Blut muss fließen
die Polizei sehr schwierig zu erkennen und wird von Staatsanwaltschaften dann jeweils halt zur Anklage gebracht. Das Dokumentieren mit Tonbändern und Ähnlichem ist natürlich gang und gäbe. Aber die Zahl der Verurteilungen ist eben nur eingeschränkt, auch bei den 26, die wir vorgelegt haben. Von daher sind gewisse Ausweichmanöver festzustellen, die ich ja dargelegt habe: Geburtstagsfeiern intern. Sobald’s öffentlich ist, können Sie davon ausgehen, dass wir dabei sind, dass das dokumentiert wird und soweit Ansatzpunkte sind, das auch den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt wird.«
Riedl:
»Also wir können die Frage jetzt nicht im Detail weiter …«
Kuban:
»Noch eine letzte Frage …«
Riedl:
»Nein, wir können das Thema …«
Kuban:
»Doch, es geht um die Geburtstagsfeiern.«
Riedl:
»Nein. Sind noch weitere Fragen?«
Beckstein:
»Darf ich noch Folgendes sagen: Wenn Sie konkret in einzelnen Punkten Erkenntnisse haben, dass irgendwo Straftaten begangen worden sind, dann stelle ich Ihnen anheim und empfehle Ihnen, auch selbst Strafanzeige zu erstatten.«
Kuban:
»Das lief doch sogar im Fernsehen.
Spiegel TV Magazin, Panorama, Zeitspiegel,
Bayerisches Fernsehen. Das kam doch alles schon.«
Beckstein:
»Da kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie das halt dann offensichtlich anders beurteilen als die zuständigen Stellen.«
Kuban:
»In Bayern. In anderen Bundesländern ist das anders.«
Beckstein:
»Entschuldigen Sie, die zuständigen Stellen sind halt Staatsanwälte, die nach dem Gesetz da zuständig sind, und nicht wir. Die Staatsanwälte schauen Fernsehen. Wenn’s im Fernsehen bundesweit ausgestrahlt wird, kann im Übrigen auch jeder Staatsanwalt von Amts wegen, wenn er meint, dass Straftaten passieren, die verfolgen. Das ist die Rechtslage. Wenn das ausgestrahlt wird, darf übrigens auch das Fernsehen Straftaten nicht ausstrahlen. Da muss auch der jeweilige verantwortliche Redakteur eine andere Beurteilung haben als Sie.«
Kuban:
»Selbstverständlich darf das Fernsehen Straftaten ausstrahlen.« | 163 |
Beckstein:
»Die zuständigen Stellen sind Strafverfolgungsbehörden, und ich stelle Ihnen anheim, das denen jeweils zur Kenntnis zu bringen. Wir selber tun uns schwer.«
Über das NPD-Konzert am 22. Oktober 2005 in Mitterschweib hatte das Spiegel TV Magazin berichtet. Erich Kaiser, stellvertretender Bezirksvorsitzender der NPD Niederbayern, vertrat in dem Beitrag eine ähnliche Position wie Günther Beckstein in seiner Pressekonferenz: »Wenn die Lieder strafrechtlich relevant gewesen wären, dann wäre bestimmt die Polizei eingeschritten. Und die sind nicht eingeschritten. Und somit ist ganz klar, dass die also strafrechtlich nicht relevant gewesen sind.« Er war zufrieden mit dem Polizeieinsatz: »Ganz kooperativ – alles wunderbar.« Spiegel TV ließ den Leiter der zuständigen Polizeidirektion Passau, Alois Mannichl, Konzertausschnitte sehen. Daraufhin kündigte er an: »Aufgrund dieser Erkenntnisse werden wir auch dementsprechend ein Ermittlungsverfahren einleiten und werden die weiteren Ermittlungen durchführen.«
Laut bayerischem Innenministerium hat der Sender RTL, auf dem Spiegel TV ausgestrahlt wird, die Konzertausschnitte »nach der Veröffentlichung auch den Ermittlungsbehörden übergeben«. Was folgte, steht in der ministeriellen Antwort vom 3. März 2012 auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Sepp Dürr:
»Gegen fünf namentlich identifizierte Personen der Skinhead-Band [›SKD/ Blutstahl‹, Anm. Th. K.] wurde aufgrund der vom Sender RTL im Festzelt gefertigten Videoaufnahmen durch die Staatsanwaltschaft Landshut ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt. Nach Durchführung der polizeilichen Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Landshut das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 4.4.2006 […] ein und führte zur Begründung aus, dass sich ein Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit führen lasse. Die Verfahrenseinstellung geht auf den Umstand zurück, dass den Beschuldigten nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden konnte, tatsächlich im Rahmen der Band aufgetreten zu sein. Die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehende Fernsehaufzeichnung war nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zur Identifizierung der auf der Bühne befindlichen Personen nicht geeignet.« | 164 |
Es fragt sich, was die Staatsschützer im Konzertzelt gemacht haben, wenn sie sich hinterher nicht einmal
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