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Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod

Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod

Titel: Um Leben und Tod - Ennigkeit, O: Um Leben und Tod Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ortwin;Höhn Ennigkeit
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Menschenrechte seit dem 11. September 2001 mehr in Gefahr geraten seien und im Namen der »Terrorbekämpfung« Maßnahmen gebilligt oder gutgeheißen würden, die internationalen Standards widersprächen. Dazu zähle die Aussage des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, es seien »Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können«. Unkritisch und populistisch wurde in der Resolution der Begriff der »Folter« missbraucht:
    »Bei allem Verständnis für die Sorge um das Leben eines Kindes muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass das Folterverbot unter keinen Umständen zur Disposition stehen kann und darf. Selbstverständlich muss alles unternommen werden, um Menschenleben zu retten, dies darf aber nicht dazu führen, dass grundlegende Errungenschaften eines Rechtsstaates aufs Spiel gesetzt werden.«
    Auf Nachfrage der Frankfurter Neuen Presse , ob im Falle Jakob von Metzler das Leben des entführten Kindes hätte gefährdet, notfalls geopfert werden sollen um der körperlichen Unversehrtheit des Entführers willen, zog sich ihr Sprecher Dawid Bartelt zurück: »Wir werden uns auf eine Einzelfalldiskussion nicht einlassen. Wenn man so an die Sache herangeht, kommt man im Interesse der Menschenrechte nicht weiter.« ( FNP , 21.02.2003)
    Zu der sehr späten Einleitung von Ermittlungen gegen Vizepräsident Daschner und mich im Januar 2003 erklärte Oberstaatsanwalt Rainer Schilling gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (19.02.2003), man bewege sich auf unsicherem Eis. Es handele sich um »hochgradig umstrittenen Rechtsraum«. Deshalb habe man ein Gespräch mit der Polizeiführung abgewartet und danach erst die Ermittlungen eingeleitet.
    Später behauptete er, dass er von dem Vermerk des Polizeivizepräsidenten erst am 15. Januar 2003 Kenntnis erhalten habe – prompt folgten neue negative Schlagzeilen: »Zweifel an Aussagen von Polizei-Vizechef Daschner«, »Daschner lügt«. Am 1. Oktober habe Schilling lediglich eine »Gerüst-Information« erhalten, von Oktober bis Januar habe die Sache »wegen Urlauben und Dienstreisen« geruht. Immerhin musste er einräumen, dass er bereits am 1. Oktober 2002 seinen Behördenleiter informiert und eine Woche später einen eigenen Aktenvermerk angefertigt hatte.
    Mit Schreiben vom 25. Februar 2003 beantragte Staatsanwalt Möllers beim Polizeipräsidium Frankfurt die Erteilung von Aussagegenehmigungen für KOR Edwin F., KOR Werner T., KOR Achim W., AD Ritter, KHK Mohn, KOK Oehl und den Polizeipsychologen Stefan S. Er wurde darauf hingewiesen, dass Mitteilungen im dienstlichen Verkehr, offenkundige Tatsachen sowie Tatsachen, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, nach § 75 des Hessischen Beamtengesetzes nicht der Amtsverschwiegenheit unterliegen und eine Aussagegenehmigung nach der geltenden Erlasslage nicht erforderlich war.
    Drei Tage später, am 28. Februar 2003, berichtete die Frankfurter Neue Presse , es habe intensive Kontakte zwischen dem für die Polizei zuständigen Innenministerium und dem Justizministerium gegeben, wie der Fall Daschner geregelt werden könnte.
    Dabei sei Einigkeit erzielt worden, den Polizeivize »nicht an den Pranger« zu stellen, er könne wahrscheinlich schon bald mit einer Beendigung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens rechnen. Es gebe Bestrebungen innerhalb der Anklagebehörde, die Ermittlungen gemäß § 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage wegen geringer Schuld einzustellen. Diese Sanktion gelte nicht als Bestrafung, damit wäre Daschners Verhalten, der dem Entführer des ermordeten Jakob von Metzler in einer »Notsituation« zur Erzwingung einer Aussage Gewalt angedroht hatte, juristisch gerechtfertigt. Gleichzeitig würde durch die Geldbuße aber möglichen Nachahmern signalisiert, dass das grundsätzliche Folterverbot der deutschen Rechtsordnung, zu der auch die Androhung gehöre, nicht einfach übergangen werden dürfe. Auch ein Sprecher des Justizministeriums habe die Einstellung gegen Geldauflage als »denkbar« bezeichnet.
    In unseren Ohren klang das wie Hohn. Es war doch gerade die Staatsanwaltschaft, die den Polizeivizepräsidenten und damit auch mich mit ihrer unzureichenden rechtlichen Bewertung bezüglich Aussageerpressung weltweit als »Verbrecher« an den Pranger gestellt hatte, die damit auch die Basis dafür geschaffen hatte, dass wir als »Folterknechte der Nation« die Schlagzeilen der Medien beherrschten. Selbst wenn eine

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