Verico Target
Flughafen Dulles
gelandet, nachdem er Lancaster in grimmiger Entschlossenheit bei der
Suche nach Judy Kozinski und nach Dollings’ Mörder
zurückgelassen hatte. Die Spur – wenn man überhaupt
von einer Spur reden konnte – war nun seit mehr als
vierundzwanzig Stunden kalt. Duffy hatte während des ersten
Teiles dieser abendlichen Besprechung über Verico das Wort
geführt, und so lange war Deming ziemlich schweigsam gewesen.
Jetzt nicht mehr, denn jetzt war Duffy gegangen.
»Nein, das stellt auch keinen ausreichenden Tatverdacht
dar«, sagte Deming. Er sprach durch die Nase, in einem nasalen
Tonfall, der Cavanaugh so irritierte wie eine Fliege im Ohr.
»Ich kann es Ihnen nur immer wieder sagen, meine Herren, Sie
haben nichts Ausreichendes für eine amtliche Ermächtigung
zur Haussuchung und Beschlagnahme bei Verico. Tut mir leid.«
Felders, der seine Haussuchungen und Beschlagnahmen schon
geschaukelt hatte, als Deming noch in die erste Klasse ging, belegte
den Anwalt mit einem langen, ruhigen Blick. Cavanaugh fragte sich,
warum Felders nicht Duffy dazu drängte, Deming als Jurist beim
EVOK-Team zu ersetzen. Natürlich hielt Felders viel davon, dem
Nachwuchs eine Chance zu geben – andernfalls wäre Cavanaugh
wohl auch nicht hier…
Außerdem hatte Deming recht. Sie hatten nicht genug für
eine Haussuchung bei Verico.
»Was Sie haben«, belehrte Deming die Anwesenden,
»ist der bloße Argwohn einer kriminellen Handlung. Argwohn
stellt keinen ausreichenden Tatverdacht dar, wie auch die Schwere der
vermuteten kriminellen Handlung nicht rechtserheblich ist für
das Vorliegen eines ausreichenden Tatverdachtes.«
Und Felders zerquetschte ihn immer noch nicht an der Wand, sondern
fuhr fort, zu nicken und mit den Ellbogen zu wackeln und so
respektvoll zu lauschen, als würde er nie zuvor Gehörtes
vernehmen. Er wartete wohl den rechten Zeitpunkt ab für etwas,
das er im Schilde führte.
»Und selbstverständlich«, erläuterte Deming
weiter, »verleiht der Umstand, daß der Direktor Ihnen den
EVOK-Status zugestanden hat, an und für sich dieser
Ermittlungstätigkeit keine verstärkte rechtliche
Legitimierung. Die Anforderungen für einen ausreichenden
Tatverdacht richten sich nach dem menschlichen Normalempfinden, das
auf Grund der Fakten in diesem Fall zu der Überzeugung
führen müßte, daß das Gelände der Firma
Verico tatsächlich dazu verwendet wird oder wurde, kriminelle
Handlungen zu begehen oder kriminelle Personen oder die Früchte
krimineller Handlungen zu beherbergen. Sie haben hier keine Fakten.
Nur einen Argwohn.«
Unvermutet sagte Felders, an Cavanaugh gewandt: »Verfügt
Verico eigentlich über die behördliche Berechtigung zur
Herstellung von Substanzen, die der staatlichen Kontrolle
unterliegen? Nach dem entsprechenden Gesetz kann ich jederzeit und
ohne Haussuchungsbefehl eine Inspektion durchführen
lassen.«
Deming sagte: »Ich glaube nicht, daß…«
»Nein«, sagte Cavanaugh, »das würde uns nur
eine Inspektion jener Teile des Firmengeländes und der
Unterlagen bringen, die der gesetzlichen Kontrolle unterliegen.
Reicht nicht.«
»Dann eine OSHA-Inspektion?« schlug Felders vor.
»Dafür benötigen wir auch keinen
Haussuchungsbefehl.«
»Erlaubt uns auch nur eine beschränkte
Durchsuchung«, sagte Cavanaugh. »Und wenn wir’s als
dringliche Notmaßnahme deklarieren? Sofortige Inspektion einer
Örtlichkeit ohne richterlichen Befehl aus Gründen der
Volksgesundheit?«
Felders sagte: »Sie beziehen sich auf den Präzedenzfall Camara gegen die Stadtbehörde San Francisco? Glauben Sie
wirklich, daß der hier anwendbar ist, Bob?«
»Nun ja, möglicherweise nicht. Aber wie wär’s,
wenn wir ›zwingende Umstände‹ geltend machen und uns
so den Durchsuchungsbefehl ersparen?«
»Als Rechtsberater für dieses Team möchte
ich…« warf Deming nervös ein.
»Nein«, schüttelte Felders bedauernd den Kopf,
»ich fürchte, das läßt sich nicht machen. Denn
selbst wenn wir es als ›Gefahrensituation‹ deklarieren,
würden wir im Hinblick auf Chambers gegen Maroney Schwierigkeiten bekommen. Situation nicht ausreichend kritisch
für einen unterlassenen Aufschub.«
»Und was wäre«, überlegte Cavanaugh laut,
»wenn wir sagen, das Erfordernis des individualisierten
Verdachts würde maßgebliche Interessen des Staates
gefährden?«
»Also das ist nun wirklich interessant…« sann
Felders. »Sie meinen, wie in Skinner gegen die
Vereinigung leitender Bahnbediensteter? Na, ich weiß
nicht,
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