Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition)
wenn es dort in der Tat etwas Ähnliches gab, das heißt zwar nicht gerade respektvolle, aber doch fromme Gefühle? ›Meine Mutter muß wohl in diesem Augenblick für mich gebetet haben‹, sagte der Angeklagte bei der Voruntersuchung. Und er lief davon, sowie er sich davon überzeugt hatte, daß Fräulein Swetlowa nicht im Hause seines Vaters war. ›Aber davon konnte er sich nicht durchs Fenster überzeugen‹, erwidert uns die Anklage. Warum soll er das nicht gekonnt haben? Das Fenster war ja auf das Klopfsignal des Angeklagten hin geöffnet worden. Fjodor Pawlowitsch konnte irgendein Wort sagen, ihm konnte irgendein Ausruf entfahren – und der Angeklagte konnte dadurch plötzlich zu der Sicherheit gelangen, daß Fräulein Swetlowa nicht dort war. Warum muß man denn unbedingt annehmen, daß es sich genauso abgespielt hat, wie wir es uns vorstellen, wie wir nun einmal beschlossen haben, es uns vorzustellen? In Wirklichkeit können tausend Dinge mitspielen, die der Kombination des scharfsinnigsten Romanschriftstellers entgehen. ›Ja, aber Grigori hat die Tür offen gesehen. Somit ist der Angeklagte mit Sicherheit im Haus gewesen; folglich hat er auch den Mord begangen.‹ Also diese Tür, meine Herren Geschworenen ... Sehen Sie, daß diese Tür offenstand, bezeugt nur eine einzige Person, die sich zu jener Zeit jedoch in einem Zustand befand, daß ... Aber meinetwegen, mag die Tür meinetwegen offengestanden haben, mag es der Angeklagte in dem Bestreben, sich zu verteidigen, geleugnet haben, was in seiner Lage so verständlich ist; mag er meinetwegen in das Haus eingedrungen sein,– na und, was weiter? Warum muß er, wenn er drinnen war, notwendigerweise auch den Mord begangen haben? Er konnte eindringen, durch die Zimmer laufen, den Vater beiseite stoßen, ihn sogar schlagen; doch nachdem er festgestellt hatte, daß Fräulein Swetlowa nicht bei ihm war, konnte er davongelaufen sein, erfreut darüber, daß sie nicht da war. Und vielleicht sprang er auch eine Minute später deshalb zu Grigori hinunter, den er im Jähzorn zu Boden geschlagen hatte, weil er jetzt eines reinen Gefühls fähig war, des Gefühls der Teilnahme und des Mitleids, weil er der Versuchung, seinen Vater totzuschlagen, entflohen war, weil er in sich ein reines Herz fühlte und sich freute, daß er den Vater nicht totgeschlagen hatte. Mit einer geradezu Entsetzen erregenden Beredsamkeit beschreibt uns der Ankläger den furchtbaren Zustand des Angeklagten im Dorf Mokroje, als die Liebe sich ihm von neuem erschloß und ihn zu einem neuen Leben rief, während es ihm bereits unmöglich war zu lieben, da hinter ihm der blutige Leichnam seines Vaters lag und sich hinter diesem drohend die Strafe erhob. Und doch gab der Ankläger die Möglichkeit der Liebe zu; freilich erklärte er sie seiner Psychologie gemäß so: ›Es war ein Zustand der Trunkenheit. Ein Verbrecher wird zur Richtstätte gefahren, es scheint ihm noch weit zu sein‹ ... und so weiter und so fort. Aber ich frage wieder, haben Sie da nicht eine ganz andere Person geschaffen, Herr Ankläger? Ist der Angeklagte wirklich so roh und herzlos, daß er in jenem Augenblick noch an Liebe und an Ausflüchte vor Gericht denken konnte, wenn tatsächlich das Blut seines Vaters an seinen Händen geklebt hätte? Nein, nein und nochmals nein! Sowie ihm klargeworden war, daß sie ihn liebte, ihn zu sich rief, ihm ein neues Glück verhieß – oh, ich schwöre es, da hätte er zweifach, dreifach das Bedürfnis empfinden müssen sich zu töten! Und hätte sich auch unweigerlich getötet wenn der Leichnam seines Vaters hinter ihm gelegen hätte! O nein, er hätte nicht vergessen, wo seine Pistolen lagen! Ich kenne den Angeklagten: Die wilde, stumpfe Herzlosigkeit, die der Ankläger ihm zuschreibt, ist mit seinem Charakter unvereinbar. Er hätte sich getötet, das ist sicher! Und er tötete sich eben deshalb nicht, ›weil seine Mutter für ihn gebetet hatte‹ und sein Herz am Blut seines Vaters unschuldig war. Er quälte sich in jener Nacht in Mokroje nur um den alten Grigori, den er zu Boden geschlagen hatte, und betete zu Gott, der alte Mann möge wieder zu sich kommen und aufstehen, der Schlag, den er ihm versetzt hatte, möge nicht tödlich sein, und diese Prüfung möge an ihm vorübergehen. Warum sollte man eine solche Deutung der Ereignisse nicht akzeptieren? Welchen sicheren Beweis haben wir dafür, daß der Angeklagte uns belügt? ›Aber da ist der Leichnam des Vaters!‹, wendet man sofort
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