War against people
2000.
15 Konferenz von Montreal (First Extraordinary Meeting of the Conference of Parties to the
UN Convention on Biological Diversity to Finalize and Adopt a Protocol on Biosafety
Resumed Session) (2000), Andrew Pollack, »130 Nation« Agree on Safety Rules for Biotech
Food«, NYT, 30.Jan. 2000; Pollack, »Talks on Biotech Food Turn on a Safety Principle«, NYT,
28. Jan. 2000.
16 Edward Herman, »Corporate Junk Science in the Media«, Z Magazine, Jan, Feb. 1999.
17 Weltbankökonom Branko Milanovic, zit. nach Doug Henwood, Left Business Observer 93,
Feb. 2000.
Glossar
AP: Assodated Press. Ältester und größter Nachrichtendienst in den USA. Entstand 1848 aus
dem Zusammenschluß von sechs New Yorker Zeitungen, die einen gemeinsamen
Telegrafendienst für Nachrichten aus dem Ausland einrichteten. 1856 erhielt dieser Service
den Namen Associated Press.
CIA: Central Intelligence Agency. 1947 aus dem Office of Strategie Services entstanden.
Geheim- und Nachrichtendienst der US-Regierung. Vor der Gründung der CIA leiteten vor
allem die Army, die Navy und das FBI die Nachrichtendienste der USA. Kompetenz-, Infor-
mations- und Koordinationsdefizite zwischen diesen drei Organen führten zur Einrichtung
der CIA als zentralem Nachrichtendienst. Innerhalb der CIA gibt es vier Abteilungen: die
Nachrichtenabteilung, die Abteilung für Wissenschaft und Technologie, die
Administrationsabteilung und die Einsatzabteilung.
DEA: Drug Enforcement Administration: Die DEA ist eine Behörde des Justizministeriums.
Sie ist für die Durchsetzung der Drogengesetzgebung zuständig, indem sie den staatlichen
Behörden die Straffälligen überführt, die in den Vereinigten Staaten Drogen hergestellt oder
mit solchen gehandelt haben.
GATT: General Agreement on Tariffs and Trade, dt.: Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen.
Das 1948 gegründete GATT gilt als wichtigstes und erfolgreichstes multilaterales
Handelsabkommen. Es verfolgt insbesondere drei Prinzipien: Gegenseitigkeit (d.h.
handelspolitische Leistungen, die sich die GATT-Mitglieder gewähren, müssen gleichwertig
sein), Liberalisierung (d.h. Abbau von Zöllen) und Meistbegünstigungen (d.h. Zoll-und
Handelsvorteile, die sich zwei GATT-Mitglieder einräumen, sollen allen Mitglieder zugute
kommen). Infolge des Abkommens sind die Grenzen für Zollbeschränkungen weltweit enorm
gesunken.
IMF/IWF: International Monetary Fund, dt.: Internationaler Währungsfonds. Seit 1944
überwacht der IWF mit Sitz in Washington D. C. die Wechselkurspolitik seiner
Mitgliedsstaaten. Er analysiert jährlich die nationale Wirtschaftsentwicklung und -politik,
überprüft geldpolitische Maßnahmen und beurteilt die Auswirkungen der Politik seiner
Mitgliedsstaaten auf deren Zahlungsbilanzen. Im World Economic Outlook begutachtet der
IWF halbjährlich die Weltwirtschaftslage.
MAI: Multilateral Agreement on Investigation, dt.: Multilaterales Abkommen über
Investitionen. Internationales Wirtschaftsbündnis mit dem Ziel, die Befugnisse von Konzernen
global auszubauen und eine Euro-Amerikanische Freihandelszone zu schaffen. Das MAI steht
den OECD-Mitgliedern und den EU-Staaten, aber auch allen anderen Staaten offen, die seine
Aufnahmekriterien erfüllen und anerkennen.
NAFTA: North American Free Trade Agreement, dt.: Nordamerikanisches
Freihandelsabkommen. 1992 unterzeichnetes Handelsabkommen mit dem Ziel, sämtliche
Zollbestimmungen und andere Handelsbeschränkungen zwischen den USA, Kanada und
Mexiko abzubauen. Das Abkommen schafft langfristig eine Freihandelszone zwischen den
drei größten Ländern Nordamerikas. Seine Entstehung wurde angeregt durch den
erfolgreichen Abbau von Zöllen und dem damit verbundenen Anstieg des Handels unter den
EG-Mitgliedsstaaten.
NATO: North Atlantic Treaty Organization, dt.: Organisation des Nordatlantikvertrags. 1949
in Washington D.C. gegründet, dient die Organisation als Sicherheitsbündnis zwischen
gleichberechtigten Mitgliedsstaaten Westeuropas und Nordamerikas. Die völkerrechtliche
Grundlage bildet dabei der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Ziel der NATO ist
es, die Sicherheit der Mitgliedsstaaten durch die Zusammenarbeit auf politischem,
wirtschaftlichem und militärischem Gebiet zu stärken. Das Abkommen schließt den Beistand,
einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen
einen der Mitgliedsstaaten ein. In Friedenszeiten ist es Aufgabe der NATO, den Frieden
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