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Um Leben Und Tod

Um Leben Und Tod

Titel: Um Leben Und Tod Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Hoehn , Ortwin Ennigkeit
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vorigen Nacht mit Jakobs Vater gemacht hatte. Gegen 2.00 Uhr hatten sie erfahren, dass Magnus Gäfgen das Lösegeld abgeholt hatte.
    Friedrich von Metzler hatte Hans-Joachim Wölfel erzählt, dass Elena ihm ihren Verdacht mitgeteilt, er ihr aber abgeraten hatte, Verdächtigungen ohne Beweise, pure gefühlsmäßige Anschuldigungen, zu wichtig zu nehmen.
    In diesen schweren Stunden brachte Friedrich von Metzler die Kraft auf, sich nach Wölfels Familie zu erkundigen, so dass dieser immer das Gefühl hatte, willkommen zu sein und dass seine Anwesenheit nicht als Belastung empfunden wurde. Sie hatten sich viel unterhalten. Am Vortag hatte die Familie, als sie alle beim Abendbrot in der Küche saßen, noch darüber gesprochen, nach Jakobs Freilassung alle Polizisten einzuladen.
    Ein Moment der Hoffnung, Jakob nach der Geldübergabe in die Arme schließen zu können, ein Blick in die Zukunft. Nachdem Gäfgen als Abholer ausgemacht war, verdunkelte sich der letzte Hoffnungsschimmer. Die Eltern begannen zu resignieren. Dann dieser Satz, der Hans-Joachim Wölfel erstarren ließ.
    Â»Eigentlich glaube ich nicht mehr, dass mein Sohn noch lebt.«
    Wölfel widersprach: »So etwas darf man nicht denken und erst recht nicht sagen. Solange das Gegenteil nicht bewiesen ist, lebt Jakob.«
    Hans-Joachim Wölfel drehte um. Gäfgen müsste schon festgenommen sein. Es konnte sich nur noch um Minuten handeln, bis die Eltern ihren kleinen Sohn endlich wiedersahen. »Wegen einer Million bringt man kein Kind um!«, hatte er ihnen gesagt. Hoffentlich sollte er Recht behalten.
    Gegen 18.15 Uhr wurde Magnus Gäfgen dem Kriminalbeamten Bernd Mohn vorgeführt.
    Â»Sie sind der Täterschaft bzw. Mittäterschaft des erpresserischen Menschenraubes zum Nachteil des elfjährigen Kindes Jakob von Metzler dringend verdächtig. Nach § 136 Abs. 1 der Strafprozessordnung steht es Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor Ihrer Vernehmung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen. Sie können zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen. Nach § 136 Abs. 2 StPO soll die Vernehmung Ihnen Gelegenheit geben, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.« Gäfgen zeigte sich unruhig und wiederholte permanent, dass seine Freundin Marianne nichts mit der Geldabholung zu tun hätte. Daraufhin wurde ihm ihre Freilassung im Falle ihrer Unschuld versichert.
    Diese Nachricht beruhigte ihn. Bernd fragte ihn noch einmal, wieso er nachts das Geld abgeholt hatte.
    Â»Wie ich schon Ihrem Kollegen bei meiner Festnahme mitgeteilt hatte, wurde ich gestern Abend von einem unbekannten Mann angesprochen und gefragt, ob ich Geld verdienen möchte. Da ich Geld immer gut gebrauchen kann, habe ich mit: Ja, immer!, geantwortet.« Gäfgen blieb trotz weiteren Nachhakens bei dieser Version.
    Â»Können Sie etwas zum Verbleib des Kindes sagen?«
    Â»Ich weiß nichts von einem entführten Kind, aber wenn ich dazu beitragen könnte, das Kind aufzufinden, würde ich alles dafür tun.« Mit sanfter Stimme biederte er sich an.
    Um Gäfgens Vertrauen zu gewinnen, hatte der Polizist zu Beginn angeordnet, den Gefangenen ungefesselt zu lassen. Er durfte auch nach Belieben Essen und Getränke zu sich nehmen. Im Laufe der Vernehmung gewann Bernd Mohn den Eindruck, dass Gäfgen dieses Entgegenkommen dazu benutzte, um sich Zeitvorteile zu verschaffen.
    Neben den ständigen Unterbrechungen durch die Nahrungsaufnahme strapazierten seine ausweichenden Antworten die Geduld des Vernehmenden. Gäfgen analysierte jede Frage, wog seine Antwort so ab, dass ihm aus der Beantwortung kein Nachteil entstehen konnte.
    Das Verhör stockte. Gäfgen schwieg oder leierte seine monotonen Antworten. Es konnte kein vernünftiges Gespräch entstehen.
    Bernd versuchte es noch einmal, redete ihm ins Gewissen, die Wahrheit zu sagen und den Aufenthaltsort des Kindes zu nennen. Dabei machte Bernd deutlich, dass er um das Leben des Kindes besorgt sei und dass Gäfgen auf eine erhebliche Strafmilderung hoffen könnte, wenn der Junge mit seiner Hilfe gerettet werden würde.
    Wieder dieselbe Antwort, er wüsste nichts von einem Jungen.
    Zeitgleich wurde auf höchster Ebene im Einvernehmen mit der Familie von Metzler

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