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Das Mönchskraut

Das Mönchskraut

Titel: Das Mönchskraut Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ellis Peters
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dem Volk zu dienen - also stell dich vor und sag, was du zu sagen hast.«
    »Ich bin Meurig, der Sohn Angharads, der Tochter von Ifor ap Morgan, den alle Anwesenden kennen. Mein Vater war Gervase Bonel, der zu seinen Lebzeiten das Gut Mallilie bewirtschaftete. Ich bin hier, um dieses Anwesen zu beanspruchen, das mir zusteht aufgrund meiner Herkunft, als dem einzigen Kind des Gervase Bonel. Und ich bin hier, um zu bezeugen, daß dieses Land walisisches Land und walisischen Gesetzen unterworfen ist - und daß ich jenes Mannes Sohn bin, das einzige Kind, das er jemals in die Welt gesetzt hat. Nach walisischem Recht beanspruche ich Mallilie - denn nach den walisischen Gesetzen ist ein Sohn ein Sohn, mag er nun ehelich geboren sein oder nicht - vorausgesetzt, der Vater hat ihn anerkannt.« Er holte tief Atem, und die innere Anspannung verschärfte seine stark ausgeprägten Gesichtszüge noch.
    »Wird das Gericht mich anhören?«
    Das Gemurmel, das durch die Kirchenbänke flutete, ließ die dunklen Holzwände erzittern. Die drei Richter wechselten unbehagliche Blicke, bewahrten aber ihre Ruhe. »Wir müssen und wollen jeden anhören, der ein dringendes Anliegen vorzutragen hat«, sagte der Vorsitzende in beherrschtem Ton, »mag sein Rechtsberater an seiner Seite stehen oder nicht.
    Aber der Fall muß vielleicht vertagt werden, damit wir ihn auf richtige Weise behandeln können. Unter dieser Voraussetzung darfst du sprechen.«
    »Was Bonels Landgut angeht, so haben mich vier geachtete, allgemein bekannte Männer begleitet, deren Ländereien an neun Zehntel des Grund und Bodens von Mallilie grenzen. Nur das letzte Zehntel liegt auf englischem Boden. Das übrige Land befindet sich auf der walisischen Seite der Grenze, wie jedermann weiß. Ich bitte meine Zeugen, für mich zu sprechen.«
    »Das Haus Mallilie steht auf walisischer Erde«, begann der Älteste, »und ich habe miterlebt, daß zwei Rechtsfälle, die damit zusammenhingen, nach walisischem Gesetz behandelt wurden, obwohl der Besitz in englischer Hand war. Sicher, manche Fälle wurden auch nach englischem Recht und von englischen Gerichten geregelt, aber Gervase Bonel zog es zweimal vor, vor dieses Gericht zu gehen und auf die walisischen Gesetze zu bauen. Ich sage, das walisische Recht hat in keinem Teil dieser Ländereien seine Berechtigung verloren, denn wer immer es auch besaß, es gehört zum Besitz Cynllaith.«
    »Der Meinung sind wir auch«, fügte ein zweiter Zeuge hinzu.
    »Vertretet ihr alle diesen Standpunkt?« fragte der Richter.
    »Ja.«
    »Ist jemand anwesend, der zu widersprechen wünscht?«
    Im Gegenteil - mehrere Männer erhoben sich, um die Zeugenaussagen zu bestätigen. Ein Bauer berichtete von einem Rechtsstreit mit Bonel. Dabei war es um Rinder gegangen, die sich verlaufen hatten, und der Fall war vom Gericht in Llansilin behandelt. Einer der Richter, die jetzt auf der Bank saßen, hatte damals zusammen mit zwei anderen das Urteil gefällt. Der betreffende Richter konnte sich noch gut an jene Verhandlung erinnern.
    »Das Gericht stimmt den Aussagen der Nachbarn zu«, verkündete der Vorsitzende, nachdem er seine Kollegen mit einem kurzen Seitenblick konsultiert hatte. »Die Ländereien liegen zweifellos auf walisischem Grund und Boden, und jeder Kläger, der Anspruch darauf erhebt, kann sich auf walisisches Recht stützen. Sprich weiter!«
    Meurig fuhr sich erregt mit der Zunge über die trockenen Lippen. »Zweitens erkläre ich, daß ich Gervase Bonels Sohn bin - sein einziges Kind. Ich ersuche diese sieben Männer, die mich von Geburt an kennen, meine Herkunft zu bezeugen, und bitte alle um Hilfe, die genau wissen, daß ich die Wahrheit sage.«
    Diesmal standen noch mehr Leute auf als zuvor, um den Zeugen recht zu geben: Meurig, der Sohn Angharads, der Tochter von Ifor ap Morgan, war auf Mallilie geboren worden, wo seine Mutter als Dienstmagd gearbeitet hatte. Schon vor der Geburt hatten alle gewußt, daß Gervase Bonel der Vater war.
    Das hatte er nie geheimgehalten, und er war stets für den Lebensunterhalt des Jungen aufgekommen.
    »Da gibt es eine Schwierigkeit«, meinte der Vorsitzende Richter. »Es genügt nicht, daß die Allgemeinheit überzeugt ist, ein gewisser Mann wäre der Vater. Denn die Allgemeinheit kann sich irren. Nicht einmal die Tatsache, daß Bonel sich dazu verpflichtet fühlte, für den Jungen zu sorgen, gilt als schlüssiger Beweis für die Anerkennung der Vaterschaft. Es müßte eindeutig festgestellt werden, ob der Vater

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