Wellenbrecher
Wasser hielt, ehe Erschöpfung zum Tod durch Ertrinken dicht vor der Küste führte.
Faktoren, die den Tod der Frau mit verursacht haben: Salzwasser im Magen - Druckmale von Fingern zu beiden Seiten des Kehlkopfs, die auf Erdrosselungsversuch hinweisen - Rückstände von Benzodiazepin in Blut und Gewebe (Rohypnol?) - Blutergüsse und Schürfwunden am Rücken (deutlich sichtbar an Schulterblättern und Gesäß) und den Innenseiten der Oberschenkel weisen auf gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr auf einer harten Oberfläche, z. B. einem Bootsdeck oder einem Holzboden, hin - Blutverlust durch Abschürfungen in der Vagina (Abstriche negativ, entweder infolge längeren Verweilens des Körpers in Meerwasser, oder weil der Täter ein Kondom trug) - schwere Quetschungen an den Oberarmen sprechen dafür, daß die Frau gewaltsam festgehalten und/oder hochgehoben wurde (möglicherweise wurden sie der Frau beigebracht, als sie aus dem Boot gestoßen wurde) - beginnende Unterkühlung.
Zustand der Leiche: Der Tod trat innerhalb von 14 Stunden vor der Untersuchung ein - wahrscheinliche Todeszeit: zum Zeitpunkt des Höchstwasserstands um 1 Uhr 52 britischer Sommerzeit am Sonntag, 10. August (siehe unten) - Allgemeinzustand gut, wenn auch Anzeichen von Unterkühlung; der Zustand der Haut und verengte Gefäße (Indiz für anhaltenden Streß) weisen darauf hin, daß die Frau beträchtliche Zeit im Meer verbrachte, ehe sie ertrank - starke Abschürfungen an beiden Handgelenken legen nahe, daß sie mit einem Strick gefesselt wurde und versucht hat, sich zu befreien (unmöglich zu sagen, ob es ihr gelang oder ob ihr Vergewaltiger sie befreite, bevor er sie ins Meer stieß) - zwei Finger der linken Hand gebrochen; alle Finger der rechten Hand gebrochen (im Augenblick noch schwer zu sagen, wie es zu den Brüchen kam - ob sie absichtlich herbeigeführt wurden oder von einem Unfall herrühren; wenn die Frau beispielsweise versucht hat, sich zu retten, indem sie sich an ein Geländer klammerte?) - Fingernägel an beiden Händen abgebrochen - nach dem Tod verursachte Blutergüsse und Abschürfungen an Rücken, Brüsten, Gesäß und Knien sprechen dafür, daß die Leiche über Felsen/ Steine geschleudert wurde, ehe sie an Land gespült wurde.
Bedingungen der äuβeren Umgebung, soweit feststellbar: Egmont Bight ist eine seichte Bucht, schiffbar nur für kiellose Boote (niedrigster registrierter Wasserstand = 0,5 m; Schwankung zwischen Niedrig- und Hochwasser = 1,00 bis 2,00 m). Die Kimmeridge-Riffe westlich von Egmont Bight machen ein nahes Heranfahren an die Felsen äußerst gefährlich, und Schiffsführer halten sich von diesem Küstenabschnitt fern (besonders bei Nacht, wenn Teile der Küste unbeleuchtet sind). Infolge einer Unterströmung verläuft von Chapman’s Pool nach St.-Alban’s-Kap ein SSO-Strom, daher ist anzunehmen, daß die Frau sich im Schutz von Egmont Point befand, bevor sie starb und dann bei Ablaufwasser an der Küste strandete. Wäre sie weiter draußen ertrunken, so wäre die Leiche um das Kap herumgetragen worden. Aufgrund der SW-Winde und Strömungen mußte sie westsüdwestlich von Egmont Bight ins Wasser gestürzt sein und wurde an der Küste entlang in östlicher Richtung abgetrieben, als sie in Richtung Land schwamm. In Anbetracht der oben erwähnten Faktoren* ist das Opfer unserer Schätzung nach mindestens 800 Meter westsüdwestlich von der Stelle, wo die Leiche gefunden wurde, ins Wasser gestürzt.
Resümee: Der Täter vergewaltigte die Frau und versuchte sie mit bloßen Händen zu erdrosseln, ehe sie ins Wasser stürzte oder geworfen wurde und ertrank. Möglicherweise wurden ihr vor dem Sturz die Finger gebrochen, vielleicht um sie bei ihren Bemühungen, an Land zu schwimmen, zu behindern. Ohne Zweifel lebte sie noch, als sie ins Wasser fiel; daß der Sturz über Bord nicht gemeldet wurde, läßt den Schluß zu, daß der Täter mit ihrem Tod rechnete. Die Entfernung aller Gegenstände, die zu ihrer Identifizierung führen könnten (Trauring, Kleidung), läßt auf den Vorsatz schließen, mögliche Ermittlungen zu behindern, falls die Leiche auftauchen oder an den Strand gespült werden sollte.
* Diesen Schätzungen liegt die unter den gegebenen Bedingungen mögliche Leistung eines durchschnittlich guten Schwimmers zugrunde.
Diese Schlußfolgerungen basieren auf der Voraussetzung, daß die Vergewaltigung an Bord eines Schiffes stattfand, höchstwahrscheinlich auf dem Deck.
Es ist in
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