Als Rentner alle Ansprüche voll ausschöpfen
ein und wartet ab, ob – beispielsweise – eine Krankenkasse Erstattungsansprüche geltend macht.
Bleibt nach Abzug der Erstattungsansprüche noch Rente übrig, wird diese selbstverständlich an den Versicherten ausgezahlt.
Wichtig:
Übersteigt das Krankengeld für den betreffenden Zeitraum die Rente, kann der überschießende Betrag vom Versicherten nicht zurückgefordert werden.
Wird eine der oben genannten Leistungen nicht mehr gezahlt, entsteht ein (neuer) Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung ist, dass das Mitglied bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist.
Das Krankengeld wird insbesondere um den Zahlbetrag der folgenden Leistungen gekürzt:
Altersrente , der Rente wegen Erwerbsminderung oder der Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung , Berufsunfähigkeit oder der Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung
vergleichbare Leistung, die von einer ausländischen Stelle erbracht wird
Wichtig:
Die Kürzung erfolgt aber nur dann, wenn die Rentenleistung ab einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung zuerkannt wird.
Rehabilitationsantrag oder Rentenantrag
Die das Krankengeld gewährende Krankenkasse hat nach dem Gesetz nicht das Recht, den Versicherten aufzufordern, einen Antrag auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung zu stellen. Sie kann ihn aber dahingehend beraten, dass er einen Rentenantrag mit Aussicht auf Erfolg stellen kann.
In der Praxis geschieht dies nach der Untersuchung durch den MDK, wenn dort eine entsprechende Feststellung getroffen wurde.
Besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente (Vollendung des 65. Lebensjahres erforderlich), kann die Krankenkasse den Versicherten unter Fristsetzung (zehn Wochen) auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Tut er das nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld.
Welche Möglichkeiten die Krankenkasse hat, die Dauer der Krankengeldzahlung zu beeinflussen, entnehmen Sie bitte den Schaubildern auf den beiden nächsten Seiten.
Höhe und Berechnung des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des sogenannten Regelentgelts . Beim Regelentgelt handelt es sich um das erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen , soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.
Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu gewähren, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.
Formel:
Entgelt des letzten Abrechnungszeitraumes ./. einmalig gezahltes Entgelt
Ergebnis:
Zu berücksichtigendes Entgelt
=
Stundenlohn
----
Zahl der Stunden
Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden : 7 = Regelentgelt
Für die Berechnung des Regelentgelts ist der Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat, dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.
Wird das Arbeitsentgelt nach Monaten berechnet oder ist eine Berechnung des Regelentgelts nach den obigen Grundsätzen nicht möglich, gilt der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderten Arbeitsentgelts als Regelentgelt.
Formel:
Arbeitsentgelt des letzten Bemessungszeitraumes ./. einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Ergebnis:
Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt
=
Regelentgelt
----
30
Das Regelentgelt wird bis zur Höhe des Betrages der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. 2012 beläuft sich dieser Betrag auf 127,50 Euro. Er gilt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern.
Fahrkosten
Einzelheiten über die Gewährung von Fahrkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt. Hier werden auch die Ausnahmefälle aufgeführt, welche Voraussetzungen dafür sind, dass die Krankenkasse die Genehmigung zu einer ambulanten Krankenfahrt gibt:
Der Patient wird mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist.
Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigt den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von
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