Zivilcourage - Keine Frage
im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen. Ebenso wenig muss er mit negativen Konsequenzen rechnen, wenn er durch seine korrekte Hilfe das Opfer schädigt, ihm beispielsweise bei der Herzdruckmassage eine Rippe bricht. Nicht ungeschoren kommen hingegen Gaffer und Nichthelfer davon: Das Gesetz kann sie wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilen.
Was ist unterlassene Hilfeleistung?
Viele Gaffer und Nichthelfer wissen nicht, dass sie für ihr Nichtstun bestraft werden können. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für eine Person, » die nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihr den Umständen nach zuzumuten ist « , eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Richter Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung erhebt:
• Es lag eine Notsituation vor, es gab also einen Unglücksfall, oder es bestanden Not und Gefahr.
• Der Zuschauer hat die Hilfe verweigert, obwohl er aus körperlichen Gründen dazu in der Lage gewesen wäre.
• Hilfe wäre dringend notwendig gewesen, weil sich das Opfer selbst nicht helfen konnte und kein anderer Helfer vor Ort war.
• Die Hilfeleistung war dem Zuschauer zuzumuten, da er sich dadurch nicht selbst in Gefahr gebracht hätte. (Von einem Nichtschwimmer würde man beispielsweise nicht verlangen, einen Ertrinkenden aus tiefen Gewässern zu retten. Ist das Wasser jedoch nur kniehoch, muss er eingreifen.)
Der Paragraf 323 c des Strafgesetzbuches, der die Bestrafung bei unterlassener Hilfeleistung regelt, ist ein wichtiger Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Er stellt klar, dass es bestimmte Regeln für das gemeinsame Miteinander gibt, die alle einhalten müssen. Dennoch ist der Paragraf relativ bedeutungslos. Denn die meisten Nichthelfer können im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden. Und selbst wenn das gelingt, ergeben sich oft Beweisschwierigkeiten, beispielsweise dass ihnen die Hilfe zuzumuten gewesen ist. Wenn ein Nichtschwimmer aussagt, er wusste nicht, dass das Wasser an der Stelle, wo das Kind ertrunken ist, nur einen Meter tief war, wird ihm das keiner nachweisen können. Häufig sind zudem Zeugenaussagen rar: Das Opfer ist darauf konzentriert, mit der persönlichen Situation klarzukommen. Potenzielle Zeugen, die handeln, sind aufs Helfen fokussiert. Für eine Aussage verbleiben nur Zuschauer, die ebenfalls nicht geholfen haben – und sich selbst bezichtigen müssten. In den letzten 20 Jahren schwankte die Anzahl der Anklagen jährlich zwischen 100 und 200 ; nur jeder zweite bis dritte Angeklagte wurde tatsächlich verurteilt. Übrigens: Ob durch die ausbleibende Hilfe tatsächlich jemand zu Schaden kommt, ist für die Staatsanwaltschaft gleichgültig. Entscheidend ist, dass der Beobachter seine Hilfe in der erforderlichen Situation verweigert hat.
Für mich entstehen finanzielle und materielle Nachteile
Stimmt nicht. Hat der Helfer durch sein Engagement materielle Schäden, übernimmt diese die Haftpflichtversicherung des Opfers oder das gesetzliche Unfallentschädigungsgesetz. Auch das Opferentschädigungsgesetz wird bei bestimmten Schäden wirksam. Dazu zählen verschmutzte Kleidung, die eingeschlagene Autoscheibe, um schnell an den Verbandskasten zu kommen, sowie gesundheitliche Probleme.
So helfen Sie bei Verkehrsunfällen richtig
Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung liegt schon lange zurück? Wenn Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie bei nächster Gelegenheit die wichtigsten Regeln auffrischen. Entsprechende Kurse bieten ADAC, Johanniter, Malteser, DRK, DLRG oder der ASB an. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Regeln für das Verhalten am Unfallort zusammengefasst:
Unfallort sichern:
• Parken Sie Ihr eigenes Fahrzeug 30 Meter vor der Unfallstelle am rechten Straßenrand. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
• Stellen Sie ein Warndreieck auf: auf normalen Straßen in 100 Meter Entfernung, auf der Autobahn in 200 Meter Entfernung vor dem Unfallort.
• An schlecht einsehbaren Stellen (Kurven, Anstiegen, Senken) und auf großen Straßen, auf denen hohe Geschwindigkeiten erlaubt sind, sollten Sie mehrere Warndreiecke hintereinander positionieren.
Verletzte in Sicherheit bringen:
• Leichtverletzte, die unter Schock stehen, sollten in die Obhut anderer Helfer gegeben werden. Häufig sind sie verwirrt und rennen in diesem Zustand auf die Fahrbahn oder zum Unfallort, weil sie unbedingt helfen
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