Wanderungen durch die Mark Brandenburg
zu
rächen, wurde das Joch in Klugheit und Ergebenheit
getragen.
Aber dieser Stärkere kam endlich , und ob es nun wieder nur die alte Klosterklugheit war, die in dem
Nürnberger Burggrafen sofort den Stärkeren erkann-
te, oder ob in diesem Falle der heimliche Groll mit-
wirkte, der all die Jahre über, unter der Maske guter
Freundschaft, gegen die Quitzows unterhalten wor-
den war – gleichviel, kaum daß der erste Hohenzoller
ernstlich Miene machte, eine eigene Macht zu etab-
lieren und den Übermut seiner Widersacher zu de-
mütigen, so sehen wir auch schon Kloster Lehnin
unter den Hülfstruppen des neuen Landesherrn, der,
1668
anders eingreifend als wie all die Statthalter und
Hauptleute vor ihm, in acht Tagen die vier Quitzow-
Burgen und mit ihren Burgen auch ihr Ansehen
brach. Die Klosterleute von Lehnin lagen, samt den
Bürgern von Beelitz, Jüterbog und Treuenbrietzen,
vor Schloß Beuthen und warteten, wie berichtet wird,
die Ankunft »der großen Büchse«, der sogenannten
Faulen Grete, ab. Ihr kriegerisches Verdienst scheint
also, dieser Andeutung nach zu schließen, kein be-
sonders hervorragendes gewesen zu sein und ledig-
lich in einem geduldigen und möglichst gesicherten
Davorstehen bestanden zu haben.
Schwerlich empfanden Abt und Konvent einen Gram
darüber. Es lag ihnen nicht an Kriegsruhm, sondern,
wie immer, lediglich an Mehrung und Förderung der
Klosterinteressen, an wachsendem Besitz und – gu-
ter Nachbarschaft . Diese gute Nachbarschaft hatte Lehnin, das mit den Rochows grenzte, ein halbes
Jahrhundert schmerzlich vermissen müssen. Jetzt
traf es sich, daß der Ausgang des Quitzow-Streits
unserm Kloster erwünschte Gelegenheit bot, sich
auch dieser »guten Nachbarschaft« auf lange Zeit
hin zu versichern. In Burg Golzow (dem alten Ro-
chow-Sitz, in der Nähe Lehnins) war Wichard von
Rochow, der treue Anhänger der Quitzows, gefan-
gengenommen worden. Durch Vermittelung des Ab-
tes, der allen Groll zur rechten Zeit zu vergessen
wußte, ward ihm jetzt, dem Wichard, allerdings erst
nach Abtretung Potsdams an den Kurfürsten, die
Freiheit und – Schloß Golzow zurückgegeben. Beide
Teile, der Kurfürst und die Rochows, wußten es dem
1669
Vermittler Dank, und dem Kloster waren zwei Freun-
de gewonnen.
Abt Heinrich Stich starb wahrscheinlich um 1430.
Abt Arnold (etwa von 1456 bis
1467)
Die Amtsführung des Abtes Heinrich von 1399 bis
etwa um 1430 war in eine unruhige Zeit gefallen,
und wir sehen all die Zeit über das Kloster in seinen
Verwickelungen nach außen; die Regierung des Ab-
tes Arnold fällt in friedlichere Tage, und die Urkun-
den, aus jener Zeit her, gönnen uns ausschließlich
wieder einen Einblick in innere Streitigkeiten . Sie berichten über Zerwürfnisse, die an die Zustände
unter Abt Hermann erinnern, wie wir dieselben, in
vorstehendem, nach den Aussagen »Dietrichs von
Ruppin« geschildert haben. Hier wie dort begegnen
wir Parteiungen und einem siegreichen Auftreten der
Majorität nur mit dem Unterschiede, daß sich Abt
Hermann, in seinem Terrorismus, auf die Majorität
des Konventes stützte, während Abt Arnold gegen
diese Majorität ankämpfte und in diesem Kampfe
unterlag.
Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit seiner
Verwaltung sind ziemlich zahlreich und sprechen
nicht gegen den Abt. Streitigkeiten werden ge-
schlichtet, Vergleiche getroffen, Ländereien empfan-
1670
gen oder ausgegeben – nirgends erhellt aus ihnen
ein Zerwürfnis zwischen Abt und Konvent. So verlau-
fen anscheinend die Dinge, bis wir, gleich aus den
ersten Urkunden, die in die Regierungszeit seines
Nachfolgers fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt
Arnold »wegen unstatthafter Veräußerung von Klos-
tergütern« abgesetzt und Prior Gallus an seiner Statt
ernannt worden sei. Wir erfahren ferner, daß inzwi-
schen das Kloster Altenberg den Arnoldus zum Abte
gewählt und dieser letztere, von seinem jetzigen , dem Altenberger Kloster aus, eine heftige Schmähschrift (libellum infamiae) gegen den Prior und die
Mönche von Kloster Lehnin gerichtet, diese Schmäh-
schrift auch zugleich als Anklageschrift beim Gene-
ralkapitel in Cîteaux eingereicht habe.
Diese Anklageschrift nun, von dem ehemaligen Abte
des angeklagten Klosters ausgehend, scheint, wie
begreiflich, ihre Wirkung auf das Generalkapitel nicht
verfehlt zu haben, und so sehen wir denn im
März 1469 die Äbte von Heilsbronn und Erbach als
ernannte
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