Wanderungen durch die Mark Brandenburg
Güter teils ganz, teils anteils-
weise: Buckow, Dannenberg, Leuenberg, Steinbeck,
Altranft, Schulzendorf, Hohenfinow, Prötzel, Tiefen-
see, Werftpfuhl, Hasenholz, Garzin, Garzau, Dahms-
dorf, Obersdorf, Quilitz, Friedersdorf, Kienitz, Mün-
chehofe, Jahnsfelde, Gielsdorf und Wilkendorf.
Von diesem reichen Besitzstande sind der Familie nur
die drei letztgenannten Güter geblieben: Jahnsfelde
bei Müncheberg und Gielsdorf-Wilkendorf bei Straus-
berg. Der Name des alten Geschlechts aber lebt noch
überall in dem ehemaligen Pfulen-Lande fort, so daß
wir in nachstehendem von Dorf zu Dorf, von Kirche
zu Kirche wandern und dabei aufzuzeichnen haben
werden, was an Erinnerungsstücken aus alter Zeit
geblieben ist.
Schulzendorf
Schulzendorf, eine halbe Meile von Wriezen, kam
bald nach 1450 in Pfuelschen Besitz. Es blieb lange
bei der Familie. Erst 1837 ist es in andere Hände
übergegangen. Die alte Feldsteinkirche enthält außer
1569
einem weißgetünchten Schnitzaltar, der das Würfeln
der Kriegsknechte um Christi Mantel darstellt, ein
großes, sehr interessantes Bild, das, zu Ehren eines
Quilitzer Pfuel gemalt, ursprünglich auch der Quilitzer Kirche zugehörte. Nachdem indes diesem Zweige
der Familie das letztgenannte Dorf verlorengegangen
und nur Schulzendorf noch geblieben war, hatten die
späteren Repräsentanten der Quilitzer Linie den
Wunsch, das Ehrenbild ihres Ahnherrn nicht mehr in
einer ihnen fremd gewordenen Kirche zu sehen. Sie
kauften daher das Bild und stellten es in der Schul-
zendorfer Kirche auf. Es ist sehr groß, wenigstens
sechs Fuß zu vier, und stellt eine Kreuzigung Christi
dar. Zu Füßen des Kreuzes kniet in blanker Rüstung
der alte Pfuel, dem zu Ehren das Bild gestiftet wurde,
und blickt betend zu dem Gekreuzigten auf. Weiter
unterhalb die Donatoren: vier weibliche und zwei
männliche Figuren. Dies wäre das Herkömmliche.
Wodurch sich aber das Bild von ähnlichen unter-
scheidet ist das, daß die Gestalten des Heilands und
des in blanker Rüstung knienden Pfuel nicht gemalt,
sondern basreliefartig in Holz geschnitten und nun erst an der ihnen zukommenden Stelle auf dem Bilde
befestigt sind. Es ist dies das erste und einzige Vor-
kommnis der Art, dem ich begegnet bin. Mehr eigen-
tümlich als schön. Man könnt es praktisch nennen,
indem es die Aufmerksamkeit des Beschauers auf die
beiden Gestalten hinzwingt , auf die es ankommt: auf den Gekreuzigten und den betenden Pfuel. Die blanke Rüstung des letzteren ist – ganz wie es sich für
eine kleine Relieffigur geziemt – nicht durch Auftra-
gen von Farbe, sondern durch Belegen mit Silber-
schaum hergestellt.
1570
Das Bild hat drei Inschriften: eine erste , die von dem
»alten Pfuel« selber, eine zweite , die von dem Donator in Quilitz, und eine dritte , die von der Übersiedlung des Bildes nach Schulzendorf spricht.
Die erste Inschrift am obersten Rande des Bildes ist unleserlich geworden.
Zweite Inschrift: »Dies Epitaphium ist von dem edlen und ehrenfesten Jürgen Pfulenn seinem seligen Vater
zum Gedächtnis gesetzet worden. Welchen auch
(den ehrenfesten Jürgen Pfuel) der allmächtige Gott
in wahrer Erkenntnis seines allerliebsten Sohnes Jesu
Christi bis an sein Ende erhalten wolle. Amen.«
Dritte Inschrift: »Aus schuldiger Hochachtung vor dem Stammvater der anitzo im Segen lebenden
dreien Gebrüder, als Heine Friedrich Wilhelm, Georg
Ludwig Ditloff und Carl Christoph August von Pfuhll,
königlich preußischer Lieutenants, ist dies Epitaphi-
um von ihnen aus der Quilitzschen Kirche erkaufet
und allhier zum beständigen Andenken aufgerichtet
worden den 20. September 1747.«
Garzin
Garzin war bis vor kurzem noch reich an Erinne-
rungsstücken aus der Pfuelschen Zeit. Die Mehrzahl
dieser Gegenstände hat indessen der gegenwärtige
Besitzer von Jahnsfelde, ältester Sohn des
1846 verstorbenen Generallieutenants von Pfuell
1571
käuflich an sich gebracht und sie seiner höchst inte-
ressanten Familiengalerie eingefügt.
Das Bemerkenswerteste, was der Garziner Kirche
geblieben, ist eine 1654 in Hamburg gegossene Glo-
cke . Dieselbe ist einerseits durch ein tellergroßes, in die Glockenwandung eingeschmolzenes Medaillon,
das » Urteil des Paris « darstellend, andrerseits durch ihre plattdeutschen Inschriften interessant. Diese
sind freilich nur zum Teil verständlich. Die untre,
einreihige Inschrift lautet: »Gegaten tho Hamborch
Anno Domini 1654 Junius.«
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