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Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf

Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf

Titel: Abgründe - Wenn aus Menschen Mörder werden - Der legendäre Mordermittler deckt auf Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: PeP eBooks
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Mit anderen Worten: Er hatte zwei Menschen ermordet, um die Aufdeckung seiner kriminellen Machenschaften zu verhindern. Das nennt man Verdeckungsmord. Da auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, erwartet ihn nach heute geltenden Maßstäben eine Haftdauer von etwa 22 bis 25 Jahren. Zumindest in Bayern. Denn hier gehen die Uhren bekanntlich (noch) etwas anders. Sollte der Herr Häftling allerdings auf die Idee kommen, beispielsweise eine Hessin oder Bremerin zu heiraten - sogenannte Mörder-Groupies gibt es ja genug - und sich daraufhin wegen der Nähe zur Ehepartnerin
in eine der dortigen Strafanstalten verlegen zu lassen, hätte er gute Chancen, schon ein paar Jährchen früher wieder frei herumlaufen zu dürfen. Weil nämlich in einigen Bundesländern das Bestreben vorherrscht, auch Menschen wie ihm eine baldige Wiedereingliederung in die menschliche Gesellschaft zu ermöglichen. Und einer erfolgreichen Wiedereingliederung läuft eine allzu lange Inhaftierung nun einmal zuwider, oder? Jedenfalls nach Meinung all der vielen sogenannten Gutmenschen, die es in diesem unserem Lande inzwischen wie Sand am Meer gibt und die alle Polizisten als Hardliner betrachten, weil diese noch dem archaischen Gedanken der Sühne anhängen würden. Wo doch Sühne nichts anderes sei als die Befriedigung primitivster Rachegefühle. Jedenfalls beträgt auch die durchschnittliche Haftdauer für Mörder, die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurden, in manchen Bundesländern nicht mehr als acht Jahre, während es im »rückständigen« Bayern noch immer ca. 18 Jahre sind, die man absitzen muss. Fragt sich nur, wie lange noch?

LEICHENZERSTÜCKELUNG
    Das Zerstückeln von Leichen ist leider nicht so selten, wie man glauben mag. Im Laufe der Jahre hatten sich mehrere solcher Fälle allein im Zuständigkeitsbereich der Münchner Mordkommission ereignet. Diese schwer nachvollziehbare, abstoßende Handlungsweise hat in erster Linie rein logistische Gründe. Denn wenn das Corpus Delicti verschwunden ist, kann man nichts nachweisen. Vermuten zumindest diejenigen, die sich dazu entschließen, ihr Opfer in seine Einzelteile zu zerlegen. Das ist natürlich ein Irrtum, weil in Deutschland eine Verurteilung auch ohne Leiche möglich ist. Natürlich ist es schwieriger, ohne das Hauptbeweisstück das wahre Motiv und die tatsächliche Tathandlung nachzuweisen. Aber mir ist kein Fall bekannt, wo es nicht zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es möge also niemand glauben, mit der Beseitigung der Leiche könne er auch eine Überführung verhindern und damit einer Verurteilung entgehen. Aber Täter verhalten sich eben manchmal wie kleine Kinder, die aus Angst vor Entdeckung und Strafe den Gegenstand, den sie kaputt gemacht haben, verstecken und meinen, dadurch würde ihnen niemand auf die Schliche kommen. Dass es große Überwindung kosten dürfte, derart Ekeliges durchzuführen, steht wohl außer Frage.
Manche tun es aus einer Art Panik heraus, andere aus kaltem Kalkül und ganz wenige, weil sie pervers sind.
    Manche Täter haben gar keine andere Wahl, als die Leiche verschwinden zu lassen. Beispielsweise dann, wenn es sich beim Tatort um die eigene Wohnung handelt. Und das ist sehr oft der Fall. Die meisten Morde sind nun einmal Beziehungstaten, und die meisten Beziehungstaten werden in den eigenen vier Wänden begangen. Insofern ist die Feststellung, dass die eigene Wohnung in Bezug auf Tötungsdelikte der gefährlichste Platz auf der Welt ist, durchaus zutreffend. Rein statistisch jedenfalls ist der Ort, an dem wir Menschen uns am geborgensten und sichersten fühlen, viel gefährlicher als jede dunkle Tiefgarage, jeder menschenleere U-Bahnhof oder jede dunkle Gasse in einem verrufenen Viertel.
    Also wohin mit dem toten Körper? Ihn in einem Stück wegzuschaffen, ist im wahrsten Sinne der Wortes oft zu schwer und/oder zu auffällig. Die Gefahr, entdeckt zu werden, ist natürlich ungleich größer, wenn man einen schweren Körper durch die Gegend schleppt, als ihn in transportable Teile zu zerlegen und diese einzeln zu entsorgen. So erinnere ich mich an einen Fall, bei dem der Täter die Leiche in einen Teppich eingerollt und zu einem Müllcontainer getragen hatte. Prompt wurde er beim Schleppen seiner sperrigen Last beobachtet. Die Polizei wurde gerufen und er wurde festgenommen. Tatort war die gemeinsame Wohnung gewesen.
    Das Zerstückeln von Leichen geschieht also nur in ganz seltenen Fällen aus einer sexuellen Perversion oder

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