Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben
Medikaments. In der nächsten Spalte stehen die zugehörigen
Handels- oder Präparatennamen in alphabetischer Reihenfolge- Am oberen Rand der
Tabelle sind die Abkürzungen von dreizehn Ländern aufgeführt. Auf diese Weise
ist es einfach herauszufinden, unter welchem Handelsnamen ein bestimmter
Wirkstoff im entsprechenden Land erhältlich ist.
In jedem Land gelten andere
Richtlinien für den Verkauf von Medikamenten. Die meisten der genannten
Medikamente sind in Deutschland nur auf Rezept erhältlich. In anderen
europäischen Ländern sind die gleichen Medikamente nicht immer rezeptpflichtig.
Touristen werden oft gar nicht nach einem Rezept gefragt. In Abschnitt 3.4
behandeln wir, was bei der Beschaffung von Medikamenten im Ausland zu beachten
ist.
In diesem Buch verwenden wir
die Begriffe ‚tödliche Medikamente’ oder ‚tödliche Medizin’, oder alternativ
die Kurzform ‚Medikamente’ oder ‚Medizin’. Allerdings ist dies eine bewußte
Vereinfachung, denn die Medikamente wirken erst bei Überdosierung tödlich.
3.2.2 Haltbarkeit der Medikamente
Die Hersteller von
Pharmazeutika liefern auf der Packung immer auch Informationen über die
Haltbarkeit der Medikamente. Sie garantieren, dass bei entsprechender Lagerung
das Produkt mindestens bis zum Verfallsdatum wirksam bleibt. In der
Vergangenheit variierte die vom Pharmazeuten angegebene Haltbarkeit zwischen
einem und zehn Jahren. Gegenwärtig liegt die garantierte Haltbarkeit zwischen
vier und fünf Jahren, wenn das Medikament unter ungünstigen Bedingungen
gelagert wird.
Wir empfehlen, Leben
gefährdende Medikamente in luftdichten Flaschen an einem dunklen Ort
aufzubewahren. Unter diesen Umständen kann die Medizin mindestens zehn Jahre
lang gelagert werden. Durch Kühlung wird die Haltbarkeit von tödlichen
Medikamenten nicht verlängert. Im Gegenteil, der Kühlschrank ist sogar ein
schlechter Aufbewahrungsort, weil andere Personen Zugang zu den Medikamenten
haben und diese für einen spontanen Suizid einnehmen könnten.
Das Forschungsteam empfiehlt
deshalb, die Medikamente an einem sicheren Ort und außer Reichweite anderer
Personen aufzubewahren. Am besten, wenn auch am aufwendigsten, ist die
Aufbewahrung in einem Bankschließfach oder in einem verborgenen Safe.
Bestehen Zweifel hinsichtlich
der Wirksamkeit eines bestimmten Medikaments, kann man einen Apotheker bitten,
einige Tabletten untersuchen zu lassen. Es ist schwierig und teuer, die
Konzentration von Tabletten in einem Labor untersuchen zu lassen (siehe 3.4).
3.2.3 Körpergewicht und Medikamentendosis
Die für jedes Medikament
angegebene tödliche Dosis gilt für Personen mit einem Körpergewicht von 60 bis
100 Kilogramm. Jeder, der mehr als 100 Kilogramm wiegt, sollte die Dosis für je
10 Kilogramm Mehrgewicht um 10 Prozent erhöhen. Die tödliche Dosis kann für je
10 Kilogramm unter 60 Kilogramm Körpergewicht um 10 Prozent reduziert werden.
3.2.4 Gespräche über die Absicht, sein Leben zu
beenden
Wenn jemand Angehörige und enge
Freunde hat, ist es von größter Bedeutung, ihnen die Entscheidung, das eigene
Leben beenden zu wollen, mitzuteilen. Zum einen ist es wichtig, sich zu
vergewissern, dass diese Entscheidung nicht auf einem Irrtum beruht und andere
Möglichkeiten, das Leben erträglich zu gestalten, nicht übersehen wurden. Zum
anderen ist die Unterstützung von mindestens einem Angehörigen wichtig, um
ungewollte lebensrettende Maßnahmen zu verhindern (siehe 3.2.5). Drittens kann
das Gespräch mit Angehörigen wertvoll sein, um ihnen die Entscheidung
verständlicher und den Verlust erträglicher zu machen. Gibt es keine Verwandten
oder nähere Bekannte, auf die man sich verlassen kann, ist es immer möglich,
mit einem Außenstehenden zu reden, der in diesen Fragen Erfahrung hat, zum
Beispiel Mitglieder einer Sterbehilfe-Gesellschaft, oder der Hausarzt.
Warnung: Grundsätzlich — und
insbesondere für eine Person mit einer psychiatrischen Diagnose — besteht nach
einem derartigen Gespräch das Risiko, in eine psychiatrische Anstalt
eingewiesen zu werden. Um sich davor zu schützen, kann man sich vorab mit einem
Anwalt besprechen, der Notfalls eingreifen kann.
3.2.5 Verweigerung lebensrettender
Maßnahmen
Ein Risiko für ein humanes,
selbstbestimmtes Sterben ist die vorzeitige Entdeckung und die ungewollte
Einleitung lebensrettender Maßnahmen: das Auspumpen des Magens, Ernährung durch
den Tropf, Reanimation und künstliche Beatmung. Eine
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