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Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft

Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft

Titel: Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Schaar
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Tatsachen aufzuspüren. Eine datenschutzfreundliche Lösung könnte darin bestehen, das Bankgeheimnis – wie in unseren südlichen Nachbarländern – unter gesetzlichen Schutz zu stellen. Ob es dazu kommt, erscheint jedoch mehr als fraglich.

3.9 eGovernment: Elektronische Verwaltung für mehr Bürgernähe?
     
    Die meisten Menschen denken bei »Verwaltung« immer noch an verstaubte Akten, riesige Registraturen und Archive mit unzähligen papiernen Dokumenten. So hat die Verwaltung über Jahrhunderte gearbeitet, und sie hat aus dieser Arbeitsform auch ihre Legitimation abgeleitet. 46 Auf die heutige Verwaltungspraxis trifft diese Beschreibung jedoch vielfach nicht mehr zu. Heute reicht es nicht mehr aus, Dekrete, Vermerke oder sonstige Dokumente »zu Papier« zu bringen, sondern es geht zunehmend um die Frage, wie Administrationsprozesse effektiv unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung abzuwickeln sind. Die britische Regierung strebt an, achtzig Prozent der staatlichen Dienstleistungen (auch) elektronisch zu erbringen, und in den meisten anderen Industriestaaten gibt es ähnliche Ziele.
    Für den Datenschutz, für die Privatsphäre des Bürgers hat der Übergang zur elektronischen Verwaltung erhebliche Konsequenzen, denn die Verwaltung weiß nicht nur immer mehr über ihn, sondern sie kann diese Informationen auch in Sekundenschnelle erschließen, miteinander verknüpfen und überprüfen.
    Diese Umstellung von Verwaltungsabläufen auf elektronische Verfahren wird mit dem Wort »eGovernment« umschrieben. Seit Jahren gibt es wohl kein Papier über die Modernisierung von Verwaltungsabläufen, bei dem diese neue Wortschöpfung nicht auftaucht. Sie steht für »electronic Government« und bezeichnet – bei wörtlicher Übersetzung – »elektronisches Regieren«. Gemeint ist allerdings wesentlich mehr, nämlich die umfassende Digitalisierung des Verwaltungshandelns, also des Kontakts von Behörden untereinander und der Kommunikation staatlicher Stellen mit Bürgern und Unternehmen. Das Spektrum reicht von der Bereitstellung von Informationen über Behördenöffnungszeiten über die elektronische Bestellung eines Abfallbehälters für Biomüll bis zum elektronisch ausgestellten Anwohnerparkausweis. Selbst die Anmeldung zur Hundesteuer kann in manchen Gemeinden heutzutage online erfolgen.
    Die frohe Botschaft lautet: eGovernment soll die Verwaltung schneller, einfacher, effektiver und transparenter machen. Trotzdem beschleicht einen bisweilen ein banges Gefühl, wenn man sich vorstellt, dass die an die Verwaltung herangetragenen Anliegen nicht mehr von Menschen, sondern von Maschinen bearbeitet und bewertet werden sollen. Diesem Problem versucht das Datenschutzrecht dadurch beizukommen, dass Entscheidungen, bei denen Persönlichkeitsmerkmale bewertet werden, nicht ausschließlich automatisiert erfolgen dürfen, sondern letztlich immer von einem Menschen zu verantworten sind. Es darf indes bezweifelt werden, dass dieses »Verbot automatisierter Einzelentscheidungen« überall die gewünschte Wirkung entfaltet, da viele von Computern vorfabrizierte Bescheide nur formal, ohne weitere inhaltliche Prüfung, von menschlichen Sachbearbeitern abgezeichnet werden.
    Vielfach wird dabei von »Kundenorientierung« gesprochen, wobei sich die Verwaltung als Dienstleistungsunternehmen versteht. Völlig unbestritten ist natürlich, dass der Bürger bei seinen Kontakten zum Staat unterstützt werden muss, dass über seine Anträge zügig entschieden werden sollte und dass seine Fragen prompt und richtig beantwortet werden müssen. Beschreibt dieses Rollenverständnis aber das Verhältnis der Bürger zum Staat wirklich zutreffend? Verglichen mit der im Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts vorherrschenden Vorstellung, die Bürger als Bittsteller zu betrachten, bedeutet die Kundenorientierung sicherlich einen Fortschritt. Der Begriff »Kunde« führt jedoch vielfach auf eine falsche Fährte. Nach dem Menschenbild des Grundgesetzes, wie der Verfassungen aller modernen Demokratien (in denen von »Kunden« übrigens keine Rede ist), hat der Staat die Menschenwürde zu gewährleisten. Den Bürgern stehen Grundrechte zu, die von staatlichen Stellen zu akzeptieren und zu schützen sind. Schließlich darf nicht vergessen werden, dass die Bürger in ihrer Gesamtheit, als Volk, der Souverän sind, von dem alle Macht ausgeht.

Zusammenführung von Bürgerdaten
     
    Die Automatisierung ganzer Verwaltungsabläufe führt zu immer

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