Der Gute Ton 1950
daran erinnern, dass die Mütter des
Ehepaars, wie auch die Partnerinnen der Trauzeugen lange, dunkle
und nicht ausgeschnittene Kleider tragen. Die Brautjungfern tragen
länge Jungmädchenkleider, die auch im Rücken nicht ausgeschnitten
sein dürfen. Sie tragen so wenig Schmuck wie möglich, so wie es sich
für ein junges Mädchen schickt. Man kann die Wahl der Farbe des
Kleides den Brautjungfern überlassen. Es ist entzückend, wenn man
buntfarbige Hochzeitszüge sieht. Die Wirkung wird aber verheerend
sein, wenn eine der Brautjungfern die verrückte Idee hat, sich auch in
weiss zu kleiden. Sie wird die Braut in den Schatten stellen, da sie den
Vorteil hat, sich schminken zu können, während der Braut nur ein
wenig Lippenrot genehmigt ist. Die Braut kann die Farbe der Kleider
ihrer Jungfern vorschreiben. Wenn sie grosszügig ist, wird sie den Stoff
schenken, damit ein harmonischer Zusammenklang gesichert ist. Wenn
sie sogar die Machart vorschreibt, ist sie verpflichtet, die
Schneiderrechnung der »Uniform« ihrer Brautjungfern zu zahlen.
STANDESAMTLICHE UND KIRCHLICHE TRAUUNG.
Wenn man beide Trauungen vornimmt, findet die Ziviltrauung
gewöhnlich zwei oder drei Tage vor der kirchlichen Trauung statt. Sie
muss vorher stattfinden, da der Geistliche ohne die Bestätigung des
Bürgermeisteramtes die kirchliche Trauung nicht vollziehen kann. Es
gibt Leute, die die standesamtlichen Formalitäten einige Minuten vor
der kirchlichen Trauung erledigen. Das ist keine glückliche Lösung. Es
ist zuviel, wenn man die Zeremonien auf dem Bürgermeisteramt und
in der Kirche an einem Tag erledigen will. Ein Bürgermeisteramt ist
gewöhnlich auch kein glücklicher Rahmen für eine
Hochzeitsgesellschaft.
Wenn man keine kirchliche Trauung vornimmt, begibt sich die
Hochzeitsgesellschaft in der gleichen Ordnung, wie wir sie für die
Kirche angaben, zum Bürgermeisteramt. Man trägt hierzu meist
dunkle Strassenkleidung. Auch zur standesamtlichen Trauung ist der
Bräutigam verpflichtet, seine Braut zu Hause abzuholen; die
Anordnung der Plätze ist die gleiche wie auf der Fahrt nach der Kirche.
Auf dem Bürgermeisteramt sitzt die Braut links des Bräutigams. Sie
sind von den Trauzeugen umgeben. Die Braut unterzeichnet als erste
im Heiratsbuch, obwohl sie ihre Zustimmung erst als zweite gibt.
DIE KIRCHLICHE TRAUUNG.
Die Gäste, die zu der Hochzeitsgesellschaft gehören, versammeln sich
im Hause der Braut, wo im allgemeinen die Hochzeit stattfindet. Der
Bräutigam erscheint als erster, er ist von seinen Eltern begleitet. Als
letzte erscheint natürlich die Braut. An diesem Tag sollte der
Bräutigam nicht versuchen, sie als erster zu sehen. Der Aberglaube
verbietet, dass jemand die Braut schon in ihrem Hochzeitskleid vorher
gesehen hat, so findet an diesem Tag erst die letzte Anprobe statt. Die
Anordnung des Hochzeitszuges ist in allen Einzelheiten festgelegt und
die Brautführer müssen diese Anordnung kennen. Man darf nicht erst
vor der Kirchentüre fragen, in welcher Reihenfolge man zum Altar
geht. Die Wagen treffen vor der Kirche so ein, wie man in die Kirche
geht:
In dem ersten Wagen nehmen die Braut und ihr Vater oder die
Person, die den Vater ersetzt, Platz. Die Braut sitzt an dem Ehrenplatz,
das heisst hinten rechts. Der Wagen ist mit weissen Blumen und
Bändern geschmückt, und die Braut trägt ihr weisses Brautbouquet. In
Frankreich und vielen anderen Ländern ist das Brautbouquet so klein
wie nur möglich. Die Kinder sind in dem gleichen Wagen wie die
Braut. Es folgt dann der Wagen mit dem Bräutigam und seiner Mutter
oder seinen Eitern. Dann folgen die weiteren Wagen, den Abschluss
bilden die Brautjungfern und die Brautführer. Man kann die
Reihenfolge der Wagen ändern und zuerst die Brautführer zur Kirche
kommen lassen, damit sie den Hochzeitszug überwachen können. Es
ist viel schöner, wenn die Brautführer und Brautjungfern Spalier
bilden, wie es in manchen Ländern Sitte ist. Man beginnt in der Kirche
Spalier zu bilden, jeder Brautführer und seine Partnerin wissen ihren
Platz. Man wählt die Brautführer und Brautjungfern unter den
Verwandten und Freunden des Ehepaares, sie sollen natürlich nicht
verheiratet sein. Man nimmt dabei auf ein altes Vorrecht Rücksicht, das
heisst, dass die erste Brautjungfer die älteste noch unverheiratete
Schwester der Braut ist. Der erste Brautführer ist richtigerweise auch
der Bruder des Bräutigams. Wenn es keine
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