Wachen! Wachen!
bestimmt gefallen. Ich esse hier immer zu Abend.«
»Wie schreibt man ›Gesetzesübertretung‹?« Karotte drehte ein Blatt um.
»Keine Ahnung«, antwortete Nobby und bahnte sich einen Weg durchs Gedränge. Einmal mehr regte sich Großzügigkeit in ihm, und diesmal betraf sie seinen Geldbeutel. »Was möchtest du trinken?«
»Nichts«, sagte Karotte. »Es wäre wohl kaum angemessen. Außerdem: Alkohol läßt selbst den besten Mann zum Narren werden.«
Er spürte einen durchdringenden Blick am Nacken, drehte sich um und sah in das große, sanfte und freundliche Gesicht eines Orang-Utans.
Das Geschöpf saß an der Theke, vor einem Krug Bier und einer Schüssel mit Erdnüssen. Es prostete Karotte kameradschaftlich zu und trank dann ziemlich lautstark, indem es die Unterlippe zu einem Trichter stülpte. Es hörte sich an, als strömten hundert Liter Spülwasser durch ein Abflußrohr.
Karotte gab Nobby einen Stoß.
»Dort sitzt ein Ti…«, begann er.
»Sag es nicht!« unterbrach ihn der Korporal erschrocken. »Sprich das Wort nicht aus! Du hast es nämlich mit dem Bibliothekar zu tun. Arbeitet an der Universität. Kommt abends immer hierher, für einen Schlummertrunk.«
»Und niemand erhebt Einwände?«
»Warum sollte jemand was dagegen haben?« fragte Nobby. »Ab und zu gibt er eine Runde aus, und dadurch hat er viele Freunde gewonnen.«
Karotte drehte sich um und musterte den Affen. Einige Fragen wetteiferten um seine Aufmerksamkeit, zum Beispiel: Wo verstaut er sein Geld? Der Bibliothekar begegnete seinem Blick, verstand ihn falsch und schob die Erdnußschüssel auf ihn zu.
Karotte richtete sich zu seiner vollen und sehr beeindruckenden Größe auf. Er blätterte im Notizbuch und erlaubte sich in Gedanken ein zufriedenes Nicken. Es erwies sich nun als nützlich, daß er den Nachmittag damit verbracht hatte, in den
Gesetzen und Verordnungen
zu lesen.
»Wer ist der Besitzer, Eigentümer, Pächter oder Wirt dieses Schankorts?« fragte er Nobby.
»Wasis?« erwiderte der kleine Wächter, »Wirt? Nun, ich glaube, heute abend steht Charley an den Zapfhähnen. Warum?« Er deutete auf einen großen stämmigen Mann, dessen Gesicht aus Dutzenden von Narben bestand. Charley stellte seine Bemühungen ein, den Schmutz auf der Theke mit Hilfe eines feuchten Lappens gleichmäßiger zu verteilen, sah Karotte an und zwinkerte verschwörerisch.
»Charley, das ist Karotte«, sagte Nobby. »Er wohnt drüben bei Rosie Palm.«
»Was, er
wohnt
da?« entfuhr es Charley.
Karotte räusperte sich.
»Wenn du der Wirt bist«, intonierte er, »so nehme ich dich hiermit fest.«
»Was willst du nehmen, Freund?« brummte Charley und versuchte nun, ein Glas zu reinigen.
»Du bist verhaftet«, sagte Karotte. »Man wird später offiziell Anklage gegen dich erheben, und dabei geht es um folgende Punkte. 1(i), am oder ungefähr am 18. Gruni hast du im Lokal
Geflickte Trommel,
Filigranstraße, a) alkoholische Getränke ausgeschenkt oder b) ihren Ausschank ermöglicht, und zwar nach 12 (zwölf) Uhr Mitternacht, was den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Bierstuben (Öffnungszeiten) von 1678 widerspricht, und 1(ii) am oder ungefähr am 18. Gruni hast du im Lokal
Geflickte Trommel,
Filigranstraße, alkoholische Getränke ausgeschenkt oder ihren Ausschank ermöglicht und dabei Behälter benutzt, deren Größe und Fassungsvermögen nicht den Normen des bereits erwähnten Gesetzes genügen, und 2(i) am oder ungefähr am 18. Gruni hast du im Lokal
Geflickte Trommel,
Filigranstraße, Gästen erlaubt, unverhüllte Stichwaffen zu tragen, deren Länge über die von Paragraph Drei des erwähnten Gesetzes zugelassenen 7 (sieben) Zoll hinausgeht, und 2(ii) am oder ungefähr am 18. Gruni hast du im Lokal
Geflickte Trommel,
Filigranstraße, alkoholische Getränke ausgeschenkt oder ihrer Ausschank ermöglicht, obgleich eine Lizenz für den Verkauf und/oder den Konsum der genannten Getränke fehlt, was ebenfalls im Gegensatz zu dem Paragraphen Drei des erwähnten Gesetzes steht.«
Grabesstille folgte, als Karotte umblätterte. »Darüber hinaus ist es meine Pflicht, dir meine Absicht mitzuteilen, die Richter auch noch auf weitere Verstöße gegen die Vorschriften hinzuweisen, wobei folgende Gesetze gemeint meint: das Gesetz über Öffentliche Versammlungen (Glücksspiele) von 1567, das Gesetz über Lizenzen (Hygiene) von 1433, 1456, 1463, 1465, äh, und 1470 bis 1690, hinzu kommt« – Karotte warf einen kurzen Blick auf den Bibliothekar, der
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