Der FC Bayern und seine Juden
Jahre
Sportlich bringt der FC Bayern in der Oberliga nicht viel zustande – noch immer auch eine Folge der NS-Zeit und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der Jugendarbeit, die das Fundament vergangener Erfolge bildete. In den Jahren der Oberliga wirkt der FC Bayern häufig konzeptlos. Erst in den 1960ern, mit dem Auftreten einer neuen Generation von Fußballern, wird der Verein wieder an alte Zeiten anknüpfen können.
1951 ist Jakob Streitle bei fünf der sechs Auftritte der deutschen Nationalelf dabei. Sein letztes von 15 Länderspielen bestreitet er am 4. Mai 1952 in Köln gegen Irland.
Hans Bauer feiert am 23. Dezember 1951 gegen Luxemburg in Essen (4:1) sein Debüt. Vier weitere Länderspiele folgen, zwei davon bei der WM 1954 in der Schweiz. Dort ist Bauer als einziger Bayern-Spieler dabei und kommt beim 3:8-Debakel gegen Ungarn und beim 7:2-Sieg gegen die Türkei zum Einsatz.
Die Endrunden zur Deutschen Meisterschaft finden stets ohne den FC Bayern statt. Die Saison 1955/56 verbringt der Klub sogar in der Zweitklassigkeit. Erwähnenswert ist nur der Gewinn des DFB-Pokals im Dezember 1957, als der FC Bayern im Augsburger Rosenaustadion im Duell zweier mittelprächtiger Mannschaften Fortuna Düsseldorf mit 1:0 bezwingt. Es ist zwischen der Deutschen Meisterschaft von 1932 und dem zweiten Triumph im DFB-Pokal 1966, der eine neue Ära einleitet, die einzig bedeutende Trophäe für den Klub.
Im Rosenaustadion hütet der ungarische Internationale Árpád Fazekas das Tor, der im Sommer 1956 von MTK Budapest zum FC Bayern gestoßen ist. Fazekas ist der erste namhafte ausländische Profi, der nach 1945 zu den Bayern kommt.
Ein letzter Gruß aus alten Zeiten
Über die Verpflichtung Fazekas sowie zwei Jahre später des Fürther Weltmeisters Karl Mai bricht ein alter Konflikt mit dem DFB und seiner Amateurideologie auf. Es kursieren Gerüchte, Fazekas und Mai hätten bei ihrem Wechsel zu den Bayern beträchtliche Handgelder kassiert. Von Summen über 100.000 DM ist die Rede.
Das Korsett des Vertragsspielerstatuts hat sich schnell als viel zu eng erwiesen. Der DFB-Bundestag 1958 verständigt sich dennoch darauf, seine Zeit nicht mehr mit Debatten »über ein paar hundert unzufriedene bezahlte Fußballspieler« zu vergeuden, wie das Organ der erneut strikt auf Amateurkurs schwimmenden westdeutschen Fußballfunktionäre zufrieden berichtet. Dem »Kicker« platzt so langsam die Hutschnur: »Gebt den Klubs des bezahlten Fußballs endlich eine eigene Verwaltung innerhalb des DFB! Ihr hebt damit einen völlig unzeitgemäßen, nur noch in Deutschland herrschenden Zustand auf!«
Im Oktober 1959 wird der FC Bayern vom DFB-Sportgericht zu acht Punkten Abzug und einer Geldstrafe von 10.000 Mark verurteilt. Eine Buchprüfung hatte ergeben, dass im Spieljahr 1957/58 ein Betrag von 16.000 Mark als Urlaubsgeld für die Spieler deklariert war (20 x 800 Mark). Außerdem waren den Spielern insgesamt 6.000 Mark zu viel gezahlt worden, von denen allerdings zum Zeitpunkt der Verhandlung 5.745 zurücküberwiesen sind. Da der FC Bayern schon einmal wegen »kleiner Überbezahlung der Spieler Sencar und Blascuk« vor dem Sportgericht gestanden hat – mit dem Ergebnis einer Geldstrafe von 400 Mark –, gilt der Klub als »Wiederholungstäter«.
Das Sportgericht unter Leitung von Dr. Günther Riebow ist unerbittlich. »Dr. Riebow gab durch seine Verhandlungsführung zu erkennen, dass man sich an die umstrittene DFB-Justiz halten müsse, den Verein für alles zur Rechenschaft zu ziehen, was in seinen Reihen geschieht, auch wenn Unschuldige für die Sünden der Vergangenheit büßen.« (»Abendzeitung«). Dabei muss Riebow eingestehen: »Wir wissen überhaupt nichts mit Bestimmtheit.« Die »Süddeutsche Zeitung« Urteilt: »Das DFB-Sportgericht macht sich lächerlich.«
Der FC Bayern geht in die Berufung, die im Januar 1960 zurückgewiesen wird. In einem letzten Fanfarenstoß setzt die Generation Riebow noch einen drauf. Wurden die Spieler selbst in der ersten Instanz noch freigesprochen, so müssen nun 17 von ihnen jeweils 150 Mark zahlen. Die »Abendzeitung«: »Obwohl es allgemein bekannt ist, dass in allen Spitzenvereinen gegen das Vertragsspielerstatut verstoßen wird, hat der DFB gegen Bayern ein urteil gefällt, mit dem ein Exempel statuiert werden soll.«
Dr. Günther Riebow, der Mann, der über den FC Bayern richtet, gehört zur Gattung der »furchtbaren Juristen«. Am 1. Juni 1941 war Riebow vom Oberbefehlshaber des
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