Der Baader-Meinhof-Komplex (German Edition)
mittels irgendwelcher Lauschmittel Gespräche zwischen Angeklagten einerseits und Angeklagten und Verteidigern andererseits überwacht werden würden, dann meine ich doch, von seiten der Bundesanwaltschaft hier auch mal ein solches Wort sagen zu dürfen.«
Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Traube-Affäre im »Spiegel« hatte der SPD -Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner »bohrende Fragen« an Innenminister Maihofer über weitere Fälle angekündigt. Der Minister erklärte daraufhin vor dem Bundestag, er habe »bisher keinen Grund, zu sagen«, daß es »in meinem Verantwortungsbereich einen einzigen anderen Fall gibt«. Er blieb vage: »Ich kann aber über meinen Verantwortungsbereich hinaus – das kann sich meinem Wissen entziehen – hier selbstverständlich nichts Verbindliches sagen.«
Am 8 . März zweifelte Wehner die Versicherung des Innenministers, »daß keine einzige Wanze in einer Wohnung oder in einer Strafvollzugsanstalt angebracht ist«, noch deutlicher an: »Aber ich müßte dennoch sagen, ob denn, bei allem Vertrauen in die Integrität Herrn Maihofers, man sicher sein könne, daß nicht um ihn herum oder, um es einmal etwas vulgär zu sagen, hinter seinem Rücken befunden wird über das, was man Observation nennt und mehr als Observation nennt, auch über sogenannte nachrichtendienstliche Mittel gegenüber Menschen, ohne daß er es weiß.«
Aufgeschreckt machte sich der Innenminister an Recherchen in seinem Amtsbereich. Schon bevor Rechtsanwalt Schily seinen Beweisantrag in Stammheim eingebracht hatte, erfuhr er vom Verfassungsschutz und vom Chef des Kanzleramts, Dr. Manfred Schüler, daß es in Stammheim »etwas gab«.
37. »In vergleichbaren Situationen in gleicher Weise entscheiden«
Zwei Tage nachdem Otto Schily seinen »haltlosen Antrag« gestellt hatte, traten in Stuttgart Innenminister Karl Schiess und Justizminister Traugott Bender vor die Presse. Sie teilten den Journalisten mit, daß Gespräche zwischen Angeklagten und Verteidigern in Stuttgart-Stammheim in zwei Fällen über einen kürzeren Zeitraum hinweg abgehört worden waren. Die Minister beriefen sich in beiden Fällen auf den »rechtfertigenden Notstand« im Sinne des Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches.
Anlaß für die Abhöraktionen sei der »dringende Verdacht« gewesen, daß bestimmte Geiselnahmen, Brandanschläge und auch Tötungsdelikte vom »harten Kern« der in Stammheim inhaftierten Gruppenmitglieder geplant und über den Besucherverkehr in die Tat umgesetzt worden seien.
In beiden Fällen habe man befürchten müssen, daß eine Geiselnahme unmittelbar bevorstehe. Das erste Mal habe man nach dem Attentat auf die Deutsche Botschaft in Stockholm im April 1975 Gespräche abgehört und dabei am 29 . April Hinweise auf einen Kinderspielplatz und eine dort möglicherweise geplante Geiselnahme erlangt.
Die zweite Lauschaktion sei nach der Haag-Verhaftung eingeleitet worden.
Die Minister sagten nicht, daß die Abhörgeräte schon in den ersten drei Märztagen 1975 installiert worden waren – mehr als sechs Wochen
vor
dem Anschlag auf die Deutsche Botschaft in Stockholm.
Sie sagten auch nicht, in wie viele Zellen die Mikrophone eingebaut worden waren.
Für die Gespräche der Stammheimer Häftlinge mit ihren Verteidigern standen vier Zellen zur Verfügung. »Verwanzt« wurden, wie geschildert, in der ersten Operation, durchgeführt von Technikern des Bundesamtes für Verfassungsschutz, fünf Zellen. Bei der zweiten Operation, durchgeführt von Technikern des Bundesnachrichtendienstes, wurden noch einmal zwei Zellen mit Abhörmikrophonen versehen. So liegt der Verdacht nahe, daß nicht »nur« Anwaltsgespräche abgehört wurden.
Schon damals äußerte die »Süddeutsche Zeitung« Bedenken, ob die Minister tatsächlich die volle Wahrheit gesagt hatten: »Sodann wirkt es wenig glaubwürdig, daß eine im Frühjahr 1975 installierte ›Wanze‹ bis jetzt ausschließlich zweimal in Betrieb gewesen sein sollte, und dies ausgerechnet an Tagen nach einer unmittelbaren terroristischen Gefährdung. Wenn es denn wirklich eine Rechtfertigung gegeben haben sollte, unter der man mit ›Wanzen‹ einer Gefangenenbefreiung hätte vorbeugen dürfen, dann hätte es schon die Natur der Sache verlangt, die Anlage ständig in Betrieb zu halten. Und dies sollten die zuständigen Behörden nicht gewußt haben? Vorderhand sieht es so aus, als seien die beiden gravierenden Daten genannt worden, um den Rechtfertigungsgrund des
Weitere Kostenlose Bücher