Wissen auf einen Blick - Philosophen
Naturkatastrophen und menschliche Grausamkeit auch Kinder, die noch gar nicht schuldig geworden sein können.
Deshalb schrieb der französische Philosoph Pierre Bayle (1647–1706) in seinem „Historischen Wörterbuch“ (1697), das irdische Leid sei nicht mit der Vorstellung eines gerechten Gottes und der Glaube folglich nicht mit der Vernunft vereinbar. Leibniz war anderer Meinung und enwickelte seine Antwort auf Bayle in Gesprächen mit der Kurfürstin und späteren Königin Sophie Charlotte von Preußen, die Leibniz 1700 zum Präsidenten der Berlin-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften berufen hatte.
Leibniz widersprach Bayle zunächst brieflich. Wenig später erschien seine Abhandlung „Über die Güte Gottes, die Freiheit des Menschen und den Ursprung des Übels“ (1705), die er Sophie Charlotte widmete.
Theodizee
Mit dem Begriff der „Theodizee“ (nach griech. theos, Gott, und dike, Recht) bezeichnet Leibniz die Gerechtigkeit Gottes gegenüber der Schöpfung, insbesondere gegenüber den Menschen. Schon der griechische Philosoph Epikur (um 341–270 v. Chr.) fragte, warum Gott das Übel in der Welt nicht aufhebt: Kann er nicht oder will er nicht? Wenn Gott als Schöpfer allmächtig und gütig ist, wie kommt dann das Böse überhaupt in die Welt? Die Frage lässt sich bis in das Alte Testament zurückverfolgen. Als Gott den frommen Hiob scheinbar grundlos den Versuchungen des Teufels preisgibt, fragt Hiobs Gefährte Bildad: „Wird wohl Gott das Recht verdrehen und der Allmächtige die Gerechtigkeit?“
Das Labyrinth der Freiheit
In seiner Schrift behandelt Leibniz die grundsätzliche Frage, wie Gottes Allmacht und Allwissenheit mit der Freiheit des Menschen vereinbar sei, eine Frage, die Leibniz selbst als „Labyrinth“ bezeichnet. Wenn Gott alles menschliche Handeln immer zum Guten wendete, hätte der Mensch selbst keine Freiheit mehr.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, argumentiert Leibniz, dass wir uns als frei erleben, obwohl Gott unsere Entscheidungen vorherbestimme und unser Verhalten voraussehe. Das Erlebnis der Willensfreiheit setze aber die Möglichkeit des Bösen voraus, denn wer sich nicht gegen das Gute entscheiden könne, sei auch nicht frei. Trotz aller daraus entstehenden Ungerechtigkeit kommt Leibniz deshalb zu dem Schluss, Gott habe sein Möglichstes gegeben. Wir leben, so Leibniz, in der „besten aller möglichen Welten“, in der alles möglich ist, das Böse eingeschlossen. Gott habe das Gute gewollt, das Böse aber nur zugelassen. Zudem sei das Böse in unserer Welt angesichts der Unermesslichkeit des Universums vernachlässigbar.
Titelblatt zu einer Gesamtausgabe von Leibniz’ Werken, gedruckt in Genf 1768, Bibliothek der Universität Barcelona. Leibniz’ schriftlichen Hinterlassenschaften wurde im Jahr 2007 ine besondere Ehre zuteil: Sein Briefwechsel wurde in die Liste des Weltdokumentenerbes der UNESCO aufgenommen und befindet sich dort in prominenter Gesellschaft u. a. der Gutenbergbibel, des Teppichs von Bayeux und der Logbücher des James Cook
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Keine (absolute) Gewalt für niemanden!
Montesquieu (um 1689–1755)
Montesquieus Hauptinteresse galt nicht der Ethik, sondern der politischen Philosophie, ausgehend von der Staatstheorie der alten Römer. Der Vergleich zwischen der römischen Republik und dem französischen Absolutismus seiner Zeit machte aus dem adeligen Gelehrten, Schriftsteller und Bildungsreisenden einen der wichtigsten politischen Denker der Aufklärung. Beide Systeme sah er durch die Gefahr der Machtgier und der Willkür der Herrschenden bedroht.
Dieses Problems war sich schon eine Generation davor der britische Philosoph John Locke (1632–1704) bewusst, als er, ausgehend vom seinerzeit schwelenden Konflikt zwischen Krone und Parlament, eine Lösung für die Frage der idealen Machtverteilung im Staat suchte. In seinen „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (1690) schlug er daher vor, die Gewalt nicht nur auf einzelne Personen zu verteilen, sondern die Gesetzgebung von der Ausführung dieser Gesetze zu trennen. Montesquieu entwickelte diesen Gedanken weiter. Er hielt dazu drei getrennte Instanzen für notwendig: diejenige, die Gesetze erlässt (Legislative), diejenige, die sie ausführt (Exekutive), und schließlich diejenige, die darüber zu urteilen hat, ob Gesetze eingehalten oder verletzt werden (Judikative). Diese Trennung wurde 1787 in der Verfassung der USA zum ersten Mal umgesetzt und wird heute in
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