericht beauftragten Psychiater nichts davon erzählt? Staatsanwalt Sedlmeier nahm die Schilderungen des Mörders und Entführers zumindest ausweislich des Protokolls kritiklos auf, obwohl ihm bekannt war, dass dieser während des gesamten Verfahrens pausenlos gelogen und andere Personen schwerster Straftaten beschuldigt hatte, um sich an
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