Der Fall Peggy: Die Geschichte eines Skandals (German Edition)
seiner Angaben ein weiterer Hinweis darauf, dass die Angaben einen realen Erlebnishintergrund haben und keine Erfindung des Ulvi Kulac sind.«
Um sich weiter abzusichern, habe Kröber Ulvi gebeten, ihm auch frühere Versionen des Tathergangs zu erzählen, etwa jene, derzufolge nicht er, sondern sein Bekannter Mirko Scholz das Mädchen umgebracht habe. Zweck der Übung: Der Gutachter wollte herausfinden, ob Ulvi diese Version ebenso detailliert nacherzählen konnte wie die vermeintlich wirklich erlebte. Das Resultat: Er konnte es nicht. »Die diesbezüglichen Aussagen waren jetzt stark verarmt«, schreibt Kröber. An viele Details habe sich Ulvi nicht mehr erinnern können. Das spreche dafür, dass er sie im Gegensatz zu der detailreichen Geständnisgeschichte nicht wirklich erlebt, sondern sich ausgedacht habe. »Als Gegenprobe zeigt dies also, dass von ihm erfundene Geschichten in der Zwischenzeit dem Vergessen anheimgefallen sind.«
Und noch eine Karte spielt Kröber aus, um die Glaubhaftigkeit von Ulvis Geständnis zu untermauern. Ulvi habe darin eine Begebenheit geschildert, die zwar zur bildhaften Vorstellung des Geschehens beitrage, aber für die Tat selbst ohne Bedeutung sei. Bei diesem Punkt geht es um den Sturz von Peggy während ihrer Flucht vor Ulvi. Sie sei über einen Stein gestolpert und bäuchlings hingeschlagen. Am linken Knie habe sie geblutet, was an einem Blutfleck am Hosenbein zu sehen gewesen sei. Auch am Kopf habe sie eine Wunde gehabt. Während ihres Laufs durch die Schrebergärten habe sie ihren Schulranzen in der Hand gehalten. Nach dem Sturz habe der Ranzen »in Laufrichtung vor ihrem Kopf« gelegen. Das, so Kröber, habe Ulvi in einer der Videorekonstruktionen sehr anschaulich gezeigt und in angedeuteter Form auch im ersten Geständnis am 2. Juli erzählt. »Solche Geschehnisse ohne Funktion sind in erfundenen Geschichten, gerade bei intellektuell schwach begabten Menschen, nicht zu erwarten«, schreibt der Gutachter.
Zudem gebe es noch ein Detail, das Kröber in brillanter Argumentation schildert: Ulvi habe erzählt, dass der Ranzen »weiter geflogen sei als das hinstürzende Kind« – und zwar »kraft physikalischer Gesetzmäßigkeit«. Diese Beobachtung könne der »schwachbegabte Proband schwerlich erfunden haben«. Und zu guter Letzt, notiert Kröber, habe ihm Ulvi beim Nacherzählen des Geständnisses »sehr nachdrücklich« erklärt, er könne ihm noch heute »genau den Stein zeigen, über den Peggy gestolpert sei«. Diesen Stein habe er bereits auf dem Video der Tatrekonstruktion gezeigt. Dass er sich noch heute an die exakte Lage des Steins erinnere, sei angesichts der inzwischen vergangenen Zeit bemerkenswert.
Auch hier könnte Kröber aber falsch informiert worden sein. Denn der Stein, über den Peggy angeblich gestolpert sein soll, hatte sich eben nicht eindeutig finden lassen. In der Videorekonstruktion des Tathergangs zeigt Ulvi vage Richtung Wegesrand; dort fand sich tatsächlich ein Stein, allerdings dick mit Moos überzogen, keinesfalls spitz und derart weit neben dem Pfad, dass Peggy schon vom Weg hätte abkommen müssen, um darüber zu stolpern. Dass es sich dabei nicht um den ausschlaggebenden Stein gehandelt haben kann, war bereits kurz nach der Videorekonstruktion deutlich gewesen. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit Journalisten hatte sich Soko-Ermittler Behrendt höchst verärgert gezeigt, dass er den Reportern den ominösen Stein nicht zeigen konnte. Jemand müsse ihn weggenommen haben, den spitzen, weißen Stein, der mitten auf dem Weg gelegen haben soll.
Kröber hält in seinem Gutachten darüber hinaus fest, dass Ulvi keinen Grund gehabt habe, möglicherweise ein falsches Geständnis abzulegen. Ein solcher Grund hätte darin bestehen können, im Fall einer Verurteilung um eine Gefängnisstrafe herumzukommen. Auch hier kann man sich die Frage stellen, ob Kröber ganz im Bilde war. Denn genau diesen Grund könnte Ulvi sehr wohl gehabt haben. Das räumte später sogar das Gericht in seiner Urteilsbegründung ein und legte damit offen, dass die Beamten Ulvi bei einer ihrer Vernehmungen exakt dieses Versprechen gemacht hatten. Die Ermittler hatten Kulac in Aussicht gestellt, er werde wegen seiner niedrigen Intelligenz voraussichtlich als schuldunfähig eingestuft. »Sag halt, dass du’s gewesen bist, es passiert dir ja weiter nix«, soll Wolfgang Hamann zu Ulvi gesagt haben.
Und noch ein weiteres mögliches Motiv für eine Falschaussage erwähnt Kröber
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