Der Hund des Todes
völlig schmerzlos«, warf Sir Wilfrid dazwischen, ohne aufzustehen, aber so, dass die Geschworenen es hören konnten.
Myers ignorierte diesen Zwischenruf und fuhr fort: »Miss MacKenzie, Sie haben durch die verschlossene Tür die Stimme des Angeklagten erkannt, ohne seine Worte verstanden zu haben. Wollen Sie bitte den Geschworenen erklären, wie Sie zu der Überzeugung kamen, dass es seine Stimme war?«
Langsam und nachdrücklich, als habe sie jedes Wort erwogen, antwortete Miss MacKenzie: »Man kann eine Stimme erkennen, auch wenn man nicht versteht, was gesprochen wird.«
Als sie den Zeugenstand verließ, versäumte sie es nicht, dem Richter einen guten Morgen zu wünschen, wodurch sie beim Publikum abermals Heiterkeit auslöste.
Nach ihr wurde Mr Clegg, ein Assistent am gerichtsmedizinischen Institut von Scotland Yard vernommen. Er bestätigte, dass er den Rock des Angeklagten auf Blutspuren hin untersucht und an einem Ärmel auch einige entdeckt habe.
»Haben Sie festgestellt«, fragte Myers, »welcher Gruppe dieses Blut angehört?«
»Ja, es gehört zur Gruppe 0.«
»Hat man Ihnen auch eine Blutprobe von Miss French zur Untersuchung übergeben?«
»Ja. Ihr Blut gehört ebenfalls der Gruppe 0 an.«
Myers überließ den Zeugen dem Verteidiger mit einer Miene, als wolle er sagen: Nun sehen Sie zu, wie Sie mit diesem Burschen fertigwerden. Zu seinem großen Erstaunen ließ sich Sir Wilfrid von seinem Partner eine Bescheinigung reichen.
»Ich habe hier ein Attest, das besagt, dass Leonard Vole Blutspender am Nord-Londoner Krankenhaus ist und ebenfalls der Blutgruppe 0 angehört. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Angeklagte sich geschnitten. Das Blut an seinem Ärmel könnte also ebenso gut aus seiner eigenen Wunde stammen, nicht wahr?«
»Das ist durchaus möglich«, gab Mr Clegg zu, und mit dieser Antwort wurde dem Staatsanwalt der Wind aus den Segeln genommen.
Nun ließ der Staatsanwalt die Zeugin Romaine Heilger rufen. Als diese den Zeugenstand betrat, erhob sich ein lautes Gemurmel im Saal, sodass der Gerichtsdiener gezwungen war, die Anwesenden zur Ruhe zu ermahnen. Die Zeugin legte den Eid ab, und durch die ersten Fragen stellte der Staatsanwalt heraus, dass sie zwar eine Ehe mit dem Angeklagten geschlossen hatte, dass diese Ehe aber ungültig war, da ihr erster Mann, von dem sie nicht geschieden war, zu der Zeit noch lebte. Als Beweis legte der Staatsanwalt dem Richter einen Trauschein vor, aus dem hervorging, dass am 18. April 1946 in Leipzig die Eheschließung zwischen der Zeugin und Otto Gerthe Heilger vollzogen worden war. Daraufhin erklärte der Richter die Zeugin für vernehmungsfähig, nachdem Sir Wilfrid zuerst versucht hatte, sie als befangen abzulehnen.
Der Staatsanwalt fragte zunächst: »Mrs Heilger, sind sie willens, gegen den Angeklagten, den Sie bisher Ihren Mann genannt haben, auszusagen?«
Sie antwortete mit fester Stimme: »Ja, ich bin dazu bereit.«
Jetzt sprang Leonard Vole von der Anklagebank auf und rief entsetzt: »Aber Romaine – was sagst du denn da – bist du von Sinnen?«
Der Richter wandte sich an den Angeklagten: »Ich muss auf Ruhe bestehen. Ihr Anwalt wird Ihnen sagen, dass Sie in Kürze Gelegenheit haben werden, sich selbst zu verteidigen.«
Myers fuhr mit der Vernehmung fort: »Schildern Sie uns bitte die Vorgänge des 14. Oktober.«
»Ich war den ganzen Abend zuhause.«
»Und Leonard Vole?«
»Leonard ging um halb acht fort.«
»Und wann kam er zurück?«
»Um zehn Minuten nach zehn.«
Wieder sprang der Angeklagte auf und rief erregt: »Das ist nicht wahr. Ich bin kurz vor halb zehn nachhause gekommen!«
Mr Mayhew eilte zu ihm und versuchte ihn zu beschwichtigen. Aber Vole fuhr fort: »Wie kommst du nur dazu, so etwas zu behaupten? Ich verstehe das einfach nicht.« Er sank in sich zusammen und verbarg das Gesicht in den Händen, während er im Flüsterton wiederholte: »Ich verstehe es einfach nicht.«
»Was geschah«, fragte der Staatsanwalt, »als Leonard Vole um zehn Minuten nach zehn nachhause kam?«
»Er war ganz außer Atem und sehr erregt. Hastig zog er seinen Rock aus und untersuchte die Ärmel. Dann sagte er: ›Verdammt noch mal, da sind ja Blutspritzer! Hier, wasch mal die Aufschläge aus.‹ Ich fragte ihn, was geschehen sei, und er antwortete: ›Ich habe sie umgebracht!‹«
An dieser Stelle wurde die Zeugin wieder von dem Angeklagten unterbrochen, der wie von Sinnen rief: »Das ist nicht wahr! Kein Wort davon ist
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