Der Liebespaar-Mörder - auf der Spur eines Serienkillers
letztmals gesehen worden waren, wurde eine »gemeinsame Mordkommission« aus Kriminalbeamten beider Polizeipräsidien gebildet.
Obwohl die Leichen bis zur Unkenntlichkeit verkohlt waren, konnten sie schnell mithilfe einer Armbanduhr, eines Schlüsselbundes und eines Schuhreparaturscheins identifiziert werden: Helga Kortmanns Bruder erkannte die an dem Strohschober gefundene Armbanduhr auf Anhieb als Eigentum seiner Schwester wieder. Das Schlüsselbund passte zu allen Türen der Wohnung von Peter Seiffert, und den Schuhreparaturschein hatte ihm am 23. Januar sein Schuhmacher gegeben. Um letzte Gewissheit zu erhalten, wurde eine odontologische Untersuchung veranlasst. Schließlich erklärte der Zahnarzt, der Helga Kortmann nur wenige Tage vor ihrem Tod behandelt hatte: »Es sind zweifelsfrei ihre Zähne.«
Noch in den Abendstunden des 9. Februar wurden beide Leichen im Institut für Gerichtsmedizin in Düsseldorf obduziert. Beiden Opfern waren »mit stumpfer Gewalt erhebliche Kopfverletzungen« beigebracht worden. Als Todesursache wurden jeweils »Verletzungen durch mehrere Hiebe auf den Schädel bei Durchtrennung der Schädeldecke an mehreren Stellen« festgestellt. Demnach war das Paar nicht in den Flammen ums Leben gekommen, sondern vorher. Der exakte Todeszeitpunkt konnte allerdings nicht mitgeteilt werden.
Die Pathologen machten bei der Leiche Peter Seifferts dann eine überraschende Entdeckung, die für die Ermittlungen von großer Bedeutung sein konnte: In den Weichteilen vor der Wirbelsäule steckte ein stark deformiertes Projektil. Allerdings blieb rätselhaft, wo das »nicht tödliche« Geschoss in den Körper eingedrungen war, eine Einschussöffnung konnte nicht gefunden werden.
Im Zuge weiterer Untersuchungen wurde an der Leiche von Helga Kortmann trotz stärkster Verkohlung auch die »Vorrichtung einer Drosselung« gefunden. Der Frau war offenbar zunächst ein Wollschal um Hals und Mund geschlungen und mit einem Einweckgummiring befestigt worden. Zudem fanden sich an beiden Händen »Spuren einer Fesselung«, der Täter hatte hierfür eine »zweifach gedrehte Sisalschnur« benutzt.
Ferner hatten die Ermittler am Tatort einen in der Asche ausgeglühten Wagenheber gefunden, der aber »nicht sicher« als Tatwerkzeug identifiziert werden konnte. Wertgegenstände wie Uhren und Ringe waren nicht geraubt worden. Abgesehen von sieben 10-, zwei 5- und vier 1-Pfennigstücken waren Metallgeld und Reste von Papiergeld am Brandort nicht gefunden worden, obwohl andere angebrannte Papierreste bei den Leichen gelegen hatten.
Eine penible Untersuchung des Mercedes ergab, dass der weitaus größere Teil der Blutspuren im Wagen von Peter Seiffert stammte, der die Blutgruppe A hatte. Aufgrund der Tatsache, dass vor allem die Rücksitze blutbesudelt waren, mussten die Fahnder eine ihrer Grundannahmen revidieren: Die Opfer waren nicht am Fundort attackiert worden, vielmehr musste der Täter mit den lebensgefährlich Verletzten noch eine längere Strecke bis zu dem Strohschober gefahren sein. Nur wo der Täter dem Paar zuvor aufgelauert hatte, blieb ungewiss.
Ein Projektil war in Peter Seifferts Körper gefunden worden, der Täter hatte also mindestens einmal auf sein Opfer gefeuert. Allerdings war das Geschoss für weitergehende Untersuchungen nur »bedingt geeignet«. Ein Waffensachverständiger des Landeskriminalamtes stellte fest: »Kleinkaliberpatrone, 22 kurz, lang oder extra lang, 6 Züge, Rechtsdrall, nähere Bestimmung nicht möglich.« Der Schuss konnte nach Einschätzung des Experten aus »einem Kleinkalibergewehr, einer KK-Pistole oder jeder anderen Schusswaffe mit Einstecklauf« abgegeben worden sein. Um dennoch Waffenart und Munitionstyp herausfinden zu können, musste die passende Hülse gefunden werden. Zehn Beamte wurden losgeschickt, die gesamte Asche der verbrannten Strohmiete zu sieben – annähernd 64 Quadratmeter Boden. Eine Sisyphusarbeit, denn der Täter konnte die Hülse auch mitgenommen haben.
Dass der Mörder sich derart intensiv mit der Beseitigung der Spuren beschäftigt hatte und dass er nach der Tat mit dem Mercedes nach Düsseldorf zurückgefahren war und den Wagen im Innenstadtbereich, unweit des Hauptbahnhofs abgestellt hatte, zeugte nach Auffassung der Kriminalisten von »kühler Überlegung, planmäßiger Vorgehensweise und ungewöhnlicher Kaltblütigkeit«.
Neben den kriminaltechnischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen mussten zunächst möglichst schnell und möglichst alle
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