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Der globale Polizeistaat

Der globale Polizeistaat

Titel: Der globale Polizeistaat Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Darnstädt
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Neigungen abstellt? In Situationen, in denen Menschen solchen Unterstellungen der Gewalthaber ausgesetzt werden, sind sie umso mehr auf ihre Grundrechte und Menschenrechte angewiesen, um sich wehren zu können. Gerade solchen Personen den Schutz der »inneren« Rechtsordnung verweigern? Irgendetwas stimmt da nicht.
    Die Fragwürdigkeit solcher Deutungsversuche der »äußeren Sicherheit« könnte als Beleg dafür gesehen werden, dass der deutsche Innenminister mit seiner Behauptung, man könne Äußeres und Inneres nicht mehr sinnvoll trennen, doch recht hat. Es könnte aber auch sein, dass diese Deutungsversuche auf den falschen Weg führen.

»Anhaltende koordinierte Kampfhandlungen«
    Alte und neue Kriege - Unendlich viele Ursachen - Flugzeug
Richtung London - Nerven behalten - Unlösbare Probleme -
Alle Schurken werden bestraft - Die Rechtsordnung wirkt,
so weit sie wirkt
     
    Die Abgrenzung von innerer und äußerer Sicherheit muss, statt sich mit Verdächtigungen in die Ziele des Angreifers hineinzuversetzen, von der Situation des Verteidigers ausgehen. Für die (staatliche) Autorität, die als Garantiemacht einer Rechtsordnung Verantwortung trägt, lässt sich jedes Sicherheitsproblem danach beurteilen, ob sie rechtlichen Zugriff auf die Problemursachen hat. Liegen die Ursachen der drohenden Rechtsverletzung im Regelungsbereich einer der Normen des Rechtssystems, handelt es sich um ein Problem der inneren Sicherheit. Liegen die Ursachen außerhalb der rechtlichen Reichweite, geht es um ein Problem der äußeren Sicherheit. Im inneren Bereich kann folgerichtig die Problemlösung nur in rechtlich geordneter Rechtsdurchsetzung liegen, im äußeren Bereich kommen, da die Mittel des Rechts definitionsgemäß nicht zur Verfügung stehen, nur Mittel der nackten Gewalt in Betracht.
    Es ist wichtig festzuhalten, dass die Unterscheidung nicht am Unrechtserfolg, sondern an der Unrechtsursache anknüpft: Der unerwünschte Erfolg - Verletzung einer Rechtsnorm, eines Rechtsguts oder einer Institution - ist meistens ein Erfolg, der sich innerhalb des Rechtsordnung abspielen würde, wenn er sich verwirklichen dürfte: Die »äußere Sicherheit« ist ja nicht die Sicherheit ausländischer Werte, sondern die Sicherheit der betroffenen Rechtsordnung mit Mann und Maus. Auch der Feind wird nicht bekämpft, weil er fremde Länder erobern will, sondern weil er irgendwann als Eindringling im eigenen Lande steht. Geht es umgekehrt darum, den Feind vom Verletzen fremder Rechtsordnungen abzuhalten, mag auch dies ein legitimes Kriegsziel sein - niemand würde dies ohne Weiteres mit dem
Schutz der »äußeren Sicherheit« des Bundesgebietes rechtfertigen.
    Es ist also nicht überzeugend, wenn Depenheuer 9 erklärt, es komme nicht darauf an, ob ein Angriff von innen oder von außen komme, wichtig sei nur, ob er sich im Inland manifestiere. Wer nicht auf die Ursachen, also auf die Herkunft eines Terrorangriffs schaut, hat natürlich kein Problem, innere und äußere Sicherheit mangels Unterscheidbarkeit in einen Topf zu werfen und sie - wie Depenheuer - gemeinsam dem Zugriff der Bundeswehr zu unterstellen.
    Unsere These, dass es zur Abgrenzung von innerer und äußerer Sicherheit und damit letztlich zur Abgrenzung von Krieg und Frieden drauf ankommt, ob eine Gefahr von innen oder von außen droht, hat den Vorteil, dass sie vernünftig klingt. Damit ist gemeint, dass sie ganz allgemein den Sprachgebrauch trifft, der sich seit jeher mit dem Begriff des Krieges verbindet. Dass sie gegenüber den neuen, asymmetrischen Kriegen nicht greife, dass sie nutzlos sei gegenüber Feinden, die ortlos, oft nur im Internet, meist undercover zwischen außen und innen fluktuieren, kann nur von jenen behauptet werden, die »innen« und »außen« rein territorial betrachten. Beziehen wir die Unterscheidung auf die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Staates, lösen sich viele Probleme von selbst.
    Aber, aber. Es gibt ein wichtiges Gegenargument gegen die Brauchbarkeit der Unterscheidung: Jedes Schadensereignis, jeder Terrorakt hat prinzipiell unendlich viele Ursachen. Aus der von Juristen allgemein als »Äquivalenztheorie« bezeichneten Einsicht, dass jede Ursache wieder ihre Ursache hat und dass alle Ursachen gleich gewichtig sind, folgt leider, dass sich die Ursachen aller Terroranschläge so lange zurückverfolgen lassen, bis man irgendwann im Ausland landet. Umgekehrt ist es sehr wahrscheinlich, dass auch ein Terrorakt im Irak, sucht man nur lange

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