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Buerokrankheiten

Buerokrankheiten

Titel: Buerokrankheiten
Autoren: Raymund Krauleidis
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überarbeitete Kollegen, an denen die ganze Arbeit hängen bleibt. Bisweilen werden die Betroffenen nach längeren Rekonvaleszenzzeiten von ihren Bürogenossen gar nicht mehr erkannt. Dies hat unter anderem mit der unverschämten Ganzkörperbräune zu tun, die sich die Erkrankten während ihrer Bettlägerigkeit geholt haben müssen.
    Nicht zu verwechseln mit:
    Hatschie
    Behandlungsmöglichkeit:
    Krankheit
    [Krankheitsverzeichnis]
    Gerüchtepanik
    (gr. rumoritis postremi)
    Beschreibung:
    Angst, firmeninterne Gerüchte als Letzte(r) zu erfahren
    Symptome:
    Gerüchtepaniker sind nicht nur sehr neugierige Wesen, sie lieben es auch, frisch aufgeschnappte Halbwahrheiten brühwarm in der ganzen Firma weiterzuverbreiten. Entsprechend groß ist ihre Sorge, nicht direkt und aus erster Hand vom angeblichen Verhältnis des Flittchens aus dem Marketing mit dem neuen Praktikanten oder der vermeintlichen Schwangerschaft der Vorstandssekretärin zu erfahren.
    Um ihren Vorsprung gegenüber anderen mit dem Gerüchtepanik-Virus infizierten Kollegen auszubauen, greifen die Erkrankten zu teilweise äußerst subtilen Methoden. So entdecken sie im fortgeschrittenen Alter plötzlich die Nikotinsucht für sich (schließlich sind Raucher immer top informiert), belauschen Gespräche und Telefonate anderer Mitarbeiter oder erfinden neue Gerüchte einfach selbst (»Die Schröder und der Neumann sind heute kurz nacheinander in die Tiefgarage gefahren – ich glaube, da geht was …«).
    Werden die infizierten Kollegen ausnahmsweise einmal selbst Opfer firmeninterner Tratschereien, petzen sie es brühwarm und unter Angabe der entsprechenden Quelle(n) dem Betriebsrat.

    Umgang mit den Erkrankten:
    Treiben Sie sie in den Wahnsinn. Zum Beispiel mit Sätzen wie: »Ich weiß was, aber ich darf nicht drüber reden …«
    Verwandte Krankheiten:
    Lästeritis
    Behandlungsmöglichkeit:
    Maulkorb, Unterlassungsklage
    [Krankheitsverzeichnis]
    Geschirramnesie
    (lat. porcellanose oblivia)
    Beschreibung:
    Nervige Unsitte, Tassen und Gläser immer an dem Ort stehen zu lassen, an dem man sie aus- bzw. angetrunken hat
    Symptome:
    Leichte Ausprägung: Der halb volle Kaffeebecher wird im Sitzungszimmer oder auf dem Schreibtisch eines Kollegen ebenso acht- wie herrenlos zurückgelassen.
    Mittlere Ausprägung: Kurzer Boxenstopp auf dem allmorgendlichen Weg von der Küche an den Arbeitsplatz. Im Gegensatz zur Blase des Erkrankten bleibt die Teetasse nahezu ungeleert und wird – bestenfalls – am späten Abend vom Reinigungspersonal unter der Toilettenschüssel entdeckt.
    Schwere Ausprägung: Sektkelche im Kopierraum, Kaffeebecher in Aktenschränken oder Schreibtischschubladen, Wassergläser in der Tiefgarage, Pilstulpen im Sanitätsraum
    Verwandte Krankheiten:
    Feierzwang, Spülmaschinenphobie, Tassendieberei
    Behandlungsmöglichkeit:
    Ginseng-Saft, Ginkgo-Tee
    [Krankheitsverzeichnis]
    Grußstörung
    (lat. salutopenie)
    Beschreibung:
    Krankhaftes Missbilligen von Kollegen und Vorgesetzten; äußert sich durch wort- und grußloses Aneinandervorbeigehen im Flur bzw. Nichterwidern von Begrüßungsfloskeln anderer
    Symptome:
    Beharrliches Schweigen, in besonders hartnäckigen Fällen der Erkrankung kombiniert mit bitterböser Mine, zusammengekniffenen Augen und ruckartigem Wegdrehen des Kopfes
    Ursachen:
    Unbedenkliche Ausprägung : Hektik, vermindertes Hör- oder Sehvermögen, extreme Schüchternheit, Schlafwandeln
    Schwere Ausprägung : Arroganz, Wut, Hass, Misanthropie
    Rechtliche Beurteilung:
    »Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine – grobe – Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen könnte oder jedenfalls einen Auflösungsantrag begründet.
    Durch das Verweigern des Grußes nach einem Personalgespräch können Arbeitnehmer ihre Verärgerung oder Verstimmung anzeigen, ohne damit eine Ehrverletzung zu bezwecken. Der Arbeitgeber, den dies stört und der nicht abwarten will, ob der Arbeitnehmer bald wieder zu dem im Betrieb und außerhalb des Betriebes üblichen Grüßen zurückkehrt, kann Anlass haben, den Arbeitnehmer zu einem weiteren Personalgespräch zu bitten und ihn daran zu erinnern, dass bei allem Verständnis für die aktuellen Gefühle des Arbeitnehmers doch die üblichen Umgangsformen gewahrt werden sollten.« (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29 . 11 . 2005 , AZ .: 9 ( 7 ) Sa 657 / 05 )
    Verwandte Krankheiten:
    Dumenz,
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